Aigner Immobilien informiert über Hausrecht, Instandhaltung und Nebenkosten
Im Rahmen der Ratgeberreihe haben die Aigner-Experten die wichtigsten Tipps für Vermieter zusammengestellt. Zum Thema Hausrecht gilt grundsätzlich: Mit der Wohnungsübergabe tritt der Vermieter das Hausrecht an den Mieter ab. Ohne Wissen und Zustimmung des Mieters darf die Immobilie also nicht betreten werden. Ausnahmen sind Reparatur- und Modernisierungsarbeiten oder Besichtigungstermine.
Generell ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Immobilie instand zu halten. Durch Sonderklauseln zu Klein- und Schönheitsreparaturen kann er allerdings im Mietvertrag festlegen, dass der Mieter einen Teil der Kosten übernehmen muss. Es empfiehlt sich, den jeweils gültigen Rechtsstand prüfen zu lassen. Und: Wer eine unrenovierte Wohnung bezieht, braucht auch beim Auszug nicht zu renovieren!
Auch gut zu wissen: Eine Vorauszahlung der Nebenkosten muss immer möglichst gleich zum tatsächlichen Verbrauch ausfallen. Mieter müssen gegen eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Erhalt Einspruch einreichen – spätere Einwände sind nicht mehr gültig.
Eine mögliche Tierhaltung sollten Vermieter im Mietvertrag festlegen. Grundsätzlich darf die Haltung von Kleintieren (Käfighaltung) im Mietvertrag nicht verboten werden.
Der Mieter muss den Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn er ein Zimmer untervermieten möchte, personenbezogene Daten des Untermieters müssen dem Vermieter mitgeteilt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen darf das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Wohnung über das Internetportal Airbnb an Touristen vermietet.
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Die inhabergeführte, mehrfach ausgezeichnete Aigner Immobilien GmbH gehört mit 25 Jahren Markterfahrung und einem durchschnittlichen Objektvolumen von über 300 Mio. Euro im Jahr zu den TOP 5 der Maklerunternehmen im Großraum München. An sieben Standorten in München, Starnberg und Frankfurt am Main konzentrieren sich mehr als 100 Mitarbeiter auf den Verkauf und die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Wohnimmobilienvermittlung über die Vermarktung von Investmentprojekten bis hin zum Vertrieb von Bauträgermaßnahmen, die durch eine unternehmenseigene Marketingabteilung begleitet werden. Die Mitarbeiter zeichnet eine fachlich hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche aus. Als Berater und Vermittler begleiten sie Projektentwicklungen im wohnwirtschaftlichen und im gewerblichen Bereich. Darüber hinaus bietet das Unternehmen eine marktorientierte Wertermittlung durch firmeneigene Architekten und Gutachter. Abgerundet wird das Leistungsspektrum durch eine bankenunabhängige Finanzierungsberatung.
Die Aigner Immobilien GmbH ist Mitglied von “DIP – Deutsche Immobilien-Partner”, dem zu den Branchenführern zählenden, 1988 gegründeten Verbund unabhängiger Immobiliendienstleister mit 14 Partnern an bundesweit mehr als 25 Standorten und vier weiteren Spezialisten aus verschiedenen Service-Organisationen als “preferred partnern” mit insgesamt über 800 Experten und einem jährlichen Transaktionsvolumen von rd. EUR 1,5 Mrd. aus vermittelten Immobilienverkäufen sowie mehr als 260.000 Quadratmetern vermittelter gewerblicher Mietfläche (2015).
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