DIN ISO 50003:2014 – Neue Akkreditierungsbestimmungen für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen

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DIN ISO 50003:2014 - Neue Akkreditierungsbestimmungen für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen

Die DIN ISO 50003:2004 definiert Forderungen an Zertifizierungsorganisationen, die diese im Zertifizierungsprozess ab dem 14. Oktober 2017 umsetzen müssen. Daher sind Unternehmen, die bereits nach der ISO 50001 zertifiziert sind oder eine entsprechende Zertifizierung anstreben von einigen Forderungen betroffen. Alle bisher erteilten Zertifikate behalten aber auch nach dem 14. Oktober 2017 weiterhin ihre Gültigkeit.
Die beiden wichtigsten Auswirkungen der ISO 50003 für Ihr Unternehmen stellen wir ihnen nachfolgend kurz vor.
Verbesserung der Energetischen Leistung verpflichtend
Bei der Auditierung von Energiemanagementsystemen gem. ISO 50001 wird ein deutlicher Fokus auf Leistungsverbesserung gefordert. Schon bei Erstaudits muss wie auch bei Betreuungs- und Rezertifizierungsaudits als Bedingung für eine Zertifizierung die kontinuierliche Verbesserung der energetischen Leistung (“energy performance”) nachgewiesen werden.
Beim Audit durch die Zertifizierungsgesellschaft muss der Auditor Nachweise zur energiebezogenen Leistung sammeln und verifizieren. Nichtkonformitäten, die die Fähigkeit des Managementsystems beeinträchtigen, die beabsichtigten Ergebnisse zu erreichen (z.B. aufgrund fehlender Auditnachweise, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung erreicht wurde), sind von der Zertifizierungsorganisation als Abweichung zu bewerten.
Neue Methode zur Kalkulation der Auditdauer
Die Dauer von Audits zur Zertifizierung von Energiemanagementsystemen gem. ISO 50001 basiert zukünftig stärker auf den unternehmensspezifischen Gegebenheiten, die die energetische Leistung beeinflussen. Die bislang gültige Kalkulationsvorgabe der DAkkS (Dokument 71 SD 6 022) tritt gleichzeitig außer Kraft. Im Grundsatz bestimmt sich die Dauer nach wie vor anhand der Mitarbeiteranzahl und der Komplexität.
Aufwandsmindernd und damit im Unterschied zur bisherigen Kalkulationsvorgabe werden bei der Anzahl der Mitarbeiter nur noch diejenigen berücksichtigt, die einen Einfluss auf die Energieeffizienz haben; Verwaltungs- oder Montagepersonal braucht hierbei in der Regel nicht berücksichtigt zu werden.
Die Komplexität des Energiemanagementsystems beruht auf dem jährlichen Gesamtenergieverbrauch, der Anzahl eingesetzter Energieträger sowie der Anzahl der wesentlichen operativen Prozesse des Unternehmens.
Neu ist nun ebenfalls, dass bei Multi-Site Organisationen die Auditdauer separat nach oben genannter Methode kalkuliert werden muss. Die Änderungen richten den Aufwand der Zertifizierung zukünftig deutlich stärker an der Energierelevanz des Unternehmens aus. Dies führ jedoch nicht grundsätzlich zu höheren Auditaufwänden. Allerdings haben die Änderungen zur Folge, dass LRQA zukünftig deutlich differenziertere Eingangsinformationen von Ihnen benötigt, um Ihnen ein fundiertes Angebot für die Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems gem. ISO 50001 anbieten zu können.
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie weitere Informationen? Lloyd´s Register Deutschland GmbH, Adolf – Grimme- Allee 3, 50829 Köln, www. Lrqa.de, info@lrqa.de oder
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Lloyd´s Register Deutschland GmbH ( http://www.lrqa.de ) wurde 1985 gegründet und ist eine der international führenden Gesellschaften für die Auditierung von Managementsystemen und Risikomanagement. LRQA bietet Schulungen und Zertifizierung von Managementsystemen mit Schwerpunkten in folgenden Bereichen: Qualität, Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Energiemanagement, Auditierung von Lieferketten. Mit mehr als 45 Akkreditierungen und Niederlassungen in 40 Ländern kann LRQA Auditierungen in 120 Ländern durchführen. Weltweit betreuen 2.500 Auditoren mehr als 45.000 Kunden. LRQA gehört zur Lloyd´s Register Gruppe. Lloyd`s Register wurde 1760 als erste Gesellschaft zur Schiffsklassifizierung gegründet und bietet heute Dienstleistungen im Bereich Risikomanagement. Die Lloyd´s Register Gruppe ist ein gemeinnütziges Unternehmen gemäß englischem Charity-Recht, d.h. die Gewinne werden für eine gemeinnützige Stiftung verwendet bzw. wieder direkt ins Unternehmen investiert. Hierdurch ist LRQA wirtschaftlich unabhängig. Weiter Information erhalten Sie durch info@lrqa.de oder 0221- 96757700. Den LRQA-Newsletter erhalten Sie unter: http://www.lrqa.de/kontakt-und-info/news-abonnieren.aspx Weitere Infos unter: http://www.lrqa.de/standards-und-richtlinien/angebot-anfordern.aspx

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50829 Köln
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