Überblick zu den Neuerungen
(NL/4226704762) Im Juni 2014 gibt es neue europäische Regelungen für Verbraucher in Sachen Widerrufsrecht. Die neuen Regeln sollen mehr Rechtssicherheit für Verkäufer schaffen und verlangen dem Käufer mehr Eigenverantwortung ab.
Ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Neuerungen:
1. Anders als bisher können nun dem Käufer von Waren aus Online-Shops die Kosten für Rücksendungen in Rechnung gestellt werden. Bisher hatte der Verkäufer diese Kosten bei einem Warenwert ab 40 Euro selbst zu tragen. Viele Anbieter werden jedoch aus Kulanzgründen an der alten Regelung festhalten.
2. Es wird eine neue europaweit gültige “Musterwiderrufsbelehrung” geben.
Diese kann dem jeweiligen Geschäftsmodell angepasst werden. Händler sollten hier lieber anwaltlichen Rat einholen, sonst kann es nach wie vor zu unliebsamen Abmahnungen kommen.
3. Neu geregelt wird auch die Widerrufsfrist in § 355 BGB, die jetzt einheitlich 14 Tage beträgt, bzw. 1 Monat, wenn nicht korrekt belehrt wurde. Bisher war ein Widerruf in solchen Fällen noch nach Jahren möglich. Die Frist beginnt, wenn die Ware beim Käufer angekommen ist.
4. Laut § 312g BGB können nun digitale Waren, also solche, die durch Download an den Käufer gelangen, vom Widerruf ausgeschlossen werden. Der Kunde muss aber vorab darauf aufmerksam gemacht werden und ausdrücklich eingewilligt haben.
5. Käufer müssen sich nicht mehr an die Textform halten, wenn sie einen Kaufvertrag widerrufen. Das geht zukünftig auch mündlich oder telefonisch.
6. Der Kunde muss den Widerruf ausdrücklich erklären und kann nicht mehr durch kommentarlose Rücksendung der Ware vom Kaufvertrag zurücktreten.
7. Es gibt kein spezielles Rückgaberecht mehr, sondern nur noch ein einheitliches Widerrufsrecht. Bisher konnte entweder das eine oder das andere vereinbart werden.
8. Das neue Recht gilt für ganz Europa. Bisher hatte jedes Land ein eigenes Widerrufsrecht.
9. Zur Widerrufsbelehrung müssen Händler nun zusätzlich ein Muster-Widerrufsformular an ihre Kunden aushändigen.
10. Es gibt bereits jetzt zahlreiche Ausnahmefälle, die ein Widerrufsrecht ausschließen, etwa bei Sonderanfertigungen. Der Ausnahmekatalog ist im neuen Recht erweitert worden. So ist neuerdings auch bei versiegelten Waren eine Rückgabe ausgeschlossen. Die Liste aller Ausnahmeregelungen finden Händler in § 312g BGB.
Alle Online-Händler sollten ihre Widerrufsbelehrungen zum Stichtag anpassen, denn es werden keine Übergangsfristen eingeräumt. Spätestens am 13.06.14 um null Uhr müssen die Händler die gesetzlichen Neuregelungen berücksichtigen, wenn sie keine Abmahnungen riskieren wollen.
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