Der Sachbezugswert 2020 ist deutlich höher als in den vergangenen Jahren

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Dank einer Erhöhung des Sachbezugswerts für den Essenszuschuss können Unternehmen ab Januar 2020 für Mittagessen mehr für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausgeben.

BildBerlin, November 2019 – Der neue Sachbezugswert 2020 für den Essenszuschuss ist beschlossen und auf 3,40 EUR angehoben worden. Am 8.11.2019 hat der Bundesrat der diesjährigen Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgelte (SvEV) zugestimmt, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt hat.
Damit reagiert die Politik wie in jedem Jahr auf die steigenden Verbraucherpreise, die mit dem Verbraucherpreisindex ermittelt werden. Anhand des Index von Juni 2018 bis Juni 2019 wurde ein Anstieg von 2,8 % der Preise berechnet, an dem sich die Erhöhung des Sachbezugswerts 2020 orientiert. 2018 und 2019 lag die Erhöhung bei fünf bzw. sieben Cent. Der Anstieg des Sachbezugswerts 2020 um zehn Cent auf 3,40 EUR ist im Vergleich also deutlich höher als in den Vorjahren.

Der Essenszuschuss für ein Mittagessen
Mit der Erhöhung des Sachbezugswerts für den Essenszuschuss können Unternehmen ab Januar 2020 also Essensmarken für Mittagessen im Wert von bis zu 6,50 EUR an ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausgeben. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Sachbezugswert von 3,40 EUR und dem steuerfreien Arbeitgeberanteil von maximal 3,10 EUR. Bei der üblichen Ausgabe von 15 Essensmarken pro Monat ergibt dies einen Vorteil von 97,50 EUR und im Jahr von satten 1.170 EUR.

Hrmony: Die Digitalisierung der Essensmarke
Das Berliner Startup Hrmony hat sich die Digitalisierung der Essensmarken zur Mission gemacht. Dafür hat Hrmony eine Smartphone-App entwickelt, mit der die Essensbelege abfotografiert und anschließend geprüft werden. So kann der Wert einer Essensmarke, im Gegensatz zu den herkömmlichen Papiermarken, in mehreren Geschäften eingesetzt und vollständig ausgeschöpft werden. Damit macht Hrmony eine nicht mehr zeitgemäße Methode der Mitarbeiterbindung kompatibel mit dem digitalen Zeitalter.
Mehr Informationen über die smarten Benefit-Lösungen von Hrmony gibt es auf www.digitale-essensmarken.de und unter +49 (0) 30 567 950.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hrmony GmbH
Herr Jan Saupe
Alexandrinenstraße 2-3
10969 Berlin
Deutschland

fon ..: +49 (0) 30 567 950
web ..: http://www.digitale-essensmarken.de
email : hallo@hrmony.de

Die Hrmony GmbH mit Sitz in Berlin ist Anbieter von digitalen Arbeitgeberzuschüssen für smartes Employer Branding. Die Aufgabe des Unternehmens liegt darin, steuerfreie Budgets von Arbeitnehmern in Form von Essensmarken digital zu verwalten und sie jederzeit und intuitiv per Smartphone abrufbar zu machen. Damit trägt Hrmony zum smartem Employer Branding, der Mitarbeitermotivation sowie wirksamer Lohnoptimierung bei. In Sachen Compliance sichert Hrmony eine branchenweit einzigartige, individuelle Belegprüfung.

Seit der Gründung 2015 im Ruhrgebiet und dem Umzug nach Berlin wächst das Unternehmen stetig. Das Team besteht aus 35 Mitarbeitern in den Bereichen Sales, Product, Operations, Development, Business Development und HR. Vom Hauptsitz in Berlin und einem Zweitsitz bei Ulm aus betreut das Unternehmen deutschlandweit Kunden, deren Mitarbeiter sowie ein wachsendes Netzwerk aus Partner-Unternehmen, Entgeltoptimierern und Steuerberatern bei der Nutzung des Hrmony-Services. Ab dem 1.12.2018 ist die Firma Hrmony in Süddeutschland mit einer Vertriebsniederlassung in Biberach/Riß vertreten.

Pressekontakt:

Saupe Public Relations
Herr Michael Saupe
Industriestr. 36-38
88441 Mittelbiberach

fon ..: +49 (0) 7351-1897-0
web ..: http://www.public-relations-content-agentur.de
email : presse@saupe-public-relations.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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