Die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) gibt den personellen Mindeststandard für Psychiatrie und Psychosomatik vor. Und sieht sich heftiger Kritik ausgesetzt.
Ziel der PPP-RL ist es, die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zu verbessern. Daher schreibt sie personelle Mindeststandards in der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung vor und bewertet bestimmte Bereiche und Berufsgruppen neu.
Wie der verantwortliche Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) betont, stelle die PPP-RL aber kein Mittel zur Berechnung des tatsächlichen Personalbedarfs in den klinischen Fachbereichen dar, sondern gebe lediglich eine Besetzungsuntergrenze vor.
Die Betreiber der betroffenen Kliniken bemängeln, dass die PPP-RL zu starr und der Bürokratieaufwand zu hoch sei. Infolge der Regelungen und Neubewertungen steigen Ihre Personalkosten an – unter anderem, weil einige Bereiche und Therapieformen durch die PPP-RL stärker gewichtet werden.
Zwar dürfen Absolventen bereits nach ihrem Bachelor- und Masterstudium die Berufsbezeichnung “Psychotherapeut:in” tragen und können so früher als bisher im Personalschlüssel berücksichtigt werden. Ihre unterschiedlichen Qualifikationen werfen jedoch auch Fragen zu berufsrechtlichen Kompetenzen auf, die es zu beantworten gilt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zeigt sich offen für Kritik und stellt Nachbesserungen in Aussicht. Neue Erkenntnisse sollen Forschungsprojekte liefern, die der G-BA in Auftrag gegeben hat. So wird etwa das so genannte Plattform-Modell auf seine Eignung hin untersucht, den Personalbedarf in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen zu errechnen.
Alles Wissenswerte zur PPP-RL und den bei Unterschreiten der personellen Mindestvorgaben drohenden Sanktionen erläutert Ihnen der Blog-Beitrag von Holger Montag (SIEDA GmbH) PPP-RL: Das Leben ist eine Baustelle.
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