Standpunkt eines Datenschutzbeauftragten
Muss ein Unternehmen alle Maßgaben der DSGVO erfüllen? Die Antwort heißt natürlich ja. Mitunter scheint es aber, dass Wirtschaftsanwälte nur deshalb so viel Wirbel um den Datenschutz machen, um selbst für ihre Beratung und Datenschutzseminare zu werben. Dabei wird die Angst vor Strafen geschürt.
Nehmen wir an, ein Handwerksbetrieb erfüllt alle Bedingungen der DSGVO, setzt aber als Kommunikationsmedium Whats App ein. Dieses Unternehmen nutzt Whats app um mit den Mitarbeitern und Kunden schnell und effizient zu kommunizieren. Möglicherweise ist der Geschäftsbetrieb ohne das Medium erheblich eingeschränkt oder gar unmöglich. Soll das Unternehmen in Folge dessen schließen?
Die DSGVO behindert die Wirtschaft und der eigentlich gewollte Datenschutz setzt an der falschen Stelle an.
Müsste nicht die EU die Anbieter von Dienstleistungen wie whats app, Facebook, Google oder ähnliche nicht DSGVO konforme Anbieter, zwingen diese DSGVO konform auszugestalten anstatt die Nutzung für Unternehmen einzuschränken?
Ich denke hier ist auch ein gewisses Augenmaß der DSGVO Aufsichtsbehörden gefragt und die Betrachtungsweise aus unternehmerischer Perspektive des Datenschutzes.
Dies ist eine persönliche Ansicht von Marc Maslaton. Er ist externer Datenschutzbeauftragter für kleine und mittelständische Unternehmen und verbindet die korrekte Anwendung der Datenschutzregeln mit einem unternehmerischen Ansatz.
Marc Maslaton, München
Tel 0151 40514344
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