Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.v.
3. März 2016. Anleger der Energy CapitaI Invest (ECI, Stuttgart)-Fonds und ihrer Namensschuldverschreibungen hatten bislang wenig Grund zur Sorge. „Eine Umwandlung von Anteilen in Aktien, steigt nun aber das Verlustrisiko der Anleger“, sagt Jana Vollmann, die Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e. V. (DVS). Wer diese Entwicklung kritisch betrachtet, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Die Umwandlung vom Anleger zum Aktionär betrifft alle Anleger der US Öl- und Gasfonds von ECI und alle Inhaber der Namensschuldverschreibungen. Das Stuttgarter Emissionshaus hatte im September letzten Jahres ihre Fonds 9 und 11 bis 17 in die Deutsche Oel und Gas S.A. (DOGSA, Luxemburg) eingebracht und im Gegenzug Aktien erhalten. „Damit sind aus den ECI-Anlegern der betroffenen Fonds nun Aktionäre geworden“, sagt Jana Vollmann ( www.dvs-ev.net ), „Die Namensschuldverschreibungen wurden in stimmrechtslose Vorzugsaktien getauscht.“ Durch diese Umwandlung der Anteile in Aktien, haben die Investoren, so das Portal www.finanzen.net , die DOGSA praktisch schuldenfrei gestellt. Die Aktie soll im Entry Standard der Frankfurter Aktienbörse gehandelt werden. Die DVS-Geschäftsführerin: „Als Aktionär trägt man das Risiko eines fallenden Kurses, die Investition ist, wenn die Aktie gehandelt wird, also von der Kursentwicklung abhängig. Nach unserem Wissen aber, wird sie noch gar nicht gehandelt.“ In der Tat, ein Blick auf den Entry Standard der Frankfurter Aktienbörse* zeigt, dass die DOGSA nicht gelistet ist. Doch selbst wenn die Aktie nie in den Handel kommen würde, ist sie, die Solvenz vorausgesetzt, ihren Nominalwert von 13,50 Euro. Dann ist sie faktisch nichts anderes als ein Anteilsschein.
Trotz der optimistischen Meldungen über die Ergasförderung in Alaska, die jetzt im Frühling beginnen soll, ist nicht allen Anlegern wohl bei der Umwandlung zum Aktionär. Für solche Anleger gibt es jedoch Möglichkeiten. „Das reicht von der Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche bis zur vorzeitigen Kündigung der Beteiligung und deren Rückabwicklung“, erklärt Jana Vollmann.
Der DVS e. V. hat für Betroffene die Arbeitsgemeinschaft „ECI-Aktionär“ gegründet.
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