Der Steuerbescheid ist falsch – was ist zu tun?
In jedem Jahr geben rund 40 Millionen Deutsche bei deutschen Finanzämtern eine Steuererklärung ab. In den meisten Fällen wird auf den Steuerbescheid gewartet und die damit verbundene Steuererstattung.
Aber nach den Statistiken des Bundes der Steuerzahler ist mehr als 1/3 aller Steuerbescheide unrichtig. Und viele Fehler werden nicht bemerkt!!
Wenn in einem Steuerbescheid eine durchschnittliche Steuererstattung von 300,- € errechnet wird, dann nimmt der Bundesfinanzminister fast 4 Milliarden zu viel Steuern ein – ohne Gesetzesänderung oder andere Maßnahmen – nur durch fehlerhafte Steuerbescheide.
Es muss jeder Steuerbescheid unbedingt geprüft werden und dann, wenn notwendig gleich Einspruch eingelegt werden. Dieser Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zusendung des Steuerbescheides erfolgen, sonst kann er als verspätet zurückgewiesen werden.
Es muss daher recht schnell gehandelt werden – sonst gibt es vielleicht keine Chance auf eine Korrektur.
Es genügt für die Fristwahrung ein ganz kurzer Brief: Gegen den Einkommensteuersteuerbescheid 20xx vom xx.xx.2016 lege ich hiermit Einspruch ein.
Das genügt fürs Erste.
Immer mehr Stellen müssen Daten an das Finanzamt senden: z.B. Arbeitgeber, Krankenkassen, Jobcenter; Rentenstellen. Wenn es Abweichungen zwischen der Steuererklärung und den gemeldeten Daten gibt, dann wird den gemeldeten Daten geglaubt und nicht den meist richtigen Daten der Steuererklärung.
Wir führen viele solcher Streitfälle und müssen dann mühevoll von den Meldestellen die richtigen Informationen abfordern und eine Berichtigung der gemeldeten Daten verlangen. Das fällt häufig sehr schwer, da die Meldestelle ja einen Fehler bestätigen muss.
In solchen Fällen ist die Sachkenntnis, die Gesetzeskenntnis und die Ausdauer gefragt, damit der richtige Steuerbescheid erteilt wird.
Es kommt immer wieder vor, dass das Finanzamt bei seiner Meinung beharrt, auch wenn die Sachlage eigentlich klar ist. Dann gibt es eine Einspruchsentscheidung und es wird meist mit vielen Worten die Meinung des Finanzamtes zu begründen.
Gegen diese Einspruchsentscheidung ist der Klageweg beim Finanzgericht des jeweiligen Bundeslandes möglich. Für diese Klage brauchen Sie keinen Rechtsanwalt – dies kann der Steuerberater meist viel besser. Es geht um den Nachweis bestimmter Sachverhalte und die steuerrechtliche Würdigung – können die meisten Anwälte nicht, da das Steuerrecht ein sehr kompliziertes Spezialgebiet ist.
Aber die Klage beim Finanzgericht lohnt sich in fast 2/3 aller Fälle, dann wird zu Gunsten des Steuerzahlers entschieden.
Günter Zielinski, Steuerberater in Hamburg
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Das Steuerberatungsbüro Zielinski berät seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen zu allen Fragen des Steuerrecht. Das Kanzlei-Team setzt sich aus Fachexperten für viele Steuerrechtsfragen zusammen, insbesondere für Fragen rund um das Verfahrensrecht (Einsprüche, Klagen, Betriebsprüfungen) bieten Ihnen die Fachexperten fundierte Lösungen an.
Darüberhinaus wird eine fundierte Beratung in Finanzierungsfragen, insbesondere Finanzierungen durch öffentliche Fördermittel, angeboten.
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