Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt strengere gesetzliche und kommunale Vorschriften bei der Pflicht zur Anlage eines hausnahen Spielplatzes beim Neubau von Wohngebäuden an. Gleichzeitig ist es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wichtig, diese Vorschriften konsequenter als bisher umzusetzen und zu kontrollieren. Ausnahmen sollten immer von der Kommune eingeschätzt und nicht allein von den Architekten oder Bauträgern entschieden werden. Für die in begründeten Einzelfällen mögliche Befreiung von der Pflicht sollten die Kommunen in jedem Fall eine Ablösesumme verlangen, die in öffentliche Spielplätze investiert wird. Diese sollte dem tatsächlichen Wert der Grundstücke entsprechen und auf jeden Fall die Ablösesumme für PKW-Stellplätze überschreiten. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes in Kooperation mit dem Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung im Auftrag der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr der Hansestadt Bremen.
“Die grundsätzliche Bedeutung eines hausnahen Spielplatzes liegt in dem sozialen Anspruch begründet, dass Eltern mit Kleinkindern eine Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeit in sehr kurzer Distanz zur Wohnung zur Verfügung steht und Kinder dort auch eigenständig in Ruf- und Sichtweite der Eltern spielen können. Dies ist für die Entwicklung von Kindern von großer Bedeutung, um ihren Aktionsradius später auf weiter entfernte Räume zu erweitern. Die Landesbauordnungen weisen ebenso wie die kommunalen Satzungen für private Spielplätze große Unterschiede auf, die dazu führen, dass die Praxis in Kommunen stark divergiert. Hier muss es insgesamt zu einheitlicheren, strengeren und weiterreichenden Vorschriften kommen, insbesondere angesichts der zu beobachtenden Zunahme an Versuchen von Bauträgern, Ausnahmeregelungen in Anspruch zu nehmen, um keinen Spielplatz errichten zu müssen, und an einer Praxis der formellen Erfüllung der Spielplatzpflicht. Dies bedeutet, dass nicht-öffentliche Bauträger bei der Anlage von Spielplätzen teilweise aus Kostengründen nur die Mindestanforderungen erfüllen und qualitativ anspruchslose Spielplätze entstehen, die von den Kindern nicht genutzt und am Ende wieder abgebaut werden”, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte der Mangel an einziehenden Familien nicht zur Befreiung von der Pflicht zur Anlage eines Spielplatzes führen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass im Nachhinein bewusst vermieden wird, Familien einziehen zu lassen, um dieser Pflicht auch später nicht nachkommen zu müssen. Zudem sollten nicht nur die Lage und die Größe von Spielplätzen anhand der Planungsunterlagen, sondern auch die Realisierung und Gestaltungsqualität kontrolliert werden, ebenso wie der Fortbestand und die ordnungsgemäße Instandhaltung. Besonders wichtig ist es auch, dass die Planung der Spielplätze möglichst von professionellen Spielplatzplanern bzw. Garten- und Landschaftsarchitekten durchgeführt wird und die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner und damit die Kinder an der Planung und Schaffung des Spielraumes beteiligt werden. Dafür wäre es in vielen Fällen notwendig, dass die Spielplätze erst innerhalb einer bestimmten Frist nach Einzug der Familien zu schaffen sind. Dieser Prozess sollte von den Kommunen begleitet werden. So kann es gelingen, kreative Lösungen zu finden und Qualitäten herzustellen, um damit dem Flächendruck auf die öffentlichen Spielplätze zu begegnen.
Die Studie zur “Anlage von Spielplätzen durch nicht-öffentliche Bauherren/-träger in deutschen Großstädten” beschäftigt sich mit den Vorschriften und der Verwaltungspraxis der Baubehörden in deutschen Großstädten bezüglich der Verpflichtung zur Anlage von Kinderspielplätzen im Zuge des Wohnungsneubaus. Dabei wurden die geltenden Vorschriften zur Anlage und Unterhaltung von privaten Kinderspielplätzen in 18 Großstädten aus acht Bundesländern miteinander verglichen. Das sind Zweidrittel aller 26 Großstädte mit über 250.000 Einwohnern aus der Hälfte der Bundesländer in Deutschland. Teilgenommen haben Augsburg, Berlin-Pankow, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Münster, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Die Studie kann unter www.dkhw.de/spielplatzstudie heruntergeladen werden.
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren als Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland bundesweit für die Rechte der Kinder und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland ein. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.
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