Digitale Sicherung ist Pflicht: Einfach umsetzen mit Lexware

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Servicemitteilung: Akuter Handlungsbedarf für alle Kleinunternehmer

Digitale Sicherung ist Pflicht: Einfach umsetzen mit Lexware

Revisionssichere Archivierung digitaler Dokumente? Klingt neu, ist es aber nicht: Die GoBD-Vorschriften gelten seit 2015 zwingend für alle Unternehmer, Freiberufler und Selbständige. Erschreckend sieht hingegen die Umsetzung in den Firmen aus. Denn laut einer Studie hat sich die Hälfte der Unternehmer noch nicht mit den Anforderungen der GoBD beschäftigt, geschweige denn ein digitales Archiv eingerichtet. Der Handlungsbedarf ist akut: Bei Nichtbeachtung der GoBD drohen Zuschätzungen des Finanzamts und hohe Geldstrafen. Lexware bietet eine Lösung, die Unternehmer aufatmen lässt, denn sie ist GoBD-konform, einfach und kostengünstig zugleich.

Die Fakten: Was bedeutet revisionssichere Archivierung?

Die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”, kurz GoBD, schreiben eine revisionssichere Archivierung digitaler Dokumente zwingend vor. Dazu gehören alle Rechnungen, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Handelsbücher, Verträge, Geschäftsbriefe, E-Mails und vieles mehr. Der Knackpunkt bei der Archivierung: Nachvollziehbarkeit, Prüfbarkeit sowie der Schutz vor Veränderung und Verlust der Dokumente müssen gewährleistet sein. Was viele Unternehmer nicht wissen: Die Speicherung der Dokumente auf Festplatte, USB-Stick oder lokalen Datenträgern ist nicht GoBD-konform. Außerdem dürfen elektronisch erstellte bzw. eingegangene Dokumente nicht in Papierform aufbewahrt werden. Das ursprüngliche Format muss beibehalten werden.

Die Zuständigkeit: Wer ist betroffen, wer ist verantwortlich?

Alle Unternehmen, die Rechnungen schreiben und Belege für betriebliche Ausgaben absetzen, müssen sich an die GoBD-Vorschriften halten. Das sind alleine fast 5 Millionen Kleinunternehmer und Freiberufler in Deutschland. Besonders wichtig: Die Einhaltung der GoBD-Vorschriften verantwortet jeder Steuerpflichtige selbst – nicht sein Steuerberater. Diese Tatsachen und die möglichen Folgen sind vielen Unternehmern noch nicht präsent. Dies zeigt auch die aktuelle Studie von Mittelstand 4.0 die belegt, dass selbst drei Jahre nach Einführung der GoBD nur ein Drittel der Befragten die rechtlichen Grundlagen und digitalen Buchführungsgrundsätze kennt. Knapp die Hälfte hat sich noch gar nicht mit den GoBD beschäftigt.

Der Zeitpunkt: Warum ist das Thema gerade jetzt so brisant?

Anfang 2018 wurde die sogenannte “Kassennachschau” eingeführt. Heißt im Klartext: Amtsträger der Finanzbehörde dürfen jederzeit unangemeldet Aufzeichnungen und Buchungen prüfen. Fallen dem Prüfer bei der Kassennachschau Unregelmäßigkeiten auf, kann es direkt zu einer Betriebsprüfung kommen.

Die Folgen: Wer jetzt nicht handelt, riskiert hohe Bußgelder

Tatsächlich ist die Suche nach formellen Mängeln in der Betriebsprüfung nicht neu. Bislang unterlagen die Prüfer dabei allerdings einer gewissen Beweisnot, jetzt fallen Mängel der Archivierung von digitalen Daten schnell auf. Finden sich formelle Fehler, können die Prüfer relativ schnell die Buchhaltung verwerfen und die Steuern schätzen. Hohe Zuschätzungen und Geldstrafen sind die Folge.

Der Umfang: Diese Bereiche im Unternehmen sind betroffen

Wichtig ist ferner, dass die gesetzlichen Vorschriften nicht nur für die klassische Buchhaltung gelten. Auch sogenannte Vor- und Nebensysteme sind betroffen: Anlagen- und Lohnbuchführung, Kassen- Warenwirtschafts- und Zahlungsverkehrssysteme, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierung, Zeiterfassung und vieles mehr. Fazit: GoBD-Vorschriften müssen in allen Bereichen im Unternehmen berücksichtigt werden. Denn im Kern geht es darum, dass Buchungen und geschäftliche Aufzeichnungen zehn Jahre unveränderbar aufbewahrt werden müssen.

Die Lösung: Mit Lexware einfach und GoBD-konform archivieren

Die gute Nachricht: Kompliziertes kann auch einfach sein! Die neue Online-Lösung Lexware archivierung wurde speziell für Selbständige sowie kleine Firmen entwickelt und garantiert eine GoBD-konforme, revisionssichere und kostengünstige Archivierung. Statt Papierablage von Belegen legt die neue Lösung ein digitales Archiv für den Nutzer an und überzeugt durch die einfache Anwendung sowie intelligente Features. Der Aufwand für Unternehmer ist minimal: Lexware archivierung lässt sich in wenigen Minuten installieren und ist das erste On-Premise-Produkt von Lexware, das sich auf Windows oder MacOS nutzen lässt. Über einen Archivierungsassistenten auf dem Desktop werden alle Dateiordner überwacht, die archiviert werden sollen. Nach der einmaligen Auswahl der Ordner läuft die Archivierung komplett automatisch. Damit sind die GoBD-Anforderungen erfüllt und der Unternehmer führt seinen Betrieb sicher und ohne Risiko. Und das senkt nicht zuletzt auch den Adrenalinspiegel, wenn der Betriebsprüfer tatsächlich vor der Tür steht.

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Die Vorteile von Lexware archivierung im Überblick:
* GoBD-konform: revisionssichere und automatische Archivierung von Dokumenten
* Zeitsparende Volltextsuche: Jedes Wort eines Dokuments wird beim Hochladen automatisch erkannt. So findet sich jeder Begriff in Sekundenschnelle.
* Universell einsetzbar: unabhängig von der verwendeten Software (Buchhaltungssoftware, Word, Excel, etc.)
* Mobiler Zugriff: über Tablet, Smartphone (App für iOS) oder Laptop
* Höchste Datensicherheit: Speicherung in deutschen Hochsicherheitszentren
* Unverbindlich testen: 30 Tage ohne Verpflichtungen, ohne Kosten.

Mit den Produkten von Lexware, einer Marke der Haufe Gruppe, bringen Anwender ihre geschäftlichen und privaten Finanzen in Ordnung. Von der Buchhaltung über Warenwirtschaft bis zu den Steuern. Die Lösungen sind übersichtlich und einfach und können nahezu ohne Vorkenntnisse eingesetzt werden. Lexware bietet eine Rundum-Absicherung mit innovativer Software, umfassende Online-Services, Branchen-Wissen und Business-Netzwerken. Über eine Million Nutzer arbeiten mit Deutschlands führenden Business-Komplett-Lösungen für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.lexware.de

Firmenkontakt
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Nicole Packhaeuser
Pressecenter, Munzinger Str. 9
79111 Freiburg
0761 898 3171
0761 898 99 3184
presselexware@haufe-lexware.com
http://www.lexware.de

Pressekontakt
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Friederike Floth
Rindermarkt 7
80331 München
089189087335
089 158987339
ff@pr-vonharsdorf.de
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Author: pr-gateway

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