Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Verwaltungsrecht

WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Allensbach University

Stuttgart: Taubenfütterungsverbot bleibt bestehen

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist das von der Stadt Stuttgart verhängte Taubenfütterungsverbot rechtmäßig. Nach Mitteilung der D.A.S. sah das Gericht in dem Verbot weder einen Verstoß gegen die Tierschutzvorgabe des Grundgesetzes noch eine Einschränkung der Rechte der fütternden Personen.
VG Stuttgart, Az. 5 K 433/12

Hintergrundinformation:
Nach Art. 20 a Grundgesetz ist auch der Schutz der Tiere eine Aufgabe des Staates – im Interesse der Verantwortung für künftige Generationen. Wie dies im Einzelnen umzusetzen ist, ist jedoch oft umstritten. Unter Bewohnern deutscher Großstädte ist zum Beispiel der Umgang mit den dort in großer Zahl lebenden Tauben umstritten: Manch einer ärgert sich über die Stadtvögel und ihre “Hinterlassenschaften” und würde deren Anzahl gerne reduzieren – auf die eine oder andere Weise. Für andere Menschen wiederum bietet das Füttern der Tiere eine willkommene Abwechslung im Alltag und stellt angewandten Tierschutz dar. Der Fall: Die Stadt Stuttgart hatte im Rahmen einer städtischen Verordnung ein Fütterungsverbot für Tauben im Stadtgebiet erlassen. Eine Frau hatte jedoch trotzdem Tauben und andere Vögel gefüttert. Die Stadt verbot ihr daraufhin jegliche Fütterungsaktionen und begründete dies unter Hinweis auf die Verordnung auch mit möglichen Gesundheitsgefährdungen durch die Tiere. Die Frau klagte gegen das Verbot. Das Urteil: Das Verwaltungsgericht Stuttgart schloss sich nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung der Meinung der Stadt an. Das durch Rechtsverordnung erlassene Taubenfütterungsverbot sei rechtlich nicht zu beanstanden. Es sei dazu geeignet, den Taubenbestand zu reduzieren bzw. auf niedrigem Niveau zu stabilisieren, so dass die durch eine große Zahl von Stadttauben für die Bevölkerung bestehenden Gesundheitsgefahren wie auch Verunreinigungen und Beschädigungen von Bauwerken durch Taubenkot unterbunden werden könnten. Das Gericht verwies auch auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim (Az. 1 S 261/05). Gegen das Stuttgarter Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.2014, Az. 5 K 433/12

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die “D.A.S. Rechtsschutzversicherung” als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dorina Linssen
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
dorina.k.linssen@ergo.de
http://www.ergo.com

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de

NEUE PERSPEKTIVEN FÜR IHRE MARKE

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: