Psychologischer Berater warnt vor seelischen Folgen des Schwangerschaftsabbruchs
Die Debatte um eine mögliche Abschaffung von § 218 StGB schwelt weiter. Dabei wäre die Abschaffung der entsprechenden Regelung zur Abtreibung eine fatale Botschaft. Denn schon heute ist vielen Frauen die seelische Dimension des Schwangerschaftsabbruchs oftmals nicht bewusst. Dieser Auffassung ist der Leiter der Psychosozialen Sprechstunde, Dennis Riehle (Konstanz). Er teilt in einer Aussendung mit:
Die Abtreibung bleibt richtigerweise prinzipiell strafbar. Eine Befreiung von einer Sanktionierung kann sich lediglich aus der in einer Demokratie notwendigen Abwägung verschiedener Interessen – hier des Selbstbestimmungsrechts der Frau über ihren eigenen Körper einerseits und des Anspruchs auf Leben des Ungeborenen andererseits – ergeben. In Deutschland wurde mit der Fristenlösung ein entsprechender Kompromiss gefunden. Dieser darf nicht aufgeweicht werden, denn es wäre die vollkommen falsche Botschaft, Schwangerschaftsabbrüche schrankenlos zu legalisieren. Denn auch wenn die zeitgeistige Rhetorik oftmals euphemistisch, beiläufig, aber gleichsam dehumanisierend vom „Wegmachen eines Zellklumpens“ spricht, geht es um nichts anderes als um das Beenden einer menschlichen Existenz. Diesen Umstand verdrängen Betroffene und Lobbyisten bewusst, um davon abzulenken, dass die allermeisten Eingriffe überhaupt nicht nötig wären. Denn nur sehr selten kommt es zur ungewollten Empfängnis, beispielsweise durch Gewaltanwendung gegen den Willen der Frau. In allen anderen Konstellationen ist es einer aufgeklärten Zivilisation zumutbar, durch entsprechende Maßnahmen der Verhütung oder Enthaltsamkeit vorzubeugen. Familienplanung sollte bereits vor dem One-Night-Stand geschehen. Durch eine Sexualisierung der Gesellschaft geben wir allein den Trieben Vorrang – anstatt auch in Momenten der Begierde an die ethische Verantwortung zu appellieren.
Ungewollt schwanger zu werden und danach abzutreiben, das ist kein Spiel, das spurlos an den Beteiligten vorübergeht. Als Psychologischer Berater habe ich schon viele Frauen nach dem Schwangerschaftsabbruch begleitet, die auch Jahre und der Jahrzehnte nach dem künstlich herbeigeführten Abort noch immer unter seelischen und körperlichen Folgen leiden. Abtreibungsscham und Schuldgefühle lassen sie nicht los, Verlustängste sind oft ein ständiger Begleiter. Darüber wird in den Schwangerschaftskonfliktgesprächen, die vor einer medizinischen Intervention zu führen sind, bislang viel zu wenig aufgeklärt. Es geht nicht darum, Frauen in der Not mit dem erhobenen Zeigefinger zu moralisieren. Stattdessen braucht es bereits im Vorfeld Bewusstseinsschärfung darüber, welche Dimensionen die Entscheidung für einen solchen Schritt einnimmt. Wir prinzipiell eine neue Bejahung des Lebens, ein Befürworten von Kindern – die wir nicht länger als Karrierekiller sehen dürfen. Daneben müssen die Unterstützungsstrukturen besser bekannt gemacht werden, die Eltern finanziell, personell und materiell von staatlicher und ehrenamtlicher Seite zur Verfügung gestellt werden. Die Debatte um eine Abschaffung von § 218 StGB ist dagegen ein Spiel mit dem Feuer. Wovor wird der Mensch noch Halt machen, wenn er Kinder bis zum Tag vor der Geburt abtreibt? Es droht, jede Hemmschwelle zu brechen. Und der falsch verstandene Feminismus würde das auch noch beklatschen.
Die Psychosoziale Sprechstunde ist für alle Ratsuchenden kostenlos auf www.beratung-riehle.de erreichbar.
Weitere Informationen auch auf www.riehle-news.de.