Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Es heißt „Schwarzbuch sozial“ und führt Fälle sozialer Ungerechtigkeit auf (Wilhelmshavener Zeitung, 04.01.2018). Schwarzbuch-Autor Hans-Peter de Vries beschreibt dort ein Schicksal, das in der anwaltlichen Praxis häufig vorkommt und immer wieder für Empörung sorgt: Die Kündigung einer Angestellten wegen ihrer Krankheit. Wann darf der Arbeitgeber so etwas tun? Und wie sollte sich ein betroffener Arbeitnehmer verhalten? Antworten hat Anwalt Bredereck.
Kündigung wegen Krankheit: Ist das vereinbar mit dem Arbeitsrecht? Hier geht es nicht um Fälle, in denen der Arbeitnehmer eine vertragliche Pflichtverletzung begeht, es geht nicht um eine verhaltensbedingte Kündigung, denn: eine Krankheit kann man niemandem vorwerfen! Möglich ist dagegen eine personenbedingte Kündigung, da liegt der Kündigungsgrund in der „Person“ des Arbeitnehmers. Die Fälle sind vielfältig, da ist der Lastkraftfahrer, dem man die Fahrerlaubnis entzieht, oder die Fachkraft, die ihre Zusatzqualifikation verliert. Häufigster Fall aber ist: die Kündigung wegen Krankheit, die allerdings nur ausnahmsweise erlaubt ist, unter strengen Voraussetzungen.
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich nur in 3 Fällen wegen Krankheit kündigen: Den „dauerkranken“ Arbeitnehmer, der länger als ein Jahr arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, den häufig Kurzzeiterkrankten, der über Jahre hinweg mehr als 6 Wochen im Jahr wegen Krankheit fehlt, und der Arbeitnehmer, der wegen einer Erkrankung nicht mehr voll einsatzbereit ist. Das sind die 3 Fallvarianten, um die sich eine umfangreiche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung entwickelt hat, mit hohen Hürden für den Arbeitgeber: Oft kann er Voraussetzungen nicht beweisen, weil keine Information über die Krankheit vorliegt. Oder er scheitert an Formalitäten, beispielsweise an der korrekten Anhörung des Betriebsrats.
Kündigungen wegen Krankheit sind für Arbeitgeber riskant, in den allermeisten Fällen enden solche Fälle mit einem Abfindungs-Vergleich vor dem Arbeitsgericht: Der Arbeitnehmer bekommt dann eine hohe Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Erfahrungsgemäß sind Abfindungen bei Kündigungen wegen Krankheit besonders hoch. Das liegt zum einen an den arbeitsrechtlichen Hürden und den Schwierigkeiten, auf die der Arbeitgeber regelmäßig vor dem Arbeitsgericht stößt, wenn der Arbeitnehmer sich mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Und Arbeitnehmer sind häufig schon lange angestellt, bevor sie krankheitsbedingt gekündigt werden: Ein Grund mehr, dass der Chef tief in die Tasche greifen muss, um den Arbeitnehmer los zu werden.
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