E-Bikes: Tuning-Produkte mit hohem Risiko

WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

ARAG Experten zum Geschwindigkeitsrausch der E-Bike-Tuner

E-Bikes: Tuning-Produkte mit hohem Risiko

Ein echter Renner unter den teureren Weihnachtsgeschenken sind in diesem Jahr Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs unterstützen ihren Fahrer, solange dieser in die Pedale tritt. E-Bikes besitzen hingegen einen tretunabhängigen Antrieb und gelten somit als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell werden, gelten als Mofa. Manchem Verkehrsteilnehmer ist das nicht rasant genug. Die Drahtesel mit Elektromotor auf höhere Geschwindigkeiten zu bringen, ist für gewiefte Tuner kein allzu großes technisches Problem. Rechtlich und sicherheitstechnisch allerdings schon, berichten ARAG Experten.

Dongles und Chip-Tuning
Tuning-Produkte für das E-Bike sind verstärkt im Kommen und werden im Handel oder im Internet schon für unter 100 Euro angeboten. Durch so genannte Dongles und Chip-Tuning überschreiten die E-Bikes die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten um einiges. Die Funktionsweise des Dongles ist simple: Ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h wird die auf dem Display angezeigte Geschwindigkeit halbiert. Somit schaltet die Motorunterstützung nicht bei 25 km/h ab, sondern erst bei realen 50 km/h. Auch beim Chip-Tuning wird die angezeigte Geschwindigkeit manipuliert. Je nach Antriebssystem bestehen noch weitere Möglichkeiten, die maximale Unterstützung des E-Bike-Motors heraufzusetzen – sogar auf bis zu 75 km/h.

Der Gesetzgeber hat strikte Vorschriften erlassen
Ein durch Speed-Tuning modifiziertes E-Bike darf nicht im Geltungsbereich der StVZO bewegt werden. Heißt im Klartext: Das getunte E-Bike darf nur auf Privatgrund gefahren werden. Die meisten Tuning-Sets können daher deaktiviert oder abmontiert werden, damit das E-Bike auch im öffentlichen Verkehr genutzt werden kann. Trotzdem warnen ARAG Experten vor dem technischen Kniff. Denn der Tuner verliert unter Umständen die Garantieansprüche auf seinen E-Bike-Antrieb, wenn die Modifizierung einmal aktiviert wurde. Auch Versicherungsansprüche sind mit einem getunten E-Bike in der Regel nicht gedeckt. Selbst bei unverschuldeten Unfällen können so sämtliche Ersatzansprüche erlöschen. Der nachträgliche Ausbau des Tuning-Sets schützt nicht. Auch nachdem das Tuning-Zubehör entfernt wurde, können Fachleute den Einsatz entsprechender Modifizierungen nachweisen. Die Händler von Tuning-Produkten sehen sich in einer „legalen Grauzone“, da der Verkauf und Erwerb von den angebotenen Sets nicht gesetzlich verboten ist. Lediglich der Einsatz im Geltungsbereich der StVZO verstößt ja gegen geltendes Recht. Und darauf wird bei jedem Tuning-Produkt hingewiesen. Die Fahrt mit einem modifizierten E-Bike unterliegt für die Händler also der Eigenverantwortung des Kunden.

Frisierte E-Bikes im Straßenverkehr
Wer mit einem getunten E-Bike am Straßenverkehr teilnimmt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer sein E-Bike illegal schneller macht, muss mit denselben rechtlichen Folgen rechnen, wie jemand, der einen Motorroller „frisiert“. Dazu zählt z.B. die Straftat „Fahren ohne Versicherungsschutz“, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird. Besonders gefährlich ist aber das Tuning von Pedelecs, weil sie rechtlich als Fahrräder gelten, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren. Ihre Fahrer unterliegen somit keiner Helmpflicht. Können sie durch Tuning aber 45 km/h und schneller flitzen, sind bei Unfällen schwere Kopfverletzungen zu erwarten, warnen ARAG Experten und appellieren an die Vernunft der Straßenteilnehmer mit E-Bikes und Pedelecs.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: