Büro Esther Omlin in Luzern als kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen.
Das Wirtschaftsstrafrecht gehört zu den dynamischsten Rechtsbereichen der heutigen Zeit. Bedingt durch die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und zur Eindämmung des Terrorismus wurden im Laufe der letzten Jahre zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen erlassen. Diese beziehen sich sowohl auf nationale und internationale Wirtschaftsaspekte. Zu den neuen Bestimmungen gehören zahlreiche Gesetzesvorgaben zu den Themen Vermögensdelikte, Cyberkriminalität, Korruption und Geldwäscherei. Das Büro Esther Omlin hat all diese Entwicklungen genau im Blick und profitiert zudem von einem weitreichenden Erfahrungsschatz in diesem Themengebiet. Zahlreiche Publikationen und Weiterbildungskurse belegen dies.
FACHGEBIET WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
Als kompetenter Partner im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts bietet Strafrechtlerin Dr. Esther Omlin mit ihrem Netzwerk von Staatsanwälten, Anwälten, Treuhändern und IT-Experten Unterstützung in folgenden Bereichen an:
o Beratungsleistungen bezüglich internationaler und nationaler Bestimmungen und Sachverhalte im Bereich Wirtschaftsstrafrecht. Das Augenmerk liegt dabei vor allem auf den Themen Betrug, Veruntreuung von Firmengeldern, Korruption, Insiderhandel, Geldwäsche, Wirtschaftsspionage oder auch Embargoverletzungen.
o Das Verfolgen und die Rückgewinnung deliktisch erwirtschafteten Kapitals, das in der Schweiz oder anderswo gelagert ist, durch den Erlass von Sperrverfügungen.
o Bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen, welche hinsichtlich eines Vergehens im Bereich Wirtschaftsstrafrecht mit strafrechtlichen Einziehungsansprüchen konfrontiert wurden.
o Bei der Verhinderung einer angedrohten Kontosperrung in Folge eines nationalen oder internationalen Strafverfahrens.
o Bei der Offenlegung der Unternehmenskonten wegen eines Strafverfahrens.
EINHALTUNG WESENTLICHER GESETZESVORGABEN
Zur Wirtschaftsberatung gehört für Dr. Esther Omlin auch die Entwicklung einer stimmigen Compliance Organisation innerhalb eines Unternehmens zur Risikominimierung von straf- und zivilrechtlichem Vergehen. Darunter fallen unter anderem risikominimierende Maßnahmen betreffend:
o Geldwäscherei
o Verstöße gegen das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht
o Korruption
o Cyberkriminalität
o Insiderhandel
o Wirtschafsspionage.
Aber auch die Implementierung wichtiger Kontrollinstanzen zur Bewahrung und Durchführung von Offenlegungspflichten, Marktregeln und Datenschutzbestimmungen gehört dazu. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und der Unternehmensführung werden auch Schulungen über relevante Themen, das Compliance betreffend angeboten. Des Weiteren bietet das Büro Esther Omlin:
o Die Vertretung der Klienten bei internen und staatlichen Untersuchungen
o Die Vertretung der Klienten bei Verfahren
o Unterstützung bei der Erstellung nationaler und internationaler Verträge
o Streitschlichtung bei internationalen Streitigkeiten
ANSPRECHPARTNER FÜR UNTERNEHMEN
Allgemein wird im Büro in Luzern das Thema Unternehmen und Unternehmensberatung hoch geschrieben. Rechtsberatung für KMUs und Einzelfirmen beinhaltet weit mehr wirtschaftsrechtliche Fachgebiete. Dr. Esther Omlin und ihr Netzwerk unterstützen auch bei folgenden Angelegenheiten:
o Bei der Unternehmensgründung
o Bei der Erarbeitung und Prüfung von Unternehmensstatuten
o Bei der Nachfolgeregelung
o Im IT und Datenschutzgesetz
o Bei Aktionärsbindungsverträgen
o Bei Fragen rund um Fusionen
o Bei der Unternehmenssanierung
UMFASSENDE RECHTSBERATUNG DURCH GROßES NETZWERK
Bedingt durch ein großes Netzwerk von Staatsanwälten, Anwälten, Treuhändern und IT-Experten ist Dr. Esther Omlin zudem in der Lage, zahlreiche weitere Themengebiete aus dem großen Spektrum Recht und Gesetz abzudecken. Während die Schwerpunkte von Dr. jur. Esther Omlin auf den Bereichen
o Nationales und internationales Strafrecht
o Strafprozessrecht
o Wirtschaftsrecht
o Menschenrechte und
o Völkerrecht
beruhen, decken die Partner zum Teil andere Bereiche ab.
