EGRR zum „Atomausstiegsurteil“ des Bundesverfassungsgerichtes

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Entschädigungen sollten ausschließlich zur Deckung der Atommüll-Entsorgungskosten eingesetzt werden

EGRR zum "Atomausstiegsurteil" des Bundesverfassungsgerichtes
Gerfried Bohlen fordert, mit den Entschädigung die Atommüll-Entsorgungskosten weiter zu begleichen. (Bildquelle: EGRR)

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Dezember steht den Energiekonzernen eine angemessene Entschädigung für den beschleunigten Atomausstieg zu. „Das Fazit dieser Entscheidung kann nur sein, dass die Summe der Entschädigungen ausschließlich dem Konto zur Deckung der Atommüll-Entsorgungskosten zugeordnet werden“, fordert Gerfried Bohlen, Vorstandsvorsitzender der bundesweit aktiven Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG (EGRR).

Im Frühjahr dieses Jahres einigte sich die Atomkommission darauf, dass die Energiekonzerne E.on, RWE, EnBW und Vattenfall 23,342 Milliarden Euro in einen Fonds einzahlen. Mit dem Betrag sollen die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll abgedeckt werden. „Der Ausstieg schlägt jedoch mit mindestens 67 Milliarden Euro zu Buche. Die Konzerne haben sich mit einer Differenz von 44 Milliarden Euro aus der Verantwortung gekauft. Es ist zu befürchten, dass dieser Anteil den Steuerzahlern zur Last gelegt wird“, so der Energieexperte.

Die Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG (EGRR) mit Sitz in Dinslaken wurde im Juli 2007 durch Gerfried I. Bohlen gegründet und beschäftigt heute neun Mitarbeiter. Mit starken Partnern, 20.000 Kunden und mehr als 4.000 Mitgliedern setzt sich die EGRR – anders als die meisten anderen Energiegenossenschaften – bundesweit für die Umsetzung der Energiewende und eine lebenswerte Zukunft ein. Als „alternatives Unternehmen“, das transparent und ohne Gewinnabsicht arbeitet, stellt sie sich dabei dem Markt mit den Produkten Strom und Gas, einer fundierten Energieberatung sowie einem ausgeprägten Service.

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