Der Partner als Fels in der Brandung

WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Allensbach University

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer informiert über das neue Notvertretungsrecht

Der Partner als Fels in der Brandung

Ein tragischer Unfall, eine tückische Krankheit, ein Organ, was nicht mitspielt – manchmal geht es ganz schnell und ein eben noch gesunder Mensch ist plötzlich handlungs- oder entscheidungsunfähig. Wer aber trifft in solch einem akuten Fall medizinische Entscheidungen? Der gesunde Ehepartner durfte bislang nur handeln, wenn eine schriftliche Vollmacht vorlag. Das hat sich seit 1. Januar 2023 mit dem Notvertretungsrecht geändert. Durch die Gesetzesreform dürfen sich Eheleute und eheliche Lebenspartner seither im Notfall automatisch bei Fragen der Gesundheitssorge vertreten. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was das neue Gesetz für Ehepaare bedeutet.

Was bedeutet das neue Gesetz für Ehepaare?
Tobias Klingelhöfer: Wenn ein Ehepartner plötzlich erkrankte und es keine Vorsorgevollmacht gab, musste bisher im schlimmsten Fall das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer für den erkrankten Patienten bestellen, um medizinische Entscheidungen treffen zu können. Oder aber die Betroffenen handelten in einer gesetzlichen Grauzone. Der Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt nun ganz klar die Befugnisse von Ehegatten und ehelichen Lebenspartnern in medizinischen Notfällen. Seit Anfang des Jahres kann ein Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen Entscheidungen der Gesundheitssorge für den anderen Ehegatten treffen, wenn dieser durch Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist. Für Behörden- oder Bankangelegenheiten gilt das Notvertretungsrecht hingegen nicht. Damit die Notvertretung greift, muss ein Arzt schriftlich bestätigen, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, die eigenen medizinischen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Welche konkreten Befugnisse bekommen Ehegatten?
Tobias Klingelhöfer: Konkret bedeutet das, dass der gesunde Partner in medizinische Behandlungen, in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt. Oder er untersagt sie. Der Ehegatte darf für seinen erkrankten Ehepartner auch Pflegegrad, Kurzzeitpflege oder Reha-Maßnahmen beantragen. Der gesunde Partner darf sogar über freiheitsentziehende Maßnahmen, wie z. B. ein Bettgitter, entscheiden. Dies allerdings begrenzt auf maximal sechs Wochen. Zudem entbindet das Notvertretungsrecht von der ärztlichen Schweigepflicht, sodass der Ehegatte die ärztliche Aufklärung des behandelnden Arztes entgegennehmen und auf Wunsch die Krankenunterlagen des Partners einsehen darf.

Wie wird verhindert, dass gesunde Partner ihre Vertretungsvollmacht ausnutzen?
Tobias Klingelhöfer: Das gegenseitige Vertretungsrecht hat eng gesteckte Grenzen und es sind eine ganze Reihe von Schutzmechanismen vorgesehen, die vor Missbrauch schützen sollen. So gilt es z. B. nicht für getrenntlebende Ehepaare. Darüber hinaus ist die Notvertretung auf maximal sechs Monate begrenzt. Ist der Erkrankte nach einem halben Jahr noch nicht wieder in der Lage, selbst zu entscheiden, wird eine Betreuung durch das Gericht eingerichtet. Verlängerbar ist die Notvertretung nicht.

Hat der Patient vorher einen anderen Willen geäußert, in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person mit der Gesundheitssorge bevollmächtigt oder dafür ein Betreuer bestellt ist, gibt es keine Notfallvertretung durch den Ehepartner.

Einmal Vertretung, immer Vertretung?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Man ist dem neuen Gesetz nicht ausgeliefert. Allerdings muss man nun aktiv werden, wenn man nicht möchte, dass der Ehegatte in medizinischen Notfällen entscheidet. Dann muss dem Vertretungsrecht ausdrücklich widersprochen werden. Ich kann nur empfehlen, einen solchen Widerspruch schriftlich festzuhalten und auch dem Hausarzt eine Kopie zu überlassen. Ist dieser informiert, gilt das Notvertretungsrecht nicht. Dann wäre es allerdings ratsam, wenn es eine andere Vollmacht gibt – z. B. eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung.

Wie können sich unverheiratete Paare absichern?
Tobias Klingelhöfer: Richtig, die gegenseitige Vertretungsberechtigung gilt nicht für unverheiratete Paare. Daher ist für sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung umso wichtiger. Der Vorteil dieser beiden Dokumente ist, dass sie individueller formuliert werden können, zeitlich unbegrenzt sind und bei Bedarf auch Bereiche regeln, die über medizinische Notfälle hinausgehen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.ARAG.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: