Dieselskandal: Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Einführung von Fahrverboten

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Dieselskandal: Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Einführung von Fahrverboten
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

28.02.2018: – Jetzt wird es ernst: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Möglichkeit zur Verhängung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge. Damit ist der Weg frei für Fahrverbote in vielen deutschen Städten. Betroffene Dieselfahrer müssen sich ab jetzt auf massive Fahrverbote und erhebliche Wertverluste ihrer Fahrzeuge einstellen. Höchste Zeit, sich von Dieselfahrzeugen zu trennen. Dr. Steinhübel Rechtsanwälte sagt, wie es geht.

Bundesverwaltungsgericht gibt Leitlinien für ganzjährige Fahrverbote vor

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in seinem Urteil vom 27.02.2018 grundsätzlich die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, welches im Rahmen der Vorinstanz die Einführung von ganzjährigen Fahrverboten bereits in Erwägung gezogen hat. Aber auch für die Umweltzone der Stadt Düsseldorf sind solche Maßnahmen nach dem zweiten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 ernsthaft in Erwägung zu ziehen. In beiden Fällen hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klagen gegen die Landesregierungen auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne um solche Maßnahmen erhoben, die zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NOx) erforderlich sind. Die Landesregierungen müssen damit das Verhängen von Fahrverboten bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne ab jetzt ernsthaft prüfen und auch einführen, falls keine anderweitigen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der bislang massiv überschrittenen NOx-Grenzwerte führen.

Phasenweise Einführung der Fahrverbote als Modell für Stuttgart

Nach einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 kommt für die Umweltzone Stuttgart die phasenweise Einführung von Fahrverboten in Betracht, die zunächst nur ältere Dieselfahrzeuge der Abgasnormen bis Euro 4 betreffen. Demnach sollen die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 in einem zweiten Schritt zum 01.09.2019 eingeführt werden. Dabei müssten aber die Belange z.B. von Handwerkern berücksichtigt werden. Damit steht zugleich fest, dass die Fahrverbote in erster Linie die privat genutzten Dieselfahrzeuge betreffen werden.

Handlungsmöglichkeit für betroffene Dieselbesitzer: Widerruf der Autofinanzierung

Betroffene Besitzer von Dieselfahrzeugen sollten sich mit den Fahrverboten und den damit untrennbar verbundenen Wertverlusten ihrer im guten Glauben an niedrige Abgasemissionen gekauften Fahrzeuge nicht abfinden und diese umgehend zurückgeben. Diejenigen Dieselbesitzer, die ihr Fahrzeug durch einen vom Händler vermittelten Kredit finanziert haben, können in vielen Fällen den Widerruf des Kreditvertrags erklären und so eine Rückabwicklung des gesamten Geschäfts gegenüber der finanzierenden Bank einleiten. Dr. Steinhübel Rechtsanwälte setzt Ihre Rechte gegenüber den kreditgebenden Banken konsequent durch.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Kontakt
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Heinz Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
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