Die KFM Deutsche Mittelstand AG ruft bei der GEWA-Anleihe zur Bündelung der Rechte der Anleihegläubiger auf – kostenfreie Vertretung der Interessen

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Die KFM Deutsche Mittelstand AG ruft bei der GEWA-Anleihe zur Bündelung der Rechte der Anleihegläubiger auf - kostenfreie Vertretung der Interessen

Düsseldorf, 29. November 2016 – Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist Initiator des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS, der mit 1.317.000 Euro in der 6,50% GEWA-Anleihe (WKN A1YC7Y) investiert ist. Die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG hat Insolvenz beantragt und zum vorläufigen Insolvenzvertreter wurde Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG möchte die Rechte der Anleihegläubiger bündeln, um so die Interessen des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS sowie möglichst vieler weiterer Anleihegläubiger über einen gemeinsamen unabhängigen Gläubigervertreter vertreten zu lassen.

Nach Einschätzung der KFM Deutsche Mittelstand AG werden die Gläubigerinteressen, die prospektgemäß im Insolvenzfall von der Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft wahrgenommen wird, nicht unabhängig vertreten. Dies unter anderen auch deshalb, da die Rödl Steuerberatungsgesellschaft auch für die Interessen der Käufer der Wohnungen und des Hotelinvestors die Rechte wahrnehmen muss und zudem die Überwachung der erstellten und zu erstellenden Bauleistungen auf der Grundlage der Makler und Bauträgerverordnung zu kontrollieren hat.

In dem Verfahren kommt es daher aus Sicht der KFM Deutsche Mittelstand AG besonders darauf an, möglichst viele Anleihegläubiger zu bündeln. Es geht dabei um zweierlei: Zum einen soll die Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrieben werden, um die Verwertung der Immobilie in einem geordneten Verfahren zu ermöglichen. Zum anderen sollen die Interessen der Anleihegläubiger durch einen neutralen gemeinsamen Vertreter nach § 7 des Schuldverschreibungsgesetzes geschützt werden.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG lässt sich von den mzs Rechtsanwälten in Düsseldorf in dieser Angelegenheit unterstützen. Die mzs Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Von den 13 dort tätigen Anwälten sind 8 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2016 wurde die Kanzlei im Handelsblatt mit dem “Best Lawyer Award” auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ausgezeichnet.

Gegenüber der KFM Deutsche Mittelstand AG haben bereits mehrere private und institutionelle Investoren Interesse signalisiert, sich ebenfalls von den mzs Rechtsanwälten – vorerst in dem vorläufigen Insolvenzverfahren und ggfs. im eröffneten Verfahren – vertreten zu lassen.

Kostenfreie Vertretung für Inhaber von GEWA-Anleihen
Inhaber von Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG können sich durch die mzs Rechtsanwälte kostenfrei bei den Gläubigerversammlungen der Emittentin vertreten lassen. Hierzu ist lediglich die Kontaktaufnahme mit der KFM Deutsche Mittelstand AG per Telefon unter 0211-21073741 oder 0211-21073735, per Fax unter 0211-21073733 oder per E-Mail an info@kfmag.de nötig. Gemeinsam werden dann die weiteren Schritte zur Wahrung der Rechte als Anleihe-Gläubiger der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG besprochen.

Hinweise zur Beachtung
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, sondern dient allein der Orientierung und Darstellung von möglichen geschäftlichen Aktivitäten. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Informationen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sind daher unverbindlich. Soweit in dieser Ausarbeitung Aussagen über Preise, Zinssätze oder sonstige Indikationen getroffen werden, beziehen sich diese ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Ausarbeitung und enthalten keine Aussage über die zukünftige Entwicklung, insbesondere nicht hinsichtlich zukünftiger Gewinne oder Verluste. Diese Ausarbeitung stellt ferner keinen Rat oder Empfehlung dar. Wichtiger Hinweis: Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Sie sollten sich deshalb vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation beraten lassen und Ihre Anlageentscheidung nicht allein auf diese Informationen stützen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Kredit- und Wertpapierinstitute. Die Zulässigkeit des Erwerbs eines Wertpapiers kann an verschiedene Voraussetzungen – insbesondere Ihre Staatsangehörigkeit – gebunden sein. Bitte lassen Sie sich auch hierzu vor einer Anlageentscheidung entsprechend beraten. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS ist in dem im Artikel genannten Wertpapier zum Zeitpunkt des Publikmachens des Artikels investiert. Die KFM Deutsche Mittelstand AG, der Ersteller oder an der Erstellung mitwirkende Personen halten Anteile am Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS. Aus Veränderungen des Anleihekurses kann sich ein wirtschaftlicher Vorteil für die KFM Deutsche Mittelstand AG, den Ersteller oder an der Erstellung mitwirkende Personen ergeben. Vor Abschluss eines in dieser Ausarbeitung dargestellten Geschäfts ist auf jeden Fall eine kunden- und produktgerechte Beratung durch Ihren Berater erforderlich. Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen vollständigen Verkaufsprospekt, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie dem Jahres- und ggf. Halbjahresbericht. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen. Sie sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft (WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., 2, Place Dargent in L-1413 Luxemburg) sowie bei Zahl- und Informationsstellen (M.M.Warburg Bank & CO Luxembourg S.A., 2, Place Dargent in L-1413 Luxemburg, M.M.Warburg & CO KGaA, Ferdinandstraße 75 in D-20095 Hamburg oder Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Graben 21 in A-1010 Wien) und über die Homepage des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS erhältlich. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung und/oder der Verteilung dieser Ausarbeitung entstehen oder entstanden sind, übernehmen die Verwaltungsgesellschaft und die KFM Deutsche Mittelstand AG keine Haftung.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist Experte für Mittelstandsanleihen und Initiator des Deutschen Mittelstandanleihen FONDS (WKN A1W5T2). Manager dieses Fonds ist die Heemann Vermögensverwaltung GmbH; Verwaltungsgesellschaft ist die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. Der Fonds bietet für private und institutionelle Investoren eine attraktive Rendite in Verbindung mit einer breiten Streuung im Mittelstandsanleihen-Markt. Die Investmentstrategie des Fonds basiert dabei auf den Ergebnissen des von der KFM Deutsche Mittelstand AG entwickelten Analyseverfahrens KFM-Scoring. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS schüttet seine Erträge jährlich an seine Anleger aus. Für das Jahr 2014 schüttete der Fonds seinen Anlegern 2,10 Euro je Fondsanteil aus; für das Jahr 2015 erfolgte eine Ausschüttung von 2,29 Euro je Fondsanteil. Das bedeutet eine Ausschüttungsrendite von über 4% p.a. für die Anleger. Auch im laufenden Jahr profitieren die Anleger von der Wertentwicklung des Fonds und einer damit verbundenen geplanten Ausschüttung wie in den Vorjahren. Die KFM Deutsche Mittelstand AG wurde beim Großen Preis des Mittelstandes 2016 als Preisträger für das KFM-Auswahlverfahren und die überdurchschnittliche Entwicklung des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS ausgezeichnet.

Kontakt
KFM Deutsche Mittelstand AG
Hans-Jürgen Friedrich
Rathausufer 10
40213 Düsseldorf
0211-21073741
info@kfmag.de
http://www.kfmag.de/

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