Deutsche Biofonds: Droht Anlegern ein Totalverlust?

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Deutsche Biofonds: Droht Anlegern ein Totalverlust?

(NL/3601560153) Anleger der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG sind verunsichert: Über das Vermögen der Treuhänderin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Berlin, 07.03.2016 Wie bereits mehrfach berichtet, wurde über das Vermögen der Rechtsnachfolgerin der Deutsche Biofonds Treuhand GmbH, der Centauri Trust GmbH, das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH war Treuhandkommanditistin der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG.

Die Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG investierte laut Memorandum in ein Portfolio von drei modernen Wasserkraftwerken. In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, in welchem Umfang überhaupt wie im Prospekt vorgegeben Investitionen getätigt oder was sonst mit den Anlegergeldern passiert ist.

Nach Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich sollten betroffene Anleger nun aktiv werden. Es gilt zu prüfen, ob gegenüber Beratern und/ oder Prospektverantwortlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines funktionierenden Zweitmarktes für den Handel der Anlage sowie weitere anlageimmanente Risiken.

Lässt sich eine unterlassene oder falsche Risikoaufklärung nachweisen, so besteht gegenüber dem Berater oder der dahinter stehenden Beratungsgesellschaft ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung des gesamten Anlageerwerbs. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück.

Sollten sich zudem Prospektfehler feststellen lassen, kommen außerdem Ansprüche gegen Prospektverantwortliche in Betracht.

Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung etwaiger Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke „CLLB“ stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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