Nur wenige Unternehmen stellen einen Antrag! first energy erörtert, warum eine Antragstellung auf individuelle Netzentgelte sinnvoll ist.
Im Zuge der Energiewende kommt es zu maßgeblichen Veränderungen innerhalb des Energiemarktes. Als einer der größten Herausforderungen ist hierbei die Integration erneuerbarer Energien unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der erforderlichen Netzstabilitäten anzusehen.
Netzentlastend agierende Unternehmen haben die Möglichkeit individuelle NNE gem. § 19 der StromNEV zu beantragen. Schwierigkeiten bereiten den Unternehmen meist die Kriterien hierfür, denn diese scheinen unübersichtlich und kaum nachvollziehbar zu sein. first energy (http://first-energy.net) bietet hier umfangreiche Hilfestellung an und setzt auf Wunsch den kompletten Antrag für die Kunden um.
Allgemeine Kriterien für die Berechtigung von individuellen Netznutzungsentgelten
Der Netzbetreiber ist nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV verpflichtet, einem Letztverbraucher ein individuelles NNE anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar und erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Entnahmebene abweicht (atypisches Lastverhalten).*
Nur wenige Unternehmen stellen den Antrag
Eine Vereinbarung individueller Netzentgelte bedarf stets der Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde und ist vom Letztverbraucher selbst zu stellen. “Der Netzbetreiber ist nicht dazu verpflichtet auf den Verbraucher zuzukommen, um ihm ein individuelles NNE anzubieten.”, so Frau Romashkina.
Laut first energy fehlen vielen Unternehmen jedoch die personellen Kapazitäten sowie das nötige Know-how, um sich mit den energiewirtschaftlichen Möglichkeiten in diesem Bereich auseinanderzusetzten. “In diesem Fall bieten wir unsere Unterstützung an und empfehlen jedem Unternehmen sich zum Thema individuelle NNE (http://first-energy.net/individuelle-Netzentgelte) beraten zu lassen” betont Frau Romashkina. “Alles was wir für eine aussagekräftige Prüfung von dem Unternehmen benötigen ist ein Lastgang des abgeschlossenen Kalenderjahres.” ergänzt Frau Romashkina.
Die Ungleichmäßigkeit zwischen antragsfähigen Unternehmen und den tatsächlich gestellten Anträgen und die Tatsache, dass hauptsächlich Großunternehmen Ihre Anträge selbst stellen, bestätigt Herrn Barellas, Inhaber der first energy. “Wieder einmal zahlen alle Unternehmen die Mehrkosten durch entgangene Netzentgelte als Umlagen, verzichten auf Grund der Komplexität aber auf eine Antragstellung und der damit verbundenen Entlastung”, so Herr Barella weiter.
“Die Komplexität der Thematik führt häufig zu hohen Berührungsängsten des zuständigen Personals und auch der Mangel an Transparenz sowie verständlich formulierten Anleitungen zur Antragstellung führen bei den Unternehmen schlichtweg zur Resignation.” erklärt Herr Barella.
So wird laut first energy ein enormes Einsparpotential nicht ausgeschöpft, welches wichtige Unterstützung für den weiteren Fortbestand der Wettbewerbsfähigkeit von vielen Unternehmen leisten könnte.
Das Genehmigungsverfahren wurde entbürokratisiert
Ab 2014 wurde das Genehmigungsverfahren auf individuelle Netznutzungsentgelte, durch die Einführung des so genannten Anzeigeverfahrens abgelöst und dient der Entbürokratisierung. “Einen nicht unerheblichen Vorteil für die Unternehmen, im Unterschied zum bisherigen Genehmigungsverfahren, stellt die Tatsache dar, dass ab dem Jahr 2014 weniger Antragsgebühren anfallen” bestätigte uns Frau Romashkina.
Fristen für die Beantragung
“Der Letztverbraucher hat bis zum 30. September des Kalenderjahres, für das die Vereinbarung auf individuelle NNE geschlossen werden soll, alle Unterlagen vollständig bei der zuständigen Regulierungsbehörde vorzulegen.”, ergänzte Frau Romashkina abschließend und betonte, dass jedem Unternehmen zu raten sei, sich hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten auf die Beantragung von individuellen NNE beraten zu lassen, um auch diesen Baustein für eine langfristige EnergieStrategie (http://first-energy.net/energiestrategie) zu legen.
Wer als Unternehmen daran interessiert ist, noch für das Jahr 2014 seine Möglichkeiten auf individuelle NNE überprüfen zu lassen, für den bietet first energy eine kostenfreie Vorberatung an. Auf Wunsch zeigt first energy dem Unternehmen auf, wie sich die Beantragung individueller NNE auf seine Energiekosten auswirkt.
Kontakt:
first energy – Die EnergieExperten
Frau Romashkina
Telefon: 05605-93928-15
Zu first energy – Die EnergieExperten
first energy mit Sitz in Kaufungen ist als unabhängiger Energiedienstleister tätig, entwickelt EnergieStrategien für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber und setzt diese als eine Art ausgegliederte Energieabteilung um.
Zu einer EnergieStrategie gehören die drei Themenbereiche:
EnergieEinkauf – Günstige Preise & kundenfreundliche Verträge
EnergieEffizienz – Sinnvolle Projekte entwickeln, umsetzen und begleiten
EnergieErzeugung – Durch Eigenerzeugung unabhängiger werden
Vereinfacht gesagt lässt sich die Tätigkeit von first energy so auf einen Punkt bringen: first energy analysiert, wo im Unternehmen Energie einspart werden kann, prüft, ob eine eigene Stromproduktion realisierbar ist (z. B. anteilige Eigenversorgung durch Photovoltaik) und sorgt dafür, dass die restliche Energie zu günstigen Konditionen beschafft wird. Zu den Kernaufgaben gehört darüber hinaus die Implementierung und Begleitung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 und der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (kurz: SpaEfV).
first energy – Die EnergieExperten
Markus Barella
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