Elektronische Kassensysteme: Kontrolle über Finanzen und Warenwirtschaft!

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Full Service Agentur Webgalaxie & Krüger Systemhaus GmbH empfiehlt Einsatz ab 2017!

Elektronische Kassensysteme: Kontrolle über Finanzen und Warenwirtschaft!
(Bildquelle: SelectLine Software GmbH)

Unternehmer mit offenen Ladenkassen gehören heute beinahe zum schreckhaften Antiquariat, denn auch wer gewissenhaft Kassenbuch führt, steht fast immer unter Generalverdacht, die Ladenkasse fehlerhaft zu führen. Die drohende Konsequenz: Nachzahlungen, die aufgrund fehlender Journaldaten üppig ausfallen können! Die Full Service Agentur Webgalaxie & Krüger Systemhaus empfiehlt deshalb den Einsatz elektronischer Kassensysteme unter Beachtung der neuen gesetzlichen Regelungen ab 2017.

Täglich handschriftlicher Kassenbestand wird Pflicht ab 2017!

“Wer eine offene Ladenkasse führt, steht beinahe immer unter Generalverdacht, denn Finanzämtern ist die systematische Überprüfung der Kassenbücher nicht möglich. Und selbst wenn diese gewissenhaft geführt werden, können sie fehlerhaft sein.”, so Thomas Krüger, Experte für Warenwirtschaftssysteme und Geschäftsführer der Full Service Agentur Webgalaxie & Krüger Systemhaus GmbH. “Für Betriebe sind die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zudem mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden, da alles mit der Hand erledigt werden muss.”, so Krüger weiter. Ab Januar 2017 sind Betriebe mit offenen Ladenkassen sogar verpflichtet, einen täglich handschriftlichen Kassenbestand zuführen, der folgende steuerrechtliche Informationen enthalten sollte:

Kassenbestand (Ermittlung durch Zählung)
– Kassenbestand des Vortages
– Bareinlagen
+ Ausgaben
+Bareinnahmen
= Tageseinnahmen

Die gesetzlichen Neuregelung sorgt derzeit besonders in der Gastronomie und im Einzelhandel für Verunsicherung, da dort offene Ladenkassen noch verstärkt im Einsatz sind. In Anbetracht des zeitlichen und logistischen Aufwandes, die eine tägliche Kassenbuchführung mit sich bringen und zudem immer noch Fehlerquellen birgt, empfiehlt Thomas Krüger deshalb den systematischen Umstieg auf elektronische Kassensysteme:”Der Umstieg auf elektronische Kassensysteme ab 2017 ist zwar keine Pflicht, wird jedoch von uns aus wirtschaftlicher Sicht besonders empfohlen.”.

Elektronische Kassensysteme: Kontrolle über Finanzen und Warenwirtschaft!

Besonders wirtschaftliche Gründe sprechen für den Umstieg auf ein elektronisches Kassensystem, die für vor allem für die Unternehmensführung eine wesentliche Rolle spielen:”Eine der wichtigsten Vorteile ist die Kontrolle über die Warenwirtschaft, da diese mit einer elektronischen Kasse digitalisiert werden kann. Aufgrund der elektronischen Führung gehen Betriebe außerdem formalen sowie sachliche Fehlerquellen aus dem Weg. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem viel Geld.”, so der Experte für Warenwirtschaftssysteme und Silberpartner der kaufmännischen Software SelectLine.

Sabine Deistler, Inhaberin des Frisörsalons “Bine’s Mehr Hair” in Bitterfeld-Wolfen, ist seit der Einführung des elektronischen Kassenmoduls von SelectLine durch die Full Service Agentur Webgalaxie & Krüger Systemhaus GmbH begeistert:”Ich nutze das elektronische Kassenmodul in meinem Salon seit April 2013 und bin begeistert. Neben der großen Zeitersparnis habe ich außerdem die volle Kontrolle über alle verkauften Leistungen, Warenbestände und Umsätze aller Mitarbeiter. Auch Tages- und Monatsabschlüsse sind damit sehr schnell erstellt. Dank der Touchscreen-Funktion macht es natürlich umso mehr Spaß.”, lacht die sympathische Friseurin.

Den Umstieg auf ein elektronisches Kassensystem kann sie ohne Bedenken weiterempfehlen:”Für Anfänger und solche, die von einer offenen Ladenkasse oder Registrierkasse auf eine elektronische Kasse umsteigen, ist es zunächst eine Umstellung, die etwas Zeit und Geduld erfordert. Dieser Aufwand lohnt sich jedoch sehr!”, schwärmt Deistler.

Neue Regelungen für bereits verwendete elektronische Kassensysteme

Wer bereits im Besitz einer elektronischen Kasse ist, sollte diese jedoch auf den neusten Stand bringen. Denn ab dem 01. Januar 2017 dürfen nur noch Kassensysteme zum Einsatz kommen, die den Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) entsprechen. So dürfen beispielsweise Journaldaten nicht mehr mit dem Tagesabschluss gelöscht werden, sondern müssen unveränderbar in elektronische auswertbarer Form für zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Angaben der elektronischen Belege sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, bestehen jedoch meist aus dem Datum, der Uhrzeit, dem Namen des Bedieners, der Artikelbezeichnung und verkauften Anzahl sowie dem Einzel- und Gesamtpreis: “Für elektronische Kassensysteme, die diese Anforderungen noch nicht erfüllen, gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2016.” so Krüger.

Der Experte für Warenwirtschaftssysteme rät außerdem, sich zur Wahl des passenden elektronischen Kassensystems vorab ausführlich zu informieren – besonders hinsichtlich der Manipulierbarkeit der Geräte. “Auch kann man sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen, ob das geplante Modell Bedenken auslöst.”, so Krüger.

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