Die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH informiert: Urteil in Kürze – Mietrecht

WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

Gasversorgung unterbrochen: Mieter kann einstweilige Verfügung beantragen

Die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH informiert: Urteil in Kürze - Mietrecht
Eine einstweilige Verfügung bietet vorläufigen Rechtsschutz in besonders eilbedürftigen Fällen. (Bildquelle: ERGO Group)

Wenn die Gasversorgung eines Mietshauses zusammenbricht und nicht im angekündigten Zeitraum wieder funktioniert, können Mieter eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter beantragen, die Versorgung wiederherzustellen. Eine weitere Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter die Mieter nicht über die Dauer der Verzögerung informiert hat. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Landgericht Berlin entschieden.

Worum ging es bei Gericht?

Die Gasversorgung eines Berliner Mietshauses war im Mai 2019 plötzlich zusammengebrochen. Die Mieter benutzten Gas zum Heizen, Kochen und zur Warmwasserbereitung. Die Vermieterin kündigte an, dass in zwei bis drei Wochen wieder alles funktionieren würde. Sie richtete außerdem provisorische Duschen auf dem Dachboden des Hauses ein und verteilte elektrische Kochplatten. Allerdings schienen die Arbeiten doch schwieriger zu sein als erwartet: Nach drei Wochen gab es immer noch kein Gas und auch keine weiteren Informationen der Vermieterin. Die Mieter einer Wohnung beantragten daraufhin beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Vermieterin, die Gasversorgung wiederherzustellen. Das Gericht gab dem Antrag statt. Die Gasversorgung funktionierte nach insgesamt sechs Wochen wieder. Vor dem Landgericht ging es nun darum, ob die einstweilige Verfügung rechtmäßig gewesen war und wer dementsprechend die Verfahrenskosten tragen musste.

Das Urteil

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und erklärte die einstweilige Verfügung für zulässig. “§ 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass der Mieter Anspruch auf eine mangelfreie Mietwohnung hat”, erklärt Michaela Rassat. “Dazu gehört nach dem Gericht auch die Versorgung mit Gas.” Zwar habe die Vermieterseite hier versucht, die Gasversorgung wiederherzustellen. Dies habe aber nicht im angekündigten Zeitraum funktioniert. Die Mieter hätten nicht erkennen können, wann sie wieder Gas zum Kochen sowie warmes Wasser und eine funktionierende Heizung haben würden. “Als entscheidend sah das Gericht hier auch an, dass die Vermieterin die Mieter nicht über die Verzögerung der Arbeiten und deren mögliche Dauer informiert hatte. Die einstweilige Verfügung sei in dieser Situation berechtigt gewesen”, ergänzt die Rechtsexpertin.

Was bedeutet das für Mieter?

Eine einstweilige Verfügung bietet vorläufigen Rechtsschutz in besonders eilbedürftigen Fällen. Sie kann ein zusätzliches Druckmittel sein, um den Vermieter dazu zu bringen, schwere Mängel einer Mietwohnung zu beheben. Ob sie den Fortgang bereits laufender Handwerkerarbeiten wirklich beeinflussen kann, ist allerdings fraglich. “Das üblichere Mittel in einem solchen Fall ist eine Mietminderung”, erklärt Michaela Rassat. “Da eine unberechtigte oder überhöhte Mietminderung jedoch zur Kündigung führen kann, sollten sich Mieter in einem solchen Fall fachkundig beraten lassen.”
Landgericht Berlin, Beschluss vom 9. September 2019, Az. 65 T 66/19

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: