Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach erklärt, welche Möglichkeiten für ein Unternehmen bestehen, um an die Börse zu gehen.
Die Stach Rechtsanwälte AG ist eine schweizerische Wirtschaftskanzlei, die ihre nationalen und internationalen Klienten in verschiedensten Rechtsangelegenheiten unterstützt und vertritt. Das Team und vor allem der Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach verbinden ihr profundes Fachwissen stets mit praxisorientieren Lösungsansätzen, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft, um dem dauerhaft hohen Qualitätsanspruch ihrer Klientschaft gerecht zu werden. Die individuellen Bedürfnisse der Klienten stehen dabei an erster Stelle. Dr. Patrick Stach klärt nachfolgend darüber auf, welche Möglichkeiten für ein Unternehmen bestehen, um einen erfolgreichen Börsengang durchzuführen.
* Welche Möglichkeiten hat ein Unternehmen, um sich erfolgreich an der Börse zu kotieren?
* Wie funktioniert das IPO?
* Was ist eine SPAC?
* Worin liegt der Vorteil, über eine SPAC an die Börse zu gehen?
* Worin unterscheiden sich das traditionelle IPO und SPAC?
* Hat die SPAC auch Nachteile?
* Warum soll der SPAC-Boom erst jetzt in der Schweiz Einzug finden?
WELCHE MÖGLICHKEITEN HAT EIN UNTERNEHMEN, UM SICH ERFOLGREICH AN DER BÖRSE ZU KOTIEREN?
Wie Dr. Patrick Stach erläutert, gibt es für ein Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, um sich an der Schweizer Börse zu kotieren. Zum einen mittels dem Initial Public Offering (IPO) zum anderen aber auch mit der Special Purpose Acquisition (SPAC).
WIE FUNKTIONIERT DER WEG DURCH DAS IPO?
Bei dem IPO legen Investmentbanken den IPO-Preis fest und das Unternehmen entscheidet, welche Aktienanzahl zum Verkauf an die Öffentlichkeit gestellt werden soll. Ist die Börsenkotierung anschliessend erfolgt, kann die Öffentlichkeit mit dem Aktienhandel starten.
Grundsätzlich rät Dr. Patrick Stach, vor jedem Börsengang durch das IPO eine umfassende rechtliche Abklärung der folgenden Punkte vorzunehmen:
* Eine Überprüfung der Unternehmensstruktur auf ihre Eignung für einen Börsengang;
* eine Erstbewertung des Unternehmens;
* ein Due-Diligence-Prozess;
* Wahl eines Bankensyndikats, das das Unternehmen auf dem Weg begleitet.
Sind sämtliche Vorbereitungen für einen IPO getroffen worden, muss der Börsengang angekündigt und die Preisspanne für Aktien öffentlich gemacht werden.
WAS IST EINE SPAC?
Bei einer SPAC handelt es sich um eine öffentlich gehandelte Mantelgesellschaft, die allein zum Erwerb einer nicht kotierten Betriebsgesellschaft in einem bestimmten Zeitrahmen gegründet wurde. Der Lebenszyklus einer SPAC, die an die Börse geht, besteht überlicherweise aus drei Phasen: (1) IPO der SPAC an der Börse; (2) Suche nach einem Akquisitionsziel; (3) und das sogenannte «De-SPAC», welches in Form eines Unternehmenszusammenschlusses oder einer Liquidation mit Dekotierung erfolgt. SPACs werden von sogenannten «SPAC-Sponsoren» initiiert. Eine SPAC beschafft dann Kapital durch einen Börsengang (Initial Public Offering, IPO), dessen Erlöse auf einem Treuhandkonto hinterlegt und schliesslich zur Finanzierung der Akquisition freigegeben werden. Das Kotierungsverfahren für SPACs entspricht dem anderer Gesellschaften im Rahmen des üblichen Kotierungsprozesses. Sobald die Wertschriften der SPAC an der Börse kotiert sind, können sie von öffentlichen Investoren gehandelt werden.
WORIN LIEGT DER VORTEIL, ÜBER EINE SPAC AN DIE BÖRSE ZU GEHEN?
Dr. Patrick Stach erklärt, dass der Vorteil einer SPAC in der Möglichkeit liegt, den Kapitalzufluss vom öffentlichen Markt zu nutzen. Gleichzeitig werden dabei die Hürden und Gefahren eines traditionellen Börsengangs umgangen, Emissionskosten niedriger gehalten und das Risiko eines hohen Preisabschlags beim Börsengang ausser Kraft gesetzt. Aus diesem Grund gelten die SPACs momentan als eine der attraktivsten Anlageklassen – dies vor allem für Kleinunternehmen. Darüber hinaus sind bei einer SPAC, die als Mantelgesellschaft ohne operativen Betrieb und Vermögenswert gilt, keine umfassenden Roadmaps, Investor Pitchs oder Meetings notwendig, die das Interesse von Anlegern wecken soll. Somit werden also Zeit, Aufwand und Kosten durch die Verwendung von SPACs gespart.
