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ARAG Experten zum aktuellen Stand der Legalisierung von Cannabis

Es ist zwar nur ein inoffizieller Feiertag, aber er wird jedes Jahr auf der ganzen Welt am 20. April gefeiert: Der Weltkiffertag. Auch in Deutschland wird an diesem Tag vermutlich viel Rauch aufsteigen. Heimlich und versteckt natürlich, denn noch ist Kiffen hierzulande illegal. Wie es um die Legalisierung von Cannabis bestellt ist, wissen die ARAG Experten.

Begriffs-Definition
Cannabis ist lateinisch für Hanf. In der Regel wird Cannabis als Begriff für Hanfpflanzen und Produkte, die Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, genutzt. THC ist der Hauptwirkstoff der Droge, der sich auf die menschliche Psyche auswirkt. Die getrockneten, unverarbeiteten Blüten der weiblichen Hanfpflanze werden als Marihuana, Gras, Pot oder auch Weed bezeichnet. Je nach Qualität, Anbaumethode und Grad der Trocknung kann die Farbe von grün über braun bis hin zu weiß und lila variieren.

An den Drüsenhaaren der weiblichen Hanfpflanze sammelt sich THC-haltiges Harz. Es enthält deutlich mehr dieser psychotropen Substanz als Gras. Der Weichharz wird auch Hasch, Haschisch, Dope oder Shit genannt und wird meist in gepressten, bräunlich-grünen Platten angeboten.

Die aktuelle Rechtslage
Bereits im November letzten Jahres hat sich die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag auf eine legale Abgabe von Freizeit-Cannabis an Erwachsene geeinigt. Die Cannabis-Party muss aber vermutlich noch etwas warten. Denn fest steht lediglich, dass der Verkauf ausschließlich in dafür lizensierten Geschäften und Apotheken stattfinden und die Legalisierung zunächst auf vier Jahre begrenzt werden soll. Zudem wird vermutlich kein hochpotentes Gras verkauft, sondern es wird zum Schutz der Gesundheit einen begrenzten THC-Gehalt geben. Unklar sind nach Auskunft der ARAG Experten hingegen noch viele wichtige Details, wie z. B. wann, wo, von wem und wie viel Cannabis ver- und gekauft werden darf. Auch der Preis ist noch zu klären, denn durch eine Cannabis-Steuer könnte das legale Produkt teurer sein als auf dem Schwarzmarkt. Bis auf Weiteres bleibt es also illegal, Cannabis zu kaufen oder zu verkaufen. Allerdings – und hier ist die Gesetzeslage etwas verwirrend – ist es nicht verboten, Cannabis zu konsumieren. Dies gilt nach Auskunft der ARAG Experten als sogenannte straffreie Selbstschädigung. Übrigens: Auch nach der Legalisierung bleibt es verboten, Cannabis für den unkommerziellen Eigenbedarf anzubauen.

Bereits seit 2017 ist Cannabis als Medizinalhanf, also für medizinische Zwecke, auf Rezept in Apotheken erhältlich. Ärzte dürfen schwerkranken Patienten Cannabis als Therapiealternative verschreiben, wenn eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Die Kosten werden von Krankenkassen übernommen.

Cannabisarzneimittel können zum Beispiel in der Schmerztherapie bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder im Verlauf einer Krebsbehandlung mit Chemotherapie bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit zur Linderung der Beschwerden eingesetzt werden.

Cannabis in Zahlen
Cannabis ist in Deutschland – nach Tabak und Alkohol – auf Platz drei der am häufigsten konsumierten psychoaktiven Substanzen. Knapp ein Drittel aller Jugendlichen und jungen deutschen Erwachsenen im Alter zwischen 12 und 25 Jahren haben mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert, gut vier Prozent kiffen regelmäßig und über 16 Prozent immerhin einmal im Jahr. Dabei sind es vor allem junge Erwachsene zwischen 18 und 25, die Gefallen am Kiffen finden: Hier sind es 46,4 Prozent, die Cannabis zumindest einmal ausprobiert haben. Damit gehört Cannabis zu der beliebtesten illegalen Droge in Deutschland.

Kiffen hinterm Steuer
Bei Cannabis gilt nach Angaben der ARAG Experten ein Toleranzwert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Wer über diesem Wert liegt, hat zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen (Paragraf 24 a Straßenverkehrsgesetz) und muss mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Wie hoch diese Strafen im Einzelnen ausfallen, hängt maßgeblich davon ab, ob man Erst- oder Wiederholungstäter ist.

Wichtig zu wissen: Ein Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum kann in Einzelfällen auch noch Tage nach dem letzten Drogenkonsum nachgewiesen werden. Die weitverbreitete Annahme, dass man innerhalb von 24 Stunden nach dem Kiffen wieder fahrtüchtig ist, ist laut ARAG Experten nicht wissenschaftlich belegt.

Quit the Shit
Dieser Informations- und Beratungsservice ist ein Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und richtet sich an Cannabiskonsumenten, die professionelle Hilfe suchen. Kernstück des Programms ist ein Konsum-Tagebuch, das über einen Zeitraum von vier Wochen geführt wird. Egal, ob Reduktion oder Ausstieg das Ziel ist – Interessierte und Ratsuchende haben die Möglichkeit, sich auszutauschen oder auf unkomplizierte Weise professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme ist kostenlos und anonym.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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