Diese sind:
o Das Völkerrecht, besonders das Recht der internationalen Organisation und des internationalen öffentlichen Beschaffungswesens
o Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
o Handels- und Wirtschaftsrecht, vor allem unter Berücksichtigung internationaler Vertragsbeziehungen
o Das angloamerikanische Recht
o Vertragsrecht
o Gesellschaftsrecht
o Konkursrecht und
o Verwaltungsrecht
DAS VÖLKERRECHT ALS SINNVOLLE ERGÄNZUNG ZUM WIRTSCHAFTSRECHT
Das Völkerrecht regelt allgemein die zwischenstaatlichen Verbindungen. Durch zahlreiche Bestimmungen und Regelungen sorgt das Völkerrecht für eine friedliche Koexistenz. Ohne es zu wissen, werden in der Schweiz zahlreiche ganz alltägliche Situationen durch das Völkerrecht geregelt. Darunter fallen die Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass eine Person dieselben Vermögenswerte in unterschiedlichen Ländern versteuern muss. Oder die Handelsverträge, die erleichterte Import- und Exportbestimmungen zwischen verschiedenen Staaten zulassen. Aber auch Auslieferungsübereinkommen fallen darunter. Jedoch gilt die Einhaltungspflicht für die Schweiz erst nach Abschuss eines innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens. Wichtige Abkommen sind grundsätzlich vom Parlament zu bewilligen und unterstehen dem obligatorischen oder dem fakultativen Volksentscheid.
Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone aber auch zur Einhaltung zwingenden Völkerrechts. Denn der wichtigste Teil des Völkerrechts – insbesondere das humanitäre Völkerrecht, die Menschenrechte – bricht das Landesrecht. Diesbezüglich hat die Bundesverfassung allgemeingültige Rechtsgrundsätze bestimmt, auf deren Basis der Bundesrat Verordnungen und das Bundesgericht Leitsätze erlassen hat.
Gerne berät das Büro Dr. Esther Omlin in einem Erstgespräch genauer darüber.
JEDER MENSCH HAT MENSCHENRECHTE
Dr. Esther Omlin, langjähriges Mitglied in der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit den Menschenrechten. Die NKVF als unabhängig arbeitende Kommission kontrolliert bei regelmäßigen Untersuchungen die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte in Gefängniseinrichtungen, Heimen, psychiatrischen Anstalten, Asylzentren und auf Zwangsrückschaffungsflügen. Die NKVF steht dabei im unermüdlichen Kontakt mit Behörden und entwirft konkrete Empfehlungen zur Umsetzung und Einhaltung dieser Rechte. Dazu ist es der NKVF ein Bedürfnis, rechtzeitig auf Missstände in diesen Einrichtungen aufmerksam zu machen. Das Büro Esther Omlin kümmert sich auch gerne um die Betroffenen in diesen sensiblen Bereichen.
WANN WIRD RECHTLICHE BERATUNG IM STRAFRECHT BENÖTIGT?
Nicht nur bei einem Strafverfahren wird rechtliche Beratung benötigt. Auch bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte, der Völkerrechte und bei zahlreichen wirtschaftlichen Belangen ist eine Rechtsberatung von Vorteil. Ehe sich jemand versieht, wird der Vorwurf der Geldwäscherei, der Urkundenfälschung oder anderer Vergehen erhoben. Ein Laie kann sich hierzu nur schwer wehren. Aus diesem Grund bieten Dr. Esther Omlin und ihr Netzwerk intensive und diskrete Erstberatungsgespräche an. Darin werden die Möglichkeiten, Chancen und eventuellen Folgen aufgezeigt. Aber auch die Vorgehensweise gegen irgendwelche Vorwürfe werden besprochen. Zudem bietet die Rechtsberatung nicht nur wertvolle Tipps in der Anfangsphase, sondern unterstützt auch bei:
o Vorgehen hinsichtlich Einstellung eines Verfahrens.
o Bestrebungen zur Reduktion einer Geldbuße.
o Schriftlichen Strafbefehlsverfahren.
o Dem allgemeinen Prozess.
o Bei der Erstellung von Anträgen.
o Bei der Erstellung von Revisionsbegehren.
o Beim Kontakt mit Ämtern und Behörden.
OHNE VERTRAUEN KEINE RICHTIGE BERATUNG
Dr. Esther Omlin berät immer unter Beachtung der Diskretion. Der vertrauensvolle Umgang mit dem Klienten ist ein wesentlicher Aspekt für die erfolgreiche Arbeit eines Anwaltes. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand. Nach einem ersten Telefonat und einem ausführlichen ersten Beratungsgespräch erfährt der Klient zuverlässig, ob und wie im jeweiligen Fall geholfen werden kann. Dabei wird jedes Anliegen mit gleichbleibender Sensibilität und Wichtigkeit behandelt. Geschütz durch das Berufs- und/oder Amtsgeheimnis werden zudem alle Daten vertrauensvoll und diskret bearbeitet.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16
6003 Luzern
Schweiz
fon ..: +41 (0) 41 220 21 92
web ..: https://esther-omlin.ch/
email : esther.omlin@omlin-strafrecht.ch
DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht
In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.
DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG
Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.
Pressekontakt:
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