WORIN UNTERSCHEIDEN SICH DAS TRADITIONELLE IPO UND SPAC?
Für Unternehmen, die einen Börsengang anstreben, unterscheidet sich die SPAC-Route in folgender Hinsicht von der traditionellen IPO-Route.
* Private-Equity-ähnlicher Deal: Das Zielunternehmen verhandelt nur mit dem Management des SPAC. Dies bedeutet, dass das Zielunternehmen nicht auf Roadshows gehen muss, um das Unternehmen vor dem Börsengang bei öffentlichen Investoren zu präsentieren. Und es bedeutet auch, dass es eine höhere Deal- und Preissicherheit gibt, sobald eine Vereinbarung mit dem Management eines SPACs erzielt wurde.
* Schnellere Markteinführung: Sobald eine Einigung mit dem Management einer SPAC erzielt wurde, wird die Übernahme den Investoren der SPAC zur Abstimmung vorgelegt. Die Akquisition wird durchgeführt, wenn eine Mehrheit der Investoren dafür stimmt.
* Gebundene, strategische Partner: Die Gründer, Sponsoren, Verwaltungsratsmitglieder und das Management einer SPAC sind in der Regel erfahrene Branchenexperten mit grossen Netzwerken. Der regulatorische Rahmen für SPACs in der Schweiz erfordert Lock-up-Vereinbarungen für die Gründer, Sponsoren, Vorstandsmitglieder und das Management der SPACs, die den Verkauf von Aktien für mindestens 6 Monate nach einer Akquisition einschränken.
HAT DIE SPAC AUCH NACHTEILE?
Folgt man Dr. Patrick Stachs Erläuterungen, so scheint die SPAC eine sehr vielversprechende Option für Unternehmen zu sein, um einen Börsengang erfolgreich zu tätigen. Doch der Anwalt gibt zu bedenken, dass auch diese Anlageklasse eine Kehrseite besitzt. So werden die SPAC Sponsoren nicht auf regulärem Weg vergütet, sondern erhalten üblicherweise nur 20 Prozent der Gründeraktien zu einem stark reduzierten Preis. Dies verwässert allerdings den Investitionswert des Projekts, da die Sponsoren nicht so viel Kapital wie die Aktionäre einbringen, aber einen grossen Anteil für sich verbuchen. Aufgrund des bei der SPAC vorherrschenden Zeitdruckes kann es Dr. Patrick Stach zufolge teilweise vorkommen, dass ein Team Fehlentscheidungen trifft, um seine erfolgsabhängigen Entschädigungen nicht zu verwirken. Die Sponsoren erhalten zwar ihren Anteil selbst dann, wenn die erworbene Gesellschaft nach dem Börsengang scheitert. Der Investor jedoch leider nicht.
WARUM SOLL DER SPAC-BOOM ERST JETZT IN DER SCHWEIZ EINZUG FINDEN?
Wie Dr. Patrick Stach erläutert, nutzen die USA und zahlreiche europäische Länder SPACs schon seit einigen Jahren als Alternative zum traditionellen IPO. Bisher ist der schweizerische Kapitalmarkt diesbezüglich allerdings ins Hintertreffen geraten. Die schweizerische SPAC unterliegt laut Dr. Patrick Stach nämlich zwingend aktienrechtlichen Regelungen, was mit dem Nachteil einhergeht, dass die SPAC bei einer erfolglosen Suche nach einer Zielgesellschaft oder dem Rücktritt des grösseren Investors ihre Aktien nicht einfach so zurückerwerben kann. Gemäss dem aktuellen Aktienrecht kann eine Gesellschaft nämlich nicht mehr als zehn Prozent ihrer eigenen Aktien halten, so Dr. Patrick Stach. Derlei Nachteile können zwar mit der Einführung des Kapitalbands durch die Aktienrechtsrevision abgemildert werden, allerdings sind noch weitere Gesetzesänderungen sowie Änderungen der SIX nötig, um die SPAC in der Schweiz bestmöglich zu etablieren.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 17
9001 St. Gallen
Schweiz
fon ..: +41 (0)71 278 78 28
fax ..: +41 (0)71 278 78 29
web ..: https://stach.ch/
email : info@stach.ch
PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.
Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
– Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
– Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
– Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.
– Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.
Pressekontakt:
Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 17
9001 St. Gallen
fon ..: +41 (0)71 278 78 28
email : stach-ra@clickonmedia-mail.de