Alternative zu Inkasso oder Mahnverfahren: Hilfe und unabhängige Beratung bei Fragen zur Umsetzung der rechtskonformen Forderungsrealisierung aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte.
Viele Unternehmer kennen das Problem: Sie haben ihre Dienstleistung fristgerecht erbracht und freuen sich über den neuen Auftrag. Doch schon kurze Zeit später wird klar, dass der Auftraggeber nicht zahlen wird. Dadurch fehlt es an den erwarteten liquiden Mitteln, eigene Zahlungsverpflichtungen müssen aber weiterhin gestemmt werden und außerdem es ist keine Freude und kostet viel Zeit, dem Geld hinterherzulaufen. Zum Glück gibt es gesetzliche Möglichkeiten, die Abhilfe schaffen können: http://www.deutsche-pfandverwertung.de.
Was die meisten nicht wissen: Mit dem gesetzlichen oder vertraglichen Pfandrecht haben Firmen aus der Immobilienwirtschaft, Logistik- und Werkunternehmer, Kreditinstitute, Unternehmen aus der Finanzbranche und Kaufleute ein wirkungsvolles Instrument, um bei leistungsgestörten Verträgen kurzfristig Forderungen zu realisieren. Die Durchführung der Verwertung übernimmt der öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer (gemäß § 1235 BGB).
Alle Indikatoren weisen zur Zeit auf das Ende des wirtschaftlichen Aufschwungs hin. Eine tiefgreifende Umstrukturierung der deutschen Wirtschaft zeichnet sich ab. „Zombie-Unternehmen“ werden aus dem Markt ausscheiden, was allerdings auch bedeutet, dass Zahlungsausfälle zunehmen werden. Hierauf vorbereitet zu sein, ist für jeden Unternehmer das Gebot der Stunde.
Beispiele gibt es leider genügend: Ein säumiger Mieter räumt nicht, ein Kreditinstitut muss hinterlegte Sicherheiten verwerten, ein Auftraggeber begleicht den Reparaturauftrag nicht, ein Kunde nimmt bestellte Waren nicht ab oder Spediteure, Frachtführer oder Lagerhalter bleiben auf ihren offenen Forderungen sitzen. Wenn die Zahlungseingänge fehlen, kann manchen Gläubigern schnell die Luft ausgehen.
Experten erreichen bestmögliche Verwertungserträge
Die gute Nachricht ist: Die hier angesprochenen Wirtschaftszweige sind bei der Forderungsrealisierung privilegiert. Das deutsche Recht ermöglicht eine effiziente Lösung des Problems: die Anwendung der gesetzlichen und vertraglichen Pfandrechte. Viele Unternehmer oder Vermieter, die mit Zahlungsausfällen zu kämpfen haben, kennen oft nicht die Vorteile, die ihnen die Umsetzung ihrer Pfandrechte bietet. In über sechzig Paragraphen des BGB, HGB, AktG und GmbHG bietet die Anwendung des Pfandrechts Lösungsmöglichkeiten. Bei Zahlungsverzug tritt das Verwertungsrecht für in Pfand genommene Sachen oder Rechte durch Gesetz oder Vertrag in Kraft. Das vermeidet langwierige Gerichts- und Vollstreckungsverfahren. Beim Forderungsmanagement sollte an erster Stelle die konsequente Anwendung der Pfandrechte stehen. So ergibt sich auch die Chance auf Streitwertminderung, was zusätzlich von Vorteil ist.
Pfandrechtsverwertungen sind das Spezialgebiet der allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer. Als praxiserfahrene, gut vernetzte Experten arbeiten sie schnell und effizient. Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung und die GVGA für Gerichtsvollzieher sind für öffentlich bestellte Versteigerer, die nach BGB und HGB arbeiten, nicht einschlägig, denn der Gesetzgeber beabsichtigt eine kaufmännisch flexiblere und effizientere Gestaltung des Verwertungsverfahrens.
Leistungsgestörte Verträge haben meistens ökonomische Gründe. Es ist deshalb sinnvoll, eine kaufmännische Lösung herbeizuführen. Der berechtigte Versteigerer ist hierzu in seiner Eigenschaft als selbstständig tätiger Kaufmann prädestiniert. Dessen Tätigkeit ist nicht die Vollstreckung, sondern die Herbeiführung eines Ausgleichs zwischen Gläubiger und Schuldner. Im deutschen Rechtssystem stellt der allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer diejenige Institution dar, die bei leistungsgestörten Verträgen kurzfristig eine Lösung für alle Partien herbeizuführen hat: unabhängig, sozialverträglich und fair.
Ressourcen schonen trotz Zahlungsausfall
Jedes Produkt ist etwas wert, hat Arbeitszeit, Energie und Ressourcen verbraucht. Diesen Wert gilt es zu erhalten. Der Deutschen Pfandverwertung ist deshalb ein bewusster Umgang mit bereits vorhandenen Werten und Anlagen besonders wichtig. Die Experten der Deutschen Pfandverwertung informieren daher über die Möglichkeiten der Weiterverwendung von Produktionsgütern. So leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Verlängerung der ökologischen Wertschöpfungskette und damit zur nachhaltigen Ressourcenschonung.
Dabei setzen sie sich motiviert für die Ziele ihrer Kunden ein und realisieren jeweils eine effiziente, kostenbewusste Verwertungsstrategie, die strikt und regelgetreu umgesetzt wird. Ermöglicht wird das durch die Unabhängigkeit der Experten, die als öffentlich bestellte Versteigerer vereidigt sind. Diese Klarheit schützt vor Interessenkonflikten und ist somit eine echte Hilfe im Notfall.
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Die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR ist ein Auktionshaus mit derzeitigen Standorten im Großraum München und Wiesbaden. Bei der Bewertung und Verwertung aller vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechte sind wir auch international tätig, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber aus ganz Deutschland sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen. Als exportausgerichtetes Unternehmen nutzen wir die relevanten B2B-Absatzchancen und besuchen laufend die internationalen Messen. Wir pflegen den Kontakt zu den Außenhandelskammern der wichtigen Absatzländer. Die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG ist Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.
Auf Basis unseres speziellen Know-hows sowie jahrelanger Erfahrung haben wir ein umfangreiches Angebotsportfolio entwickelt. Es beinhaltet die rechtskonforme Abwicklung des Verfahrens, die marktgerechte Bewertung und nationale sowie internationale Vermarktung von Waren und Anlagen aller Art sowie von Rechten wie Unternehmensanteile, Patente oder Wertpapiere an geeignete Investoren. Unsere Sachverständigen erfassen und bewerten das mobile Anlage- und Umlaufvermögen von Unternehmen aller Branchen. Sie erstellen marktgerechte Gutachten über den realistischen Verwertungserlös bei einer Verwertung in Frist von bis zu drei Monaten. Sie bilden die Grundlage, um für alle involvierten Parteien durch ein faires und transparentes Verfahren die uns zur Verwertung übertragenen Gegenstände oder Rechte zum bestmöglichen, marktgerechten Preis weiterzugeben. Im Falle der Insolvenz oder Geschäftsaufgabe verwerten wir die gesamte Betriebs- und Geschäftsausstattung über internationale Komplettverkäufe oder Industrieauktionen.
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