ARAG Experten informieren über die Corona-Maßnahmen zu Ostern
“Wir alle werden ein ganz anderes Osterfest erleben als je zuvor”, ließ uns Angela Merkel letzte Woche über ihren Video-Podcast wissen.” Auch Kurzreisen innerhalb Deutschlands, an die See oder in die Berge oder zu Verwandten, kann es dieses Jahr über Ostern nicht geben”, so die klare Ansage unserer Kanzlerin. Ebenso wenig wie das Osterfeuer oder den Ostergottesdienst. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass alle aktuell gültigen Corona-Maßnahmen mit ihren jeweiligen Unterschieden in einzelnen Bundesländern auch über Ostern genauso gelten.
Über Ostern kurz mal weg
Reisen ins In- und Ausland sind weiterhin nicht möglich, wenn sie touristischer Natur sind. Alle Hotels, Pensionen, Campingplätze und sonstigen Unterkünfte bleiben auch über die Osterfeiertage geschlossen. Der Kurzurlaub über Ostern fällt also aus.
Osterfeuer
Osterfeuer sind dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie in den meisten Bundesländern auf öffentlichen und privaten Geländen verboten. Wer auf sein Osterfeuer nicht verzichten will, darf – sofern örtlich zulässig – ein kleines Feuer auf seinem Grundstück entzünden, dazu aber nur naturbelassene Hölzer verwenden. Gäste sind aufgrund des Kontaktverbotes allerdings tabu.
Motorradtour
Ostern ist für viele passionierte Biker der Saisonstart. Und je nach Bundesland kann es weiterhin erlaubt sein, eine kleine Spritztour zu unternehmen. So legt beispielsweise das Saarland den Begriff “Sport treiben” etwas großzügiger aus und zählt Motorradfahren dazu. In Bayern hingegen gehört die motorisierte Biketour definitiv nicht zur erlaubten Bewegung an frischer Luft. So bleibt der Motorradausflug dort, wo er theoretisch noch erlaubt wäre, wohl eher eine Frage der Angemessenheit.
Die Familie besuchen
Osterbrunch mit den Eltern oder den Großeltern – ein Klassiker. So kommen beispielsweise viele Studenten, die nicht die Uni im Heimatort besuchen, über Ostern nach Hause. Wer die Osterfeiertage sonst dazu nutzt, Angehörige zu besuchen, sollte diesen Besuch in der aktuellen Situation jedoch vermeiden. In manchen Bundesländern ist es zwar erlaubt, unter Beachtung der grundsätzlich geltenden Kontaktbeschränkung Familienangehörige zu besuchen. Aber dieses Jahr sollte man die Eiersuche im Kreis der Kernfamilie bzw. der in einem Haushalt lebenden Personen abhalten. Und den Osterbrunch muss man vielleicht einfach mal per Videochat genießen!
Ostereiersuche
Auch hier gibt es keine einheitliche Bestimmung für alle Bundesländer. So darf man in Schleswig-Holstein beispielsweise zur Ostereiersuche natürlich auch an den Strand oder in den Park. In Bayern hingegen verbietet die Ausgangssperre, das Haus ohne triftigen Grund zu verlassen. Und die Suche nach Ostereiern gehört definitiv nicht dazu.
Sperrung von Ausflugszielen
Um Menschenansammlungen zu verhindern, werden viele typische Ausflugsziele, die theoretisch noch besucht werden dürften, wie etwa Moore, Wasserfälle oder beliebte Wanderwege, über Ostern voraussichtlich gesperrt. Auch große Parkplätze, auf denen Autos zur Wanderung abgestellt werden, könnten geschlossen werden. Daher raten die ARAG Experten davon ab, weite Autofahrten für den Osterspaziergang in Kauf zu nehmen und unter Umständen wieder umkehren zu müssen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/
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