IDW ERS HFA 40 hat zu Einzelfragen bei Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 veröffentlicht.
Das IDW hat Mitte Juni 2014 den IDW ERS HFA 40 zu Einzelfragen zu Wertminderungen (“Impairment”) von Vermögenswerten nach IAS 36 veröffentlicht.
Der Entwurf umfasst die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung und sind Einzelfragen zu Wertminderungen (” Impairment Test (http://www.fas-ag.de/valuation-services.html) “) von Vermögenswerten nach IAS 36. Dieser soll den bisherigen IDW RS HFA 16 bzgl. der Vorschriften zur Werthaltigkeitsprüfung (“Impairment Test”) für bestimmte Vermögenswerte und zahlungsmittelgenerierende Einheiten, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill im Rahmen einer Purchase Price Allocation (“PPA”) / Kaufpreisallokation nach IFRS 3) ersetzen und deutlich erweitern.
Dabei werden in der neuen IDW Stellungnahme u.a. die folgenden Themen adressiert: Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme (Cash Flows), Behandlung von Ertragssteuern, Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes, Abgrenzung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs), Allokation und Reallokation des Geschäfts-und Firmenwerts (Goodwill im Rahmen einer Purchase Price Allocation (“PPA”) / Kaufpreisallokation nach IFRS 3) sowie Anhangangaben.
Zusätzlich sind in dem neuen IDW Standard Erläuterungen zum Impairment Test nach IAS 36 für zahlungsmittelgenerierende Einheiten (CGUs) mit Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill im Rahmen einer Purchase Price Allocation (“PPA”) / Kaufpreisallokation nach IFRS 3) und nicht beherrschenden Anteilen, sowie zur Werthaltigkeitsprüfung für assoziierte Unternehmen enthalten.
Die www.fas-ag.de als führende Beratung in kapitalmarktorientierter Rechnungslegung nach IAS/IFRS und US GAAP berät Unternehmen beim Impairment Test nach IAS 36 und bei der Kaufpreisallokation / Purchase Price Allocation (“PPA”) nach IFRS.
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