Bad Birnbach, 10. Oktober 2016 – In Deutschland wird in Kürze die neue EMV-Richtlinie in eine aktualisierte Fassung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) umgesetzt. Hierbei hat der Gesetzgeber die Bundesnetzagentur mit der Ausführung des Gesetzes beauftragt. Damit wird die seit 20. April 2016 anwendbare Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln in deutsches Recht überführt.
Der zur Verabschiedung anstehende EMVG (aktueller EMVG Entwurf) regelt die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und (komplexeren) ortsfesten Anlagen sowie die Pflichten der Wirtschaftsakteure. Ferner werden die Instrumente und Verfahren der Marktüberwachung und Störungsbearbeitung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) geregelt und an das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG) angeglichen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist die BNetzA befugt in Verkehr zu bringende oder in Verkehr gebrachte Geräte auf Einhaltung der (grundlegenden) Anforderungen zu prüfen und bei Nichteinhaltung (geeignete) Maßnahmen zu veranlassen, um den Mangel zu beheben.
Der FBDi weist darauf hin, dass im Zuge des EMVG neue Spielregeln für alle in Deutschland tätigen Hersteller, Importeure und Händler gibt: So zeichnet der Hersteller verantwortlich für das Konformitätsbewertungsverfahren, die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung. Importeure und Händler müssen gegebenenfalls die Prüfung der EMV-Anforderungen ausführen, sofern die Hersteller dies nicht getan haben; zudem sind sie der BNetzA auskunftspflichtig.
Gemäß § 17 Abs. 1 des derzeit noch gültigen EMVG erhebt die BNetzA Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen für die Marktüberwachung und Störungsbearbeitung gegenüber denjenigen, der Geräte in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt hat, wenn ein Verstoß gegen die grundlegenden Anforderungen festgestellt wurde.
Fakten zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Die seit 20. April 2016 in Kraft getretene Richtlinie 2014/30/EU zählt zu den wichtigsten europaweit harmonisierten technischen Normen. Sie gilt branchen- und produktübergreifend für das Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen von Betriebsmitteln im europäischen Wirtschaftsraum und ist verbindlich für Hersteller, Importeure und Händler.
Diese Richtlinie definiert grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit betreffend ordnungsgemäße Installation, regelmäßige Wartung und bestimmungsgemäßen Betrieb. Davon betroffen sind alle elektrischen Geräte (Achtung: detaillierte Definition “Gerät” im neuen EMVG) wie auch ortsfeste elektrische Anlagen, die entweder
– elektromagnetische Störungen verursachen können oder
– deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann.
FBDi e.V.
Über den FBDi e. V. (www.fbdi.de ):
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) mit Sitz in Bad Birnbach ist seit 2003 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit.
Die Mitgliedsunternehmen (Stand September 2016):
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