Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor einem unwiederbringlichen Verlust von Spielflächen für Kinder in vielen deutschen Städten und Gemeinden. Denn derzeit verstärkt sich in zahlreichen Kommunen der Trend, dass seit Jahrzehnten bewirtschaftete Spielplätze teilweise oder vollständig rückgebaut oder gar in Bebauungsplänen festgesetzte Spielflächen zu Bauland erklärt und veräußert werden. Zudem werden viele informelle Spielräume, wie zum Beispiel Brachflächen trotz hohem Spielwert zunehmend dem Neubau von Gebäuden und Straßenverkehrsmaßnahmen geopfert. Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern werden im Zuge von Stadtplanungsprozessen heute regelmäßig schlichtweg ignoriert. In einer gemeinsamen Resolution fordert deshalb das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im Beirat für das „Bündnis Recht auf Spiel“ und der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz die Kommunen auf, Kindern weiterhin in ausreichendem Maße sichere, gut vernetzte und erreichbare Spielräume zur Verfügung zu stellen.
„Wir müssen die weitere Verdichtung und Versiegelung unserer Städte vermeiden, soweit dabei für Kinder und Jugendliche wichtige Freiflächen und Spielmöglichkeiten verloren gehen. Auch die Stadtplanung hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Das macht zuvorderst die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadtgestaltung notwendig. Nur so kann eine ganzheitliche und vor allem nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden gewährleistet werden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Spielflächen haben auch eine nicht zu unterschätzende soziale Bedeutung. Sie sind die Orte wo zwischen Kindern und deren Eltern die ersten Kontakte in den Quartieren geknüpft werden. Dies gilt ganz besonders auch für unsere Migranten“, sagt Hans-Peter Barz vom Arbeitskreis „Spielen in der Stadt“ der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz.
In ihrer gemeinsamen Resolution sprechen sich das Deutsche Kinderhilfswerk, der Beirat des „Bündnis Recht auf Spiel“ und die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz dafür aus, in allen Kommunen ein Spielflächenentwicklungskonzept und eine Spielleitplanung zu entwickeln und zu beschließen. Daran müssen Kinder und Jugendliche mit geeigneten Methoden beteiligt werden.
Neben ihrer Bedeutung als wichtige Flächen für Spiel und Bewegung sind Spielflächen auch für das Stadtklima, die Biodiversität, die Gesundheitsvorsorge im Sinne der Bewegungsförderung und für einen sozialen Ausgleich im Quartier von besonderer Bedeutung. Denn im Rahmen stadträumlicher Segregationsprozesse konzentrieren sich in vielen Kommunen einkommensschwache Bevölkerungsschichten in Quartieren mit städtebaulichen Missständen. Zur Kompensierung von Mehrfachbelastungen der in diesen Quartieren lebenden Kinder und Jugendlichen müssen Maßnahmen zur Sicherung, Weiterentwicklung und Neuschaffung von Spielräumen in den benachteiligten Quartieren deshalb schwerpunktmäßig gebündelt werden. Die Bundesländer sind aufgefordert, gesetzliche Regelungen zur Erstellung von beteiligungsorientierten Spielflächenkonzepten zu verabschieden, die eine Versorgung mit ausreichenden und qualitätvollen Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen sicherstellen.
Die Resolution „Kein Rückbau von Spielflächen“ und ergänzende Handlungsempfehlungen zum Thema „Sanierungsstau auf kommunalen Spielplätzen – Rückbau als Ausweg aus der Krise?“ finden sich unter www.dkhw.de/kein-Rueckbau-von-Spielflaechen
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 40 Jahren als Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland bundesweit für die Rechte der Kinder und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland ein. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Schwerpunkte sind hierbei insbesondere die Kinderrechte, die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland.
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