EM-Fieber in Corona-Zeiten

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ARAG