DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV – Schwierigkeiten durch auslaufenden Leasingvertrag

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DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV – Schwierigkeiten durch auslaufenden Leasingvertrag

DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV - Schwierigkeiten durch auslaufenden Leasingvertrag

Der Leasingvertrag für den Airbus A380 aus dem DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV läuft aus. Ein neuer Partner wurde noch nicht gefunden. Das bringt die Fondsgesellschaft in Schwierigkeiten.

Anleger konnten sich seit Anfang 2008 an dem vom Dr. Peters emittierten Flugzeugfonds DS-Fonds Nr. 129 beteiligen. Bisher erhielten sie regelmäßig ihre Ausschüttungen. Das könnte sich nun aber ändern. Denn der zehnjährige Leasingvertrag mit Singapore Airlines für den Airbus A380 läuft im Oktober aus. Die Fluggesellschaft kündigte bereits vor einigen Monaten an, den Leasingvertrag nicht zu verlängern. Bisher ist es noch nicht gelungen, einen neuen Leasingpartner zu finden. Die Problematik wird dadurch verschärft, dass viele Airlines nicht mehr auf den A380 setzen. Diese Situation kann sich nun negativ auf die Anleger auswirken. Wie „Fonds professionell“ online berichtet, sollen die geplanten Auszahlungen an die Anleger vorerst ausgesetzt werden.

Nachdem die Beteiligung an dem DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugsfonds IV für die Anleger bisher zufriedenstellend verlaufen ist, offenbart sich nun der unternehmerische Charakter der Beteiligung und das unternehmerische Risiko der Anleger, so die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn die Anleger erwerben beim Beitritt zur Fondsgesellschaft unternehmerische Beteiligungen und tragen damit auch die Risiken mit. Dies kann zu finanziellen Verlusten und im Extremfall auch zum Totalverlust der Einlage führen. Allerdings können sich Anleger vor den drohen Verlusten schützen und Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Ansprüche auf Schadensersatz können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig nur unzureichend erwähnt oder sogar ganz verschwiegen. Obwohl es sich bei Flugzeugfonds um spekulative Geldanlagen handelt, wurden die Beteiligungen sogar häufig als Baustein zur Altersvorsorge empfohlen. So eine Falschberatung kann Schadensersatzansprüche begründen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/flugzeugfonds.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

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Michael Rainer
Augustinerstraße 10
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02212722750
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