Fast jeder Mensch verfügt heutzutage über ein Girokonto und damit auch über einen gewissen Kreditrahmen, den ihn sein Kreditinstitut für kurzfristige Überziehungen einräumt.
Was allgemeinhin als Dispositionsrahmen oder auch nur kurz als “Dispo” bekannt ist, ist jedoch nichts anderes als eine Form eines Kontokorrentkredits! Dieser Dispositionsrahmen ist somit ein Darlehen eines Kreditinstituts im Sinne des § 488 BGB. Der Grund, warum sich der “Dispo” so großer Beliebtheit erfreut, liegt eindeutig darin zu suchen, dass er von dem Kontoinhalber ohne Ankündigung abrufbereit in Anspruch genommen werden kann und nicht sofort wieder zurückgeführt werden muss. Diese Flexibilität lässt sich die Bank allerdings auch bezahlen – in Form der Dispozinsen!
Was ist bei einem Kontokorrentkredit zu beachten?
Im Grunde genommen funktioniert das Prinzip sehr einfach. Mit dem Konto räumt die Bank dem Kontoinhaber im Rahmen seiner Verdienstmöglichkeiten ein Überziehungslimit ein, welches der Kontoinhaber zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe frei verwenden kann. Dieses Dispolimit wird auf dem Kontoauszug für gewöhnlich mit den dazugehörigen Konditionen gekennzeichnet. Für einen derartigen Kreditrahmen bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Geldinstitut und dem Kontoinhaber, welche für gewöhnlich mit der Konteneröffnung gleich ausgefüllt wird. Der Dispo verdankt seinen Namen der Tatsache, dass er auf einem Bankkontokorrent eingeräumt wird und für schnelle Verfügbarkeit steht.
Zu Beachten ist allerdings, dass diese Form der Überziehung bei den meisten Banken zinslich gesehen durchaus beachtlich ist und daher nur für den absoluten Notfall genutzt werden sollte. Im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Geldinstitut und dem Kontonehmer wird eine exakte Regelung über die Kreditlinie, der Laufzeit, dem Zinssatz und den allgemeinen Bedingungen für die Nutzung schriftlich niedergelegt. Obgleich der Kontoinhaber über die Verwendung des Dispos der Bank keinerlei Rechenschaft abzulegen braucht, so ist es doch üblich, dass die Bank während eines Quartals erwartet, dass der Kontoinhaber aus seinem Dispositionsrahmen heraus mit seinem Konto ins Haben kommt. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bank, den Dispositionsrahmen für die Dauer der Vertragszeit offen zu halten.
Ob ein Mensch im Dispo ist oder nicht lässt sich sehr leicht anhand des Kontoauszuges feststellen. Hier kennt die Bank zwei Positionen aus dem kaufmännischen Bereich: Soll und Haben! Scherzhaft wird von vielen Menschen oftmals von Sollte Haben gesprochen, doch im Grunde genommen ist der Disporahmen nicht zu unterschätzen, da er automatisch als in Anspruch genommener Kredit angesehen wird. Dieses äußert sich dadurch, dass auf dem Kontoauszug eine Summe mit einem Minus davor angezeigt wird. Dieses Minus verursacht letztlich Zinsen, die sich nicht selten im zweistelligen Bereich bewegen. Diese Zinsen werden jedoch quartalsmäßig abgerechnet. Der Dispositionkredit kann jederzeit von der Bank oder auch vom Kontoinhaber schriftlich gekündigt werden, hierfür bedarf es allerdings der Schriftform. Obgleich der Dispo als teuer anzusehen ist, so bietet er dennoch dem Kontoinhaber gewisse Vorteile: Das Leben ist so manches Mal unberechenbar und unvorhergesehene Ereignisse erfordern nicht selten eine gewisse Flexibilität bei den Finanzen. Mit dem Dispo hat der Kontoinhaber einen gewissen Spielraum für Ausgaben und kann selbstständig rechnen, wie weiter er letztlich seinen Dispo ausreizen möchte oder nicht! Es ist derzeitig im Gespräch seitens der Regierung, die Höhe des Dispozinssatzes zu deckeln. Bis eine einheitliche Regelung seitens der Regierung gefunden wurde liegt die Höhe des Dispositionszinses noch im Ermessen der Bank!
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