Dr. Daniela Mielchen: Anwälte nehmen Opfern und Angehörigen viele Sorgen ab

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Dr. Daniela Mielchen: Anwälte nehmen Opfern und Angehörigen viele Sorgen ab

(Mynewsdesk) Mehr als nur juristischer Rat

Bei einem Unfall durch das Verschulden Dritter verletzt zu werden, gehört zu dem Schlimmsten, das einem Verkehrsteilnehmer passieren kann. Im Gespräch verdeutlicht Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, wie versierte Fachjuristen dazu beitragen, die Folgen eines solchen Unglücks so gering wie möglich zu halten.

Warum ist es so wichtig, als Opfer nach einem Unfall mit Personenschaden einen Anwalt einzuschalten?

Nach einem Unfall steht natürlich die medizinische Erst- und Intensivbetreuung an erster Stelle. Relativ kurzfristig müssen aber viele Fragen geklärt werden, die für den weiteren Verlauf der Behandlung sehr wichtig sind. Denken Sie beispielsweise an die Haftungsfrage. Sollte eine Mithaftung im Raum stehen, droht der Geschädigte oftmals, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Häufig können sich die Geschädigten aufgrund ihrer Verletzung nicht selbst um eine Schadenabwicklung kümmern und auch die Angehörigen sind mit deren Übernahme regelmäßig stark belastet oder überfordert. Sowohl für die Sicherstellung der Ansprüche, aber auch zur eigenen Entlastung und zur Unterstützung der Angehörigen ist die Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht praktisch unverzichtbar.

Was kann ein Verkehrsanwalt für seinen Klienten tun?

Sobald ein Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragt ist, kann und wird er dem Geschädigten vielfältig helfen. Gerade im Hinblick auf seine Behandlungsmöglichkeiten ist es für den Geschädigten wichtig, gleich zu wissen und klar zu stellen, welche Kostenträger ihm zur Verfügung stehen bzw. welche zuständig sind. Anwälte sorgen sowohl für den Ausgleich der Heilbehandlungskosten als auch für die Kosten sämtlicher erstattungsfähiger Folgebedürfnisse. Positionen wie Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Schmerzensgeld dürften für einen Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nur schwer oder nicht in dem ihm zustehenden Umfang zu erlangen sein. Der Anwalt wird regelmäßig auch mit den Angehörigen in Verbindung treten, deren Fragen beantworten, die Sorgen besprechen und diese um die Abwicklung entlasten.

Wie schätzen Sie die Bereitschaft von Versicherungen ein, das Interesse des Opfers zu vertreten?

Versicherungen wissen, dass eine gute und erfolgreiche Behandlung Folgeschäden verringern kann, die zum Teil erheblichen Aufwand nach sich ziehen würden. Daher sind sie durchaus bereit, die Mehrkosten für beispielsweise den Krankenhausaufenthalt oder einen Reha-Manager zu übernehmen. Ungeachtet dessen ist ein Anwalt unverzichtbar. Denn neben der komplexen Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung richten sich häufig auch Ansprüche gegen eine eigene Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ist es also so, dass es für den Geschädigten um viel mehr gehen kann als die unmittelbare Behandlung seiner Verletzungen?

Ja. Letztlich geht es darum, eine möglichst unbeschadete Rückkehr in das normale Alltagsleben zu erreichen. Dazu gehört es beispielsweise, dass ein Geschädigter die bestmögliche Behandlung und Versorgung bekommt und möglicherweise bereits frühzeitig von einem Reha-Dienst betreut wird. Ein fachlich versierter Rechtsanwalt kennt die dafür notwendigen Schritte und Verfahren und kann seinen Mandanten, wenn es notwendig ist, auch umgehend gegen – häufig absurde – Einwände der Versicherungen verteidigen.

Können Sie an einem Beispiel erläutern, was man als juristischer Laie falsch machen kann?

Es ist wichtig, dass ein Geschädigter sich nicht frühzeitig von Versicherungen zum Abschluss eines Abfindungsvergleichs verleiten lässt. Der frühe Abschluss von Vergleichen zu vermeintlich attraktiven Konditionen, spart den Versicherungen tatsächlich jährlich Millionen auf Kosten der Geschädigten. Abschließende Vergleiche sollten nur und erst verhandelt werden, wenn sämtliche Verletzungen abgeheilt oder zumindest deren Folgen in jeder Tragweite, medizinisch, beruflich und den gesamten Alltag betreffend, feststehen und absehbar sind. Übrigens: bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.

Wie und wo bekommt man Unterstützung durch einen Anwalt?

Auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht befindet sich eine Anwaltssuche für Verkehrsanwälte. Dort sind rund 6000 Spezialisten registriert, so dass man überall einen qualifizierten Verkehrsanwalt finden kann. Die Homepages der einzelnen Anwälte gibt dann Aufschluss, ob sich die Kollegen möglicherweise noch zusätzlich auf schwere Personenschäden spezialisiert haben. 

Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.

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Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören knapp 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Firmenkontakt
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 / 72 61 52-129
walentowski@anwaltverein.de
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