Die beiden zuständigen Ministerinnen spielen sich den Ball zu und landen braucht er nirgends.
(NL/6564363187) Dieses Mal ist es Frau BM Heinisch-Hosek, die in einem Interview im Standard, jene Baustellen in Angriff nehmen will, für die sie nicht zuständig ist und jene, für die sie zuständig ist, weiträumig umschifft.
Das zweite Kindergartenjahr liegt auf Eis
Frau BM Heinisch-Hosek sagt, dass das zweite verpflichtende Kindergartenjahr auf Eis liegt. Sie sagt, dass die Finanzierungsfrage noch nicht geklärt ist, weil der Kindergarten Ländersache und darüber hinaus in den meisten Bundesländern dem Sozialressort zugeordnet ist.
Schön wäre, wenn Frau BM Heinisch Hosek uns sagen würde, dass sie gemeinsam mit der zuständigen Ministerin Karmasin vielleicht auch mit dem für Integration zuständigen Minister Kurz, der das 2. Verpflichtende Kindergartenjahr seit langem fordert – an der Umsetzung dieses bildungspolitisch bedeutenden Zieles arbeitet.
Das ist nicht wahr: ElementarpädagogInnen werden künftig an den Pädagogischen Hochschulen ausgebildet
Frau BM Heinisch-Hosek meint nämlich damit, dass der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, dass zukünftig GrundschulpädagogInnen Elementarpädagogik als Schwerpunkt wählen können und jederzeit im Kindergarten eingesetzt werden könnten.
Da gibt es wohl gleich mehrere Missverständnisse zu klären:
1) Elementarpädagogik ist kein Anhängsel von Grundschulpädagogik, sondern ein eigenständiger wissenschaftlich abgesicherter pädagogischer Bereich. Es ist daher grundsätzlich positiv zu bewerten, dass zukünftige GrundschulpädagogInnen Einblick (60 EC von insgesamt 240EC) in den elementarpädagogischen Bildungsbereich bekommen; ausgebildet sind sie damit für diesen Berufsbereich jedoch nicht.
2) Die Anstellungserfordernisse für die Arbeit im Kindergarten wird in einem Bundesgesetz definiert. Dieses Bundesgesetz wird von den Ländern ausgeführt. Frau BM Heinisch-Hosek könnte die Änderung dieses Bundesgesetzes in Angriff nehmen und dafür sorgen, dass neben AbsolventInnen der BAKIP auch AbsolventInnen eines Elementarpädagogik-Studiums die Anstellungserfordernisse mitbringen.
3) Die bisherige Ausbildung von KindergartenpädagogInnen obliegt dem BMBF Bundesministerium für Bildung und Frauen. Eine zusätzliche akademische Ausbildung könnte nach Änderung der Anstellungserfordernisse vom BMBF an den Pädagogischen Hochschulen eingerichtet werden und zwar genau so, wie es uns von Anfang an versprochen wurde. Allen anderen Ausbildungen gleichwertig. Das würde bedeuten, dass es auch ein Elementarpädagogik-Studium mit einem Schwerpunkt Primarschulpädagogik gibt.
BundesRahmengesetz für alle Kinderbetreuungseinrichtungen
Gefragt, wann der Kindergarten unter das Dach des Bildungsministeriums kommt, antwortet Frau BM Heinisch-Hosek, dass es für sie zwar vorstellbar wäre, dass sie derzeit aber erst für das Kind ab dem 6. Lebensjahr zuständig ist.
Richtig – denn bis zu diesem Alter ist Frau BM Karmasin zuständig. Und sie ist auch für das von BM Heinisch-Hosek gewünschte BundesRahmengesetz zuständig.
Wir von der Plattform EduCare meinen, dass auch in diesem Punkt die beiden MinisterInnen ein gemeinsames Ziel zu verwirklich hätten. Das Bildungsministerium hat in Kooperation mit den Bundesländern einen bundesländerübergreifenden BildungsRahmenplan herausgegeben, der unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nur bedingt erfüllt werden kann.
Ist es zu viel verlangt, dass die zuständige Bildungsministerin dafür sorgt, dass die für die Umsetzung notwendigen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen?
Die notwendigen Veränderungen können nur gemeinsam in Angriff genommen werden
Die elementarpädagogische Community hat es satt, immer wieder davon zu hören, wer wofür nicht zuständig ist. Die beiden Ministerinnen Heinisch-Hosek und Karmasin müssen gemeinsame Ziele für den elementaren Bildungsbereich formulieren und dafür sorgen, dass diese umgesetzt werden.
Österreich ist nicht das einzige europäische Land, in dem aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und geänderter Lebensbedingungen Umstrukturierungen und eine Änderung in der Haltung zu Bildung/Betreuung und Erziehung in der Frühen Kindheit politisch in die Wege geleitet werden müssen. Wir haben den Vorteil, dass wir in manchen Bereichen (z.B. der akademischen Ausbildung) die letzten sind, die sich auf den Weg machen und können somit aus den Fehlern, die alle Länder, die vor uns damit begonnen haben, lernen.
Die Plattform EduCare versteht sich als Arbeitsgemeinschaft von Pädagoginnen und Pädagogen, Trägerorganisationen, Interessensgemeinschaften sowie von Eltern und engagierten Einzelpersonen aus dem elementaren und außerschulischen Bildungsbereich.
Hinter der Plattform EduCare steht keine staatliche, kirchliche, politische oder private Organisation. Sie wird getragen vom gemeinnützigen Verein zur Förderung der Elementarpädagogik. Die Koordination des Netzwerkes der Plattform EduCare wird vom Steuerteam wahrgenommen.
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