DSGVO: Schufa-Eintrag löschen lassen

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
etexter
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
thekey.ACADEMY

Die DSGVO hilft Betroffenen bei der Löschung von negativen Schufa-Einträgen

DSGVO: Schufa-Eintrag löschen lassen
Schufa löschen mit DSGVO

Negative Schufa-Einträge mit Hilfe der DSGVO löschen.

Die seit 25. Mai 2018 uneingeschränkt geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch Auswirkungen auf die Speicherung und Löschung von Schufa-Einträgen. Nach den neuen Regelungen darf die Schufa die ihr gemeldeten Einträge nämlich nur noch dann speichern, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Schufa notwendig ist (Art. 6 DSGVO). Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen in Verbindung mit dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO sind für die Löschung von Schufa-Einträgen von enormer Bedeutung. Hinzu kommt, dass für die Dauer der Prüfung die Verarbeitung der entsprechenden Daten gem. Art. 18 Abs. 1 d) EU-DSGVO einzuschränken ist.

Schufa-Eintrag löschen lassen

Bei der Feststellung, ob die Speicherung zur Wahrung der berechtigten Interessen notwendig ist, muss stets eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Schufa und denen des Betroffenen vorgenommen werden. Dabei muss die Schufa zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen überwiegen. Die Schufa trifft dabei die Darlegungs- und Beweislast für die überwiegenden Weiterverarbeitungsgründe; das folgt aus der Wendung in Art. 21 Abs. 1 S. 2 EU-DSGVO, dass der Verantwortliche diese Gründe nachweisen können muss (vgl. EG 69 S. 2).
Nur wenn sich im Rahmen dieser Interessenabwägung herausstellt, dass berechtigte Interessen der Schufa gegenüber den Interessen des Betroffenen überwiegen, dürfen die Daten weiter verwendet werden.
Anderenfalls hat die Schufa die Daten nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO zu löschen.

Unterstützung durch einen spezialisierten Schufa-Anwalt notwendig

Es bedarf der rechtlichen Aufbereitung und sorgfältigen Darlegung der Interessen des Betroffenen gegenüber der Schufa, da diese derartige Anfragen sonst mit einem Standard-Schreiben zurückweist.
Nur wenn von Anfang an richtig vorgegangen wird, bestehen die besten Chancen, dass entsprechende negative Einträge möglichst zügig gelöscht werden.

Etabliert hat sich in diesem Bereich die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in Hamm, die auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisiert ist und bereits für eine Vielzahl von Betroffenen die Löschung erfolgreich durchsetzen konnte. Unter der Service-Nummer 02381-4910696 oder per E-Mail unter info@gs-rechtsanwaelte.de können Interessierte Kontakt zur Kanzlei aufnehmen.

Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung

Firmenkontakt
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen – Hamm
02381-4910696
02381-4910694
info@gs-rechtsanwaelte.de
http://www.gs-rechtsanwaelte.de

Pressekontakt
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen – Hamm
02381-4910696
info@gs-rechtsanwaelte.de
http://www.gs-rechtsanwaelte.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: