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ARAG Experten über einen entspannten Kinobesuch

Nicht nur die Omikron-Variante verdirbt die Laune, sich vor die Tür zu begeben. Auch das Wetter lädt meist nicht gerade zu ausgedehnten Spaziergängen ein. Aber was tun, wenn es draußen ungemütlich und nass ist? Wie wär”s mit einem Kinobesuch? Mit der obligatorischen Portion Popcorn und einem eigentlich viel zu süßen und viel zu großen Softgetränk kann es eine durchaus spannende Zeit werden. Welche Regeln und Altersbegrenzungen beim Kinobesuch gelten, welche Varianten es gibt und wie auch die Kleinsten auf ihre Kosten kommen, verraten die ARAG Experten.

Kino und Corona
In allen Kinos herrschen zurzeit strenge Corona-Auflagen. Das sind neben Hygiene-Maßnahmen vor allem die 2G-Regel und das Tragen von Masken. In Städten und Kreisen mit hoher Inzidenz sind sogar unter Umständen ein zusätzlicher tagesaktueller, negativer Corona-Test sowie eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Je nach Kino und Stadt sind die Verkaufsgrenzen unterschiedlich hoch, so dass teilweise nur ein Viertel Sitzplätze verkauft werden. Die ARAG Experten raten daher, sich vor dem Kinobesuch über die genauen Regeln zu informieren und frühzeitig Tickets zu reservieren.

Gesetzliche Vorschriften
Ab welchem Alter für Kinder ein Kinobesuch sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen von der Persönlichkeit des Kindes und der individuellen Einschätzung seiner Eltern ab. Kinder unter sechs müssen laut ARAG Experten immer von den Eltern bzw. einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Ab sechs Jahren dürfen Kinder laut Jugendschutzgesetz aber auch alleine einen Film sehen, vorausgesetzt, die Altersfreigabe stimmt. Sind die jungen Kinobesucher zwischen sechs und 13 Jahre alt, dürfen sie nur alleine ins Kino, wenn der Film vor 20 Uhr endet. Dauert die Vorführung länger, müssen Eltern oder Erziehungsbeauftragte dabei sein, selbst wenn der Film für die Altersstufe freigegeben ist. Jugendliche zwischen 14 und 15 dürfen nur alleine ins Kino gehen, wenn der Film nicht später als 22 Uhr endet; bei 16-Jährigen liegt diese zeitliche Begrenzung bei 24 Uhr.

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Kinobetreiber die gesetzlichen Bestimmungen deutlich sichtbar aushängen und auch auf die Alterskennzeichnung hinweisen müssen. Kommt es zu Verstößen, haftet der Betreiber und es können bis zu 50.000 Euro Bußgeld fällig werden.

Altersfreigabe nach FSK
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) ist eine von der Filmindustrie getragene Stelle, die Filme begutachtet und prüft, welcher Film ab welchem Alter gesehen werden darf. Hier gibt es die Altersgruppen ab Null, ab sechs, ab zwölf, ab 16 oder ab 18 Jahre. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass diese Altersangaben lediglich einen Richtwert darstellen und keine pädagogische Empfehlung beinhalten. Letztendlich hängt es von der Einschätzung der Eltern ab, was sie ihrem Kind zumuten. Im Idealfall verschaffen sich Eltern vorab über den Trailer und Filmkritiken einen Eindruck vom Film.

Speis und Trank
Popcorn, Eiskonfekt und Nachos sind beim Kinobesuch mindestens genauso wichtig wie der Film. Dazu eine sonst verbotene Cola – und schon kann das Filmvergnügen mit der Familie losgehen. Die ARAG Experten warnen aber davor, eigene Speisen und Getränke mit ins Kino zu nehmen. Die Betreiber haben Hausrecht und dürfen das Mitbringen verbieten, was sie in er Regel auch tun. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, das Filmende durch einen Rauswurf nicht mehr zu sehen. Allerdings dürfen Kino-Mitarbeiter ohne einen entsprechenden Passus in der Kino-Hausordnung und ohne Zustimmung des Kinobesuchers nicht einfach dessen Taschen kontrollieren.

Bei alkoholischen Getränken gelten für Kinder und Jugendliche die Vorschriften, die immer und überall gelten: An unter 16-Jährige dürfen nur nichtalkoholische Getränke verkauft werden, ab 16 sind Getränke mit geringfügigen Mengen an Alkohol, wie etwa Bier, Wein oder Schaumwein, erlaubt. Sind Eltern oder Erziehungsberechtigte dabei, darf der Nachwuchs auch mit 14 Jahren schon leichte Alkoholika wie Bier und Co. trinken.

Pünktlichkeit ist eine Tugend
Und wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. So ist es auch beim Kinobesuch. Wer nicht pünktlich zum Start des Films ist, muss laut ARAG Experten damit rechnen, nicht mehr in den Kinosaal eingelassen zu werden. In dem Fall können die Zuspätkommer nur darauf hoffen, dass es eine Film-Pause gibt, um dann in den Saal zu gelangen.

Ist der Film geeignet?
Unabhängig von der FSK-Altersfreigabe sollte mit dem Kinobesuch gewartet werden, bis die Kinder reif genug sind. Und dieser Zeitpunkt liegt im Ermessen der Eltern. Doch die ARAG Experten warnen: Eine geringe Distanz zu den Figuren, düstere Szenarien, dunkle Kinosäle, schnelle Bildfolgen oder eine ungewohnt laute Geräuschkulisse können verstörend auf zu junge Kinobesucher wirken.

Alleine ins Kino?
Wenn sich der Sprössling allein ins Kinoabenteuer stürzen darf, sollten Eltern sicherstellen, dass er sich das auch wirklich zutraut. Geklärt werden sollte vorab, was geschieht, wenn der Film dem Kind beispielsweise zu lang oder doch zu gruselig wird. Dazu sollte ein Treffpunkt im oder am Kino abgemacht werden, an dem die Eltern über die gesamte Filmlänge zu erreichen sind. Hilfreich kann auch ein Handy sein, so dass der Nachwuchs sich melden kann, wenn er Hilfe benötigt.

Bilderbuchkino für den Nachwuchs
Für kleine Filmliebhaber empfehlen die ARAG Experten Bilderbuchkinos für Zuhause. Dafür benötigt man lediglich einen DVD-Player oder einen Beamer und einen Computer. Der in der Regel 15- bis 20-minütige Film besteht aus einzelnen Bildern eines Bilderbuches, das mit musikalischer Begleitung vorgelesen oder erzählt wird. Der Film kann jederzeit angehalten und die Geschichte besprochen werden. Einige Verlage bieten entsprechende Filme sogar kostenlos zum Herunterladen an. Auch in Büchereien gehören bewegte Bilderbücher in der Regel zum Sortiment. Die richtige Kinoatmosphäre ist mit Ambiente-Beleuchtung, Taschenlampen und selbstgemachtem Popcorn schnell hergestellt. Ganz kreativ wird das heimische Kino-Event mit selbstgebastelten Eintrittskarten und Plakaten.

Kino-Varianten
Wer keine Lust auf den neuesten Hollywoodstreifen und 08/15-Kino hat, sollte sich nach einem Filmkunstkino umschauen. Dort werden anspruchsvollere Filme sowie Filme in Originalsprache und Originalfassungen mit Untertiteln gezeigt. Auch in Programmkinos werden meist Filme von hoher künstlerischer Qualität, aber auch Filmklassiker gezeigt. In der Regel gibt es ein monatlich wechselndes Programm. Wer Kino lieber mit Abstand mag, sollte es mit einem Autokino versuchen. Bei dieser Freiluft-Variante bleibt man während der Filmvorführung im eigenen Fahrzeug sitzen und genießt das Bildspektakel auf mehreren Hundert Quadratmeter großen Leinwänden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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