Notarin Bettina Selzer von der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare zu den Unterschieden zwischen Aktiengesellschaft und GmbH
Frankfurt, 10. Juli 2018 – Es muss nicht immer eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sein. Die sogenannte „kleine Aktiengesellschaft“ kann unter Umständen eine sinnvolle Alternative zur GmbH-Gründung sein. Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, benennt in einem neuen Fachbeitrag auf der Kanzleihomepage die wesentlichen Unterschiede. Weitere Orientierung bietet eine ausführliche Checkliste zur AG-Gründung.
„Bei der sogenannten kleinen Aktiengesellschaft handelt es sich um eine kleine oder mittelständische Aktiengesellschaft, die ihre Aktien nicht an der Börse handelt“, erklärt Notarin Bettina Selzer. „Aktiengesellschaften erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, zumal das Renommee der Aktiengesellschaft größer ist als das der GmbH.“
Die Vorteile einer AG gegenüber der GmbH liegen vor allem in der einfachen Kapitalbeschaffung. Durch die Ausgabe von Aktien können Bekannte, Freunde, Geschäftspartner und Mitarbeiter auch mit kleinen Beträgen schon beteiligt werden. Gleichzeitig bietet die AG steuerlichen Gestaltungsspielraum bei der Betriebsnachfolge. So kann der Unternehmer den Betriebsübergang sukzessive Vorbereiten, indem er der nachfolgenden Generation nach und nach Aktienpakete schenkt, ohne hierdurch Erbschaftsteuer auszulösen.
Im Unterschied zur GmbH sind Aktionäre in einer AG von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Der Vorstand ist weisungsfrei. Aktionäre sind auf ihr Fragerecht in der Hauptversammlung beschränkt, während die Gesellschafter einer GmbH sich aktiv in die Geschäftsführung einmischen können.
Dies kann für ein Unternehmen sehr nachteilig sein, z.B. wenn mehrere Personen erst über die Richtung der Geschäftsführung streiten müssen. „Aus diesem Grund lehnen es professionelle Führungskräfte häufig ab, für eine GmbH tätig zu werden“, weiß Bettina Selzer aus ihrer langjährigen Erfahrung, in der sie als Notar sowohl GmbHs als auch Aktiengesellschaften begleitet.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfordert ein höheres Startkapital (50.000,- Euro) als bei einer GmbH und es sind zahlreiche Formalitäten zu beachten, auch nach der Gründung. Man sollte daher vorab prüfen, ob eine Aktiengesellschaft die richtige Gesellschaftsform darstellt. Auch die Satzung sollte individuell zugeschnitten sein, rät Bettina Selzer, die selbst schon im Aufsichtsrat einer kleinen AG saß und als Notarin zahlreiche AG-Gründungen begleitet und begleitet hat.
Weitere Informationen:
Checkliste AG Gründung
https://www.selzer-reiff.de/wp-content/uploads/2018/07/Checkliste-AG-Gruendung.pdf
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Über die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare, Frankfurt am Main:
Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.
Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.
Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.
Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.
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