Die HDI Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure

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Die HDI Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure
(Bildquelle: Flickr: Christoph Scholz CC Lizenz)

Kelkheim, 18. Juli 2018

Die HDI Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure schützt umfassend, wenn es einmal zum Super-Gau gekommen ist: einer Cyber-Attacke. Sie übernimmt die Kosten aller berechtigten Forderungen gegen den Versicherungsnehmer und deckt auch IT-Forensik, Daten-Recovery und Verdienstausfälle ab. Den modernen Arbeitsgewohnheiten entsprechend sind zudem die privaten Devices der Mitarbeiter in die Versicherung eingeschlossen, wenn diese darüber auf Firmendaten zugreifen.

Die Cyberversicherung der HDI übernimmt alle berechtigten Schadenersatzforderungen von Kunden oder Geschäftspartnern, die zum Beispiel aufgrund verletzter Datenschutzbestimmungen entstanden sind; unberechtigte Forderungen werden hingegen abgewehrt. Bei Bedarf übernimmt ein auf IT-Recht und Datenschutz spezialisierter Rechtsanwalt die Arbeit. Gerade wenn geheime oder personenbezogene Daten erspäht wurden, kann die Reputation des Architekten oder Ingenieurs darunter leiden. In diesem Fall übernimmt die Versicherung auch die Kosten für eine PR-Agentur, die die richtigen Krisenkommunikation in die Wege leitet.

Die Cyberversicherung der HDI greift zum Beispiel, wenn personenbezogene Daten ausgespäht oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzt werden. Neben Haftpflichtansprüche von betroffenen Geschäftspartnern werden zusätzlich Eigenansprüche abgedeckt. Dazu gehören die Kosten für Hilfe-Dienstleistungen wie IT-Forensik oder das Wiederherstellen beschädigter oder gelöschter Dateien, ebenso wie der Gewinnausfall, falls der Geschäftsbetrieb stillsteht.

Die enthaltene „Bring-your-own-Device“-Deckung gewährt zusätzlich Schutz, wenn Mitarbeiter ihre eigenen IT-Systeme verwenden. Da Mitarbeiter immer öfter ihr privates Tablet, ihr Smartphone oder Laptop für berufliche Aufgaben nutzen, ist es sinnvoll, diese gleich von Anfang an in die Deckung miteinzubeziehen. Daher ist sie in der Grunddeckung eingeschlossen. Zusätzlich kann man den Versicherungsschutz um verschiedene Komponenten, wie zum Beispiel Cyber-Erpressung, erweitern.

IT-Forensik per Fernwartung

Die Versicherung übernimmt die Kosten für den IT-Forensiker, ob dieser nun einen Angriff feststellt oder nicht. Wenn die Versicherten den Vorfall sofort melden, rechnet die HDI innerhalb der ersten 48 Stunden die Kosten für den Forensiker und für die Schadenaufstellung nicht in den Selbstbehalt ein.

Damit alle Schäden gleich gemeldet und bearbeitet werden können, ist rund um die Uhr eine Cyberschaden-Hotline erreichbar, die die Schadensmeldung aufnimmt und die Betroffenen sofort an entsprechende Experten weiterleitet. Per Fernwartung können sich Cyber-Forensiker auf die betroffenen Rechner einschalten und mit der Analyse der Attacke beginnen. In vielen Fällen kann der Schaden so schnell und unkompliziert behoben oder sogar ganz vermieden werden. Die Kosten für die ersten 90 Minuten werden dabei ebenfalls nicht zum Selbstbehalt gezählt.

Den originalen Artikel inklusive Bildquelle finden Sie auf unserem Blog: http://blog.easy-insure.eu

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