26.09.2014 – Seit geraumer Zeit mehren sich die negativen Presseberichte über die Fonds der Emissionshäuser NCI New Capital Invest und Selfmade Capital, die stets in einem Satz mit dem Gründer und Vertriebsprofi Malte Hartwieg genannt werden. Was mit einer Meldung über das Ausbleiben von Ausschüttungen begann, gipfelt aktuell in Berichten über erste Insolvenzanträge. Die Betroffenen Anleger fragen sich zu Recht, ob ihr Geld jemals sinnvoll investiert wurde.
Bahnt sich ein neuer Anlageskandal an?
Die Anlageskandale rund um die Frankfurter S&K-Gruppe, die Dresdner Future Business KGaA den Windkraftanlagenbetreiber PROKON sind noch längst nicht aufgearbeitet, da rumort es schon wieder auf dem grauen Kapitalmarkt. Diverse Fondsgesellschaften gleich mehrerer Emissionshäuser, die vom Initiator Malte Andre Hartwieg gegründeten wurden, stecken offenbar in der Klemme. Von undurchsichtigen Firmengeflechten und ausbleibenden Ausschüttungen ist ebenso die Rede wie von Strohmännern in der Geschäftsführung bei einigen der betroffenen Fondsgesellschaften. Zweifel an der Seriosität der Fondsverantwortlichen sind da schon angebracht. Überdies ist es für die Anleger oftmals ohnehin kaum möglich nachzuvollziehen, wie viel des angelegten Kapitals überhaupt werthaltig investiert werden sollte und tatsächlich investiert wurde. Die Emissionsgesellschaften sind zuweilen als sog. Blindpools ausgestaltet, was bedeutet, dass Art und Umfang der Investition von vornherein nicht exakt definiert werden. Blindpools werden daher zu Recht als besonders risikobehaftet kritisiert.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Auch die Staatsanwaltschaft interessiert sich inzwischen für den Fall und hat ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug eingeleitet. Im Juli durchsuchten die Ermittlungsbehörden Geschäfts- und Privaträume und vollzogen Arrestpfändungen zur Sicherstellung von Vermögenswerten.
Kommt jetzt die Insolvenz?
Die Situation der ohnehin schon notleidenden Fondsgesellschaften dürfte sich dadurch nicht verbessert haben. Im Gegenteil: Aktuell berichtet FONDS professionell ONLINE in einem Artikel vom 25.09.2014, dass der vom Initiator Malte Hartwieg mit der Prüfung und Aufklärung der Investitionstätigkeit der Fonds beauftragte Rechtsanwalt seine Tätigkeit eingestellt habe. Konkrete und verwertbare Ergebnisse aus der bisherigen Prüfung über den tatsächlichen Verbleib von Anlegergeldern sind nicht bekannt. Unterdessen mehren sich aber die Anzeichen einer handfesten Krise. Medienberichten zufolge sollen erste Insolvenzanträge gestellt worden sein. Ob und welche Fondsgesellschaften tatsächlich von der Insolvenz betroffen sind, lässt sich bislang noch nicht überprüfen.
Anlegern läuft die Zeit davon
Die betroffenen Anleger sollten der bisherigen Entwicklung nicht länger tatenlos gegenüber stehen und prüfen lassen, welche Möglichkeiten zum Ausstieg bestehen. Neben der Prospekt- und Beraterhaftung könnte unter Umständen auch eine deliktische Haftung der Verantwortlichen in Betracht zu ziehen sein, sofern sich die Vorwürfe des Kapitalanlagebetrugs als wahr erweisen.
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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