Die Verordnung zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002 und (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG ist nun veröffentlicht
Mit dieser Verordnung vom 5. April 2017, welche hier eingesehen werden kann, werden Regeln für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von für den menschlichen Gebrauch bestimmten Medizinprodukten und deren Zubehör in der Union festgelegt.
Diese Verordnung gilt ferner für in der Union durchgeführte klinische Prüfungen, die diese Medizinprodukte und dieses Zubehör betreffen.
Wichtige Ausschnitte aus der Verordnung zu Übergangsfristen:
(1) Ab dem 26. Mai 2020 wird jede Veröffentlichung einer Notifizierung gemäß den Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG in Bezug auf eine Benannte Stelle ungültig.
(2)Bescheinigungen, die von Benannten Stellen vor dem 25. Mai 2017 gemäß den Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG ausgestellt wurden, bleiben bis zu dem in der Bescheinigung angegebenen Zeitpunkt gültig, außer im Fall von Bescheinigungen gemäß Anhang 4 der Richtlinie 90/385/EWG bzw. gemäß Anhang IV der Richtlinie 93/42/EWG, die spätestens am 27. Mai 2022 ihre Gültigkeit verlieren.
Bescheinigungen, die von Benannten Stellen nach dem 25. Mai 2017 gemäß den Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG ausgestellt werden, behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende des darin angegebenen Zeitraums, der fünf Jahre ab der Ausstellung nicht überschreiten darf. Sie verlieren jedoch spätestens am 27. Mai 2024 ihre Gültigkeit.
Informationen zu weiteren Übergangsfristen sowie zu sonstigen Bestimmungen erhalten Sie gerne vom Expertenteam der Primara Test- und Zertifizier-GmbH.
Über:
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Frau Karin Bastalic
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Produktprüfungen: Prüfung der Produktsicherheit und Qualität nach nationalen und internationalen Normen, Richtlinien und Vorschriften die auf Ihr Produkt zutreffen. Die Tests finden entweder in unserem hochwertig ausgestatteten Prüflabor oder auch beim Hersteller vor Ort statt.
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