Einbrecher haben Hochkonjunktur

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ARAG Experten geben Tipps, wie man sich vor Einbrüchen schützt

Die Zahl der Wohnungseinbrüche nimmt zwar kontinuierlich ab, ist mit knapp 90.000 Fällen (Statista, 2019) dennoch hoch. Und mit dem früheren Einbruch der Dunkelheit haben Einbrecher im November und Dezember Hochsaison. Neben dem materiellen Schaden leiden Opfer oft unter langfristigen psychischen Problemen. Daher haben die Verfolgung und Verhinderung von Einbrüchen bei der Polizei eine hohe Priorität. ARAG Experten sagen, wie man sich schützen kann.

Das sind beliebte Einstiegswege
Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum zur Einbruchsprävention zeigt, dass die ersten Minuten bei einem Einbruch entscheidend sind. Schafft es der Einbrecher nämlich nicht innerhalb von wenigen Minuten, in die Wohnung oder das Haus einzudringen, bricht er den Versuch ab und sucht sich ein einfacheres Ziel. Sicherheit beginnt also damit, Terrassentüren, Fenster und Wohnungstüren gut zu sichern – auch dann, wenn man nur für kurze Zeit das Haus verlässt. Denn dies sind laut Kripo die drei beliebtesten Einstiegswege.

Bitten Sie wachsame Nachbarn um Hilfe
Oft lohnt es sich, die Nachbarn um Hilfe zu bitten. Vielleicht gibt es nebenan eine
ältere Dame, die den ganzen Tag zu Hause ist? Dann kann man beispielsweise nachfragen, ob sie in unregelmäßigen Abständen das Zuhause im Auge haben kann, egal, ob Sie länger verreist oder nur übers Wochenende unterwegs sind. Das genügt oftmals schon, um die Polizei bei einem Einbruch rechtzeitig zu rufen. Auf keinen Fall sollte man sich dem Haus oder der Wohnung bei einem Einbruchsversuch nähern! Der oder die Täter könnten gewaltbereit sein, warnen ARAG Experten.

Überwachungsanlagen: Das ist erlaubt
Ein wirksamer Schutz vor unliebsamen Besuchern sind Überwachungsanlagen. Dabei geben die ARAG Experten jedoch zu bedenken, dass die Überwachung per Kamera nur eingeschränkt erlaubt ist. Das eigene Haus und Grundstück stellen kein Problem dar. Auch das Sammeln von Beweisen per Überwachungskamera ist erlaubt. Allerdings haben entsprechende Aufnahmen in sozialen Medien nichts zu suchen. Statt Sherlock Holmes zu spielen und auf eigene Faust zu versuchen, den Einbrecher zu finden, sollte man die Bilder stattdessen der Polizei übergeben.

Tabu ist auch die Überwachung des Nachbargrundstückes oder dessen Zuwegung. Selbst wenn es sich um einen gemeinschaftlich genutzten Weg handelt, darf hier nicht einfach beobachtet und aufgezeichnet werden. Das verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das vom Grundgesetz geschützt ist. Das gleiche gilt für öffentliche Wege, beispielsweise den Bürgersteig vor der Haustür. Ist die Kamera auf diesen Bereich gerichtet, könnte sie Aufnahmen von Passanten machen, deren Persönlichkeitsrecht damit verletzt würde. Diese Zuwiderhandlung könnte teure Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen des unzulässig Gefilmten nach sich ziehen.

Verschweigen Sie Ihren Aufenthaltsort
Eine beliebte Funktion bei sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook verrät den Freunden und Bekannten den aktuellen Aufenthaltsort. Das macht spontane Verabredungen zwar sehr einfach; es kann von weniger freundlichen Zeitgenossen aber auch als Aufforderung zu Straftaten verstanden werden. Darum ist das Vermeiden von genauen Angaben über den momentanen Aufenthaltsort und die Zeit, in der man nicht zu Hause ist, ganz wichtig! Das gilt auch und gerade für längere Abwesenheiten, z. B. den Urlaub.

Sicher im Urlaub
Mittlerweile gibt es viele Internetseiten, auf denen man professionelle und semi-professionelle Haussitter engagieren kann. Das macht für Blumenliebhaber mit vielen wertvollen Pflanzen oder Haustierbesitzer vielleicht Sinn. Viele Urlauber scheuen aber die zusätzlichen Ausgaben. Meist gibt es indes auch kostenlose Maßnahmen, die helfen zu verbergen, dass ein Haus oder eine Wohnung gerade nicht bewohnt wird. Zeitschaltuhren können Lampen steuern und beispielsweise in den Abendstunden für gut sichtbare Wohnräume sorgen. Außerdem sollte man einen Nachbarn bitten, regelmäßig den Briefkasten zu leeren, damit die angesammelte Post nicht verrät, dass der Besitzer schon längere Zeit abwesend ist. Auch ein in der Einfahrt oder vor der Garage geparktes Auto des Nachbarn kann über die Abwesenheit der eigentlichen Bewohner hinwegtäuschen.

So hilft die Hausratversicherung
Kommen die Einbrecher trotzdem ungehindert in die Wohnung oder das Haus, ist das einzige, was dann noch hilft, die Hausratversicherung. Sie bietet in der Regel Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus; darüber hinaus sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Gute Hausratversicherungen warten mit einem ganzen Bündel an zusätzlichen Angeboten auf, bis hin zur psychologischen Soforthilfe nach einem Einbruch oder Raub. Aus gutem Grund: Die psychische Belastung nach einem Einbruch ist meist genauso schwerwiegend wie der materielle Schaden. Studien belegen, dass sich rund 88 Prozent der Einbruchsopfer vor einem weiteren Einbruch fürchten. 30 Prozent leiden sogar unter Angstzuständen, so ARAG Experten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
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