Mediation: Zufrieden geschieden durch außergerichtliche Konfliktlösung
Mediation / einvernehmliche Ehescheidung
Eine Vielzahl von Mandanten äußern im Erstberatungsgespräch den Wunsch nach einer einvernehmlichen Scheidung und unstreitigen Klärung der gesamten Trennungsangelegenheit. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass eine Mediation, eine entsprechende Herangehensweise mit dem Ziel einer außergerichtlichen Konfliktlösung zu oftmals besseren Ergebnissen und Mandantenzufriedenheit führt.
Durch eine Mediation oder eine außergerichtliche Aufarbeitung der Trennungsrelevanten Angelegenheiten werden Kosten gespart, Nerven geschont und das Gesicht gewahrt, die einvernehmliche Scheidung:
“Ist der Kontakt wiederhergestellt, findet uns die Lösung.”
(Marshall B. Rosenberg, Entwickler der gewaltfreien Kommunikation)
1. Mediation und einvernehmliche Scheidung
Mediation ist ein Verfahren, in dem sich die Ehegatten, gemeinsam mit dem Mediator zu Gesprächen zusammenfindet, in denen Streit verhindert oder geschlichtet wird und Lösungen erarbeitet werden.
Die Mediation findet in einem vertraulichen Rahmen statt, ist freiwillig, ergebnisoffen, dass Verfahren strukturiert.
Interesse an einer Mediation besteht bei Ehegatten, die an einer konstruktiven Konfliktbearbeitung interessiert sind und offen für kreative Lösungsmöglichkeiten sind.
Eine Mediation wird von beiden Ehegatten freiwillig gewählt. Alles was in der Mediation durch die Ehegatten mitgeteilt wird, wird vertraulich behandelt. Die Bedürfnisse und Interessen beider Ehegatten werden wertgeschätzt und respektiert.
Im Rahmen einer klassischen Mediation ist die Mediatorin unabhängig und unparteiisch.
Die Dauer eines Mediationsverfahrens ist in jedem Fall unterschiedlich. Es besteht keine Verpflichtung, das Verfahren zu beenden oder fortzusetzen. Jede Mediationspartei ist berechtigt sich jederzeit aus dem Verfahren zurückziehen, ohne dies zu begründen.
Am Ende einer Mediation steht oftmals ein Einigungskonzept, welches einer Vertragsgestaltung zugeführt wird.
Selbst wenn eine Mediation nicht mit einer Vereinbarung endet, ist sie nicht umsonst. Sie ist definitiv kostengünstiger als eine lange gerichtliche Auseinandersetzung mit unbestimmtem Ausgang.
Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten sind im hohen Maß geeignet, mit mediativ Verfahren bereinigt zu werden.
2. Konfliktlösung im Familienrecht/ einvernehmliche Scheidung
Selbst wenn kein klassisches Mediationsverfahren gewünscht wird, legen Ehegatten Wert darauf, dass Anwälte zur Befriedung der Situation und nicht zur Anheizung von Konflikten beitragen.
Letztendlich ermöglicht die Mediation die Klärung der Trennungsangelegenheit und Ehescheidungsfolgesache ohne Inanspruchnahme und Beteiligung eines Gerichtes.
Zur Absicherung beider Ehegatten, soweit beidseitig gewünscht, ist die Vereinbarung in notarieller Form Grundlage für eine Vollstreckung, gleich einem Gerichtsbeschluss.
Die Vorteile einer auf Einigung ausgerichteten anwaltlichen Herangehensweise an die Sachen sind Eigenverantwortung der Mandanten und die Sachbearbeitung im engen Austausch mit dem Mandanten.
Während im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die korrekte Anwendung unserer Gesetze und Normen in Vordergrund stehen, werden im Rahmen einer einvernehmlichen Sachbearbeitung die beiderseitigen Interessen berücksichtigt, die Sichtweise des jeweiligen anderen wertgeschätzt und zukunftsorientierte Lösungen entwickelt.
Wenn keine klassische Mediation gewünscht wird, wird eine Lösung auf anwaltlicher Ebene durch die Beteiligung zweier entsprechender Rechtsanwälte nach wenigen Schriftsätzen erreicht werden. Eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung wird vermieden.
Da bei der außergerichtlichen Streitbeilegung das Ergebnis in der Hand des Mandanten liegt und moderiert und beratschlagt wird, entsteht in der Regel keine Bitterkeit auf Seiten eines Ehegatten.
3. Einvernehmliche Ehescheidung / unstreitige Scheidung
In Trennungs- und Ehescheidungssituationen, helfen Mediationen und einvernehmliche Entwicklung von Vertragsgestaltungen den Ehegatten, die emotional aufgeladenen Situationen zu befrieden. Wenn die Aufmerksamkeit beider Ehegatten auf ihr gemeinsames Ziel gerichtet wurde, ihre Konflikte zu lösen, zu deeskalieren und nicht mehr über Schuld oder Unschuld nachzudenken, steht am Ende dieses Prozesses im besten Fall ein Einigungsvertrag.
Danach besteht die Möglichkeit der Ehegatten nach Ablauf des Trennungsjahres ein einvernehmliches Ehescheidungsverfahren zu führen: als notwendigen und formalen Akt.
Im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung wird ein Ehescheidungsantrag vom Rechtsanwalt bei Gericht gestellt. Dieser Antrag enthält lediglich die Angaben zu den Personalien, zum Trennungsbeginn und zu den Ehescheidungsvoraussetzungen.
Der zweite Ehegatte hat die Möglichkeit der Ehescheidung dann entweder nur zustimmen oder seinerseits ein Ehescheidungsantrag durch seinen Anwalt stellen lassen.
Der darauffolgende Ehescheidungstermin ist ein kurzer Gerichtstermin, in dem die Ehegatten zu den Ehescheidungsvoraussetzungen angehört werden und in dem der Richter die Scheidung beschließt.
Im Falle eines Rechtsmittelverzichts beider Parteien / beteiligter Ehegatten wird die Ehescheidung sogar am selben Tag rechtskräftig. Die ehemaligen Ehegatten verlassen dann im besten Fall als geschiedene Ehegatten das Gericht.
Die Mediation im Familienrecht und die Begleitung der einvernehmlichen Scheidung wird Ihnen in unserer Kanzlei direkt aus einer Hand angeboten, die Mediation im Familienrecht durch den Fachanwalt für Familienrecht Düsseldorf.
Fachanwalt Familienrecht Düsseldorf
Hinweise zur Mediation, einvernehmliche Scheidung von Rechtsanwältin und Mediatorin Anke Vander-Philipp, Fachanwalt Familienrecht Düsseldorf
MEDIATION in Düsseldorf
Wir begleiten Ihre Angelegenheiten in der Mediation. Unsere beim Deutschen Anwaltsinstitut ausgebildete Mediatorin bietet Ihnen mit dem Mediationsverfahren eine außergerichtliche Alternative zu den herkömmlichen Verfahren. Die Mediatoren begleitet die Ehegatten im Rahmen eines strukturierten Verfahrens beim kreativen Lösungsprozess. Auf friedlichem Weg wird so eine Vereinbarung entwickelt, die anschließend notariell beurkundet wird. Eine Mediation wirkt auf Streitparteien oft befriedend und für die Konfliktparteien erleichtert. Im Rahmen einer Mediation lassen sich häufig aus Sicht beider Beteiligter überraschend gute Ergebnisse erzielen
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