Die CSRD-Richtlinie: Die Uhr tickt auch für kleine und mittlere Unternehmen

WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

Expertenkommentar von Sue Fortunato-Esbach, Manager Sustainability bei Assent

Die CSRD-Richtlinie: Die Uhr tickt auch für kleine und mittlere Unternehmen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) der EU wird in den nächsten Jahren erhebliche Veränderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen bringen. Welche Unternehmen ab wann von der CSRD betroffen werden und was die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung ausmacht, erläutert Sue Fortunato-Esbach von Assent Inc. (Assent), einem führenden Unternehmen im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements in Lieferketten.

Die CSRD stellt eine Erweiterung der 2017 in Kraft getretenen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar. Mit ihr werden nicht nur die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen im Vergleich zur NFRD erhöht, sondern auch der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet.

Die Anforderungen der CSRD-Berichterstattung sehen die Erfassung zahlreicher Details zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in der eigenen Wertschöpfungskette hinsichtlich Umwelt, Soziales, Menschenrechte sowie Governance vor. Ganz wichtiger Punkt ist es, dass die CSRD die sogenannte doppelte Wesentlichkeit verankert. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, nicht nur über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Menschen und Umwelt, sondern auch über die Effekte von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihren Geschäftsbetrieb zu berichten. Unternehmen müssen in ihrem CSRD-Bericht unter anderem ihre Strategie zum Erreichen von mehr Nachhaltigkeit in den Produktionsprozessen darlegen. Des Weiteren sind die Berichte in einem digitalen, maschinell auslesbaren Format nach einheitlichen EU-Standards (den European Sustainability Reporting Standards – ESRS) vorzulegen.

Nach und nach erweitert sich das Spektrum der nach der CSRD berichtspflichtigen Unternehmen

Am frühesten beginnt die Berichterstattungspflicht nach der CSRD für Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen – nämlich ab dem Geschäftsjahr 2024. Diese Unternehmen sind verpflichtet, ihren ersten CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht im Jahr 2025 vorzulegen, der auf das Geschäftsjahr 2024 zurückblickt. Als Nächstes betroffen sind große Unternehmen, die bislang zwar nicht unter die NFRD fielen, aber mindestens zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen: 1) mehr als 250 Mitarbeitende, 2) Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro sowie 3) Nettoumsatzerlöse von mind. 50 Millionen Euro. Sie müssen 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten. Als Dritte am Start sind börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen. Sie müssen den ersten Bericht 2027 für das Geschäftsjahr 2026 vorlegen.

Auch nicht-EU-Unternehmen können unter die CSRD fallen. Das geschieht, sofern deren Nettoumsatz 150 Millionen Euro in der EU übersteigt und sie mindestens eine große Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben. Als groß gilt eine Tochtergesellschaft, die mindestens zwei der oben genannten Kriterien erfüllt. Der erste Bericht, der die CSRD-Anforderungen erfüllt, ist 2029 für das Geschäftsjahr 2028 einzureichen.

Trickle-down-Effekt: CSRD betrifft auch nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen

Unternehmen, die nicht in dem oben erläuterten Zeitplan stehen, können ebenfalls von den CSRD-Regelungen betroffen werden. Das liegt am sogenannten Trickle-down-Effekt, bei dem berichtspflichtige Unternehmen Informationen zur Nachhaltigkeit in der Produktion von ihren Zulieferern fordern, um auf ihrer Basis CSRD-konforme Berichte zu erstellen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich stark für produzierende Unternehmen, die andere Hersteller beliefern, sich mit der CSRD-Richtlinie vertraut zu machen und möglichst früh zu beginnen, Daten über die Nachhaltigkeit in der eigenen Produktion zu sammeln.

Wertvolle Unterstützung bei diesem Unterfangen bieten Lösungen wie Assent, die auf transparente Lieferketten und Compliance Regulatorik spezialisiert sind. Assent liefert tiefe und zuverlässige Einblicke in die Lieferketten von Herstellern und bietet zugleich Expertenzugang, damit Unternehmen über die sich ändernden Gesetzgebung auf dem Laufenden bleiben.

Über Assent Inc. (Assent)
Assent ist eine Lösung für das Nachhaltigkeitsmanagement in der Lieferkette, die Herstellern hilft, verantwortungsvolle Produkte auf den Markt zu bringen. Assent wurde von Regulierungsexperten und Kunden geformt und bietet die fehlende Grundlage für unternehmensübergreifende Nachhaltigkeit. Assent deckt auf, was verborgen ist, validiert, was gut ist, und hilft, unerwünschte Überraschungen zu vermeiden, damit zukunftsorientierte, komplexe Produktionsunternehmen weltweit heute und in Zukunft erfolgreich sein können. Assent ist eines der am schnellsten wachsenden Unternehmen Kanadas mit Hauptsitz in Ottawa, europäischem Sitz in Amsterdam und führend im Nachhaltigkeitsmanagement der Lieferkette. Erfahren Sie mehr unter https://www.assent.com/de/

Firmenkontakt
Assent Inc.
Corinna Voss
Hermann-Weinhauser-Straße 73
81673 München
+49 89 99 38 87 30
15028d4326ab74855869f5e4470d8c169d20cac6
https://www.assent.com/de/

Pressekontakt
HBI GmbH
Corinna Voss
Hermann-Weinhauser-Straße 73
81673 München
+49 89 99 38 87 30
15028d4326ab74855869f5e4470d8c169d20cac6
https://www.assent.com/de/

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: