Was zu tun ist, wenn es plötzlich kracht
Sommerurlaub, Wochenendausflüge, Familienbesuche: Vieles ist jetzt wieder möglich. Die Folge: Mehr Verkehr auf Deutschlands Straßen und voraussichtlich wieder mehr Unfälle. Wenn es plötzlich kracht, ist der Schock erstmal groß. Welche Schritte dann notwendig sind, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.
1. Schritt: Unfallstelle sichern!
Das Wichtigste nach einem Unfall: Ruhe bewahren! Es kann helfen, erst ein paarmal tief durchzuatmen, bevor die Beteiligten damit beginnen, die Unfallstelle zu sichern. Dazu als erstes den Warnblinker einschalten und anschließend das Warndreieck aufstellen: In der Stadt 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 150 Meter von der Unfallstelle entfernt. “Dabei darauf achten, dass das Warndreieck auch an unübersichtlichen Stellen für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist”, rät Frank Mauelshagen. Übrigens: Eine Warnweste beim Aufstellen zu tragen, ist in Deutschland zwar keine Pflicht, aber dringend zu empfehlen. Was sonst noch in keinem Auto fehlen sollte, fasst folgende Checkliste zusammen.
2. Schritt: Polizei rufen?
Ist die Unfallstelle gesichert, umgehend prüfen, ob Personen verletzt wurden. “Die Unfallbeteiligten sind dann verpflichtet, erste Hilfe zu leisten – denn hier kann jede Sekunde zählen”, so der Experte. In Zeiten von Corona sind dabei Handschuhe und ein Mundschutz zu empfehlen sowie eine Herzdruck-Massage statt einer Mund-zu-Mund-Beatmung. Auch dem Opfer – wenn möglich – einen Mundschutz aufsetzen oder alternativ ein Schal oder Taschentuch über Mund und Nase legen. Außerdem müssen Beteiligte sowohl den Notarzt (112) als auch die Polizei (110) rufen. Doch auch ohne Personenschaden muss die Polizei in bestimmten Fällen verständigt werden: Bei sehr hohen Sachschäden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, Unfällen mit einem Mietwagen oder Beschädigung eines parkenden Autos, dessen Halter nicht anwesend ist.
3. Schritt: Unfallstelle sichten und dokumentieren!
Vor allem, wenn keine Polizei vor Ort ist, sollten die Beteiligten den Autounfall möglichst vollständig und detailliert dokumentieren. “Diese Aufzeichnungen sind notwendig, um den Schaden bei der Versicherung zu melden”, erläutert der Kfz-Experte von ERGO. “Dafür die Unfallstelle umfassend fotografieren. Das heißt: Schäden am eigenen und allen anderen beteiligten Autos, den gesamten Unfallort und das Umfeld aus verschiedenen Perspektiven inklusive Verkehrsschilder, Straßenlaternen sowie – wenn vorhanden – Brems- und Schleuderspuren, Splitter oder abgebrochene Teile.” In diesem Zusammenhang sollten sich Autofahrer auch die Personalien des Unfallgegners geben lassen, die Ausweisdokumente dabei am besten ebenfalls fotografieren. Denn bei einem Autounfall sind alle Parteien dazu verpflichtet, ihre Personalien auszutauschen.
4. Schritt: Unfallbericht erstellen!
Fotos alleine sind jedoch nicht immer ausreichend. Um den Unfallhergang korrekt zu rekonstruieren, können die Beteiligten zusätzlich einen sogenannten Unfallbericht erstellen. Ist die Polizei vor Ort, übernehmen das die Beamten. Im Internet finden Autofahrer zum Unfallbericht viele Vorlagen. Mauelshagen rät: “Am besten immer eine Vorlage im Handschuhfach aufbewahren.” Der Bericht sollte folgende Informationen enthalten:
– Name und Anschrift der Beteiligten sowie gegebenenfalls des Fahrzeughalters
– Ort, Datum und Zeit des Unfalls
– Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
– Beschreibung des Unfallhergangs
– Angabe aller Schäden
– Skizze der Unfallstelle
– Versicherungsdaten des Unfallgegners (Versicherer, Vertragsnummer)
– Name und Anschrift von Zeugen
– Unterschriften aller Beteiligten
Bei der Formulierung ist es wichtig, den Unfallhergang präzise, chronologisch, lückenlos und vor allem sachlich zu beschreiben. “Das heißt, ohne Mutmaßungen und Bewertungen, sondern rein auf Tatsachen beruhend”, erklärt der ERGO Experte. Was viele nicht wissen: Die Unterschrift auf dem Unfallbericht bestätigt nur, dass alle Angaben korrekt sind – sie ist kein Schuldanerkenntnis.
5. Schritt: Unfallstelle räumen?
Bei kleinen Schäden sollten die Beteiligten die Unfallstelle sofort räumen. “Scherben oder Blechteile müssen sie dabei selbst entfernen”, so Frank Mauelshagen. Vor allem wenn die Unfallstelle den Folgeverkehr aufhält, gilt es schnell zu handeln. Ansonsten riskieren Autofahrer ein Bußgeld. Anders bei Personenschäden oder hohen Sachschäden: Hier muss die Unfallstelle unverändert bleiben, bis die Polizei eintrifft. Ist ein Auto so schwer beschädigt, dass es abgeschleppt werden muss, stellt sich die Frage nach der Werkstatt. Bei Eigenverschulden hängt es von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab, ob sich Autofahrer eine Werkstatt aussuchen können, oder nicht. Bei Fremdverschulden kommt die Versicherung des Unfallgegners oft nur für das Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt auf.
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Um Unfällen vorzubeugen, finden Autofahrer unter www.blog-ergo.de die besten Übungen und Tipps für lange Fahrten.
Schaden bei der Versicherung melden
Verliert ein Reifen langsam Luft, merken Fahrer das meist an einem fremden Fahrgeräusch, einem Klackern oder einer veränderten Lenkung. Platzt ein Reifen während der Fahrt, gibt es einen Knall. In beiden Fällen gilt: Ruhe bewahren, den Warnblinker einschalten und den Wagen auf dem Seitenstreifen oder einem Parkplatz ausrollen lassen – auf keinen Fall stark bremsen! Anschließend Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Bei einem Ersatzrad zunächst prüfen, um was für einen Reifen es sich handelt. Ein Notrad ist schmaler und leichter als ein herkömmlicher Reifen. Damit dürfen Autofahrer nur maximal 80 km/h fahren und müssen es so schnell wie möglich gegen ein normales Rad austauschen. Mit einem vollwertigen Ersatzrad dürfen Autofahrer wie gewohnt weiterfahren. Wer mit einem Pannenset kleine Löcher oder Risse in der Lauffläche des Reifens selbst repariert, sollte die Bedienungsanleitung beachten. Aber auch hier gilt: Vorsichtig und mit geringer Geschwindigkeit bis zur nächsten Werkstatt fahren. Wer keinen Ersatzreifen mitführt oder den Wechsel nicht selbst durchführen möchte, sollte einen Pannendienst verständigen. Auch viele Schutzbriefe beinhalten zum Beispiel Pannenhilfen.
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Reifenpanne – was tun?
Unfallbeteiligte müssen einen Unfall so schnell wie möglich ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Eine telefonische Meldung ist gerade bei kleineren Schäden die beste Möglichkeit, um auch direkt das weitere Vorgehen zu besprechen. Trägt der Unfallgegner die volle Schuld, kann es für den Geschädigten außerdem sinnvoll sein, die Versicherung des Verursachers zu kontaktieren. So kann er sichergehen, dass dieser den Schaden gemeldet hat und erhält zusätzlich Unterstützung durch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung hilft dann zum Beispiel in der Beauftragung eines Sachverständigen, bei der Auswahl einer geeigneten Werkstatt sowie bei der Aufrechterhaltung der Mobilität durch einen Mietwagen. Die meisten Versicherungen erwarten die Schadensmeldung innerhalb einer Woche. Die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen. Die Meldung kann zudem schriftlich und häufig auch online erfolgen. Wer die andere Versicherung nicht kennt, kann sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 25 026 00 erfragen. Dazu genügt die Angabe des Kfz-Kennzeichens des Unfallgegners.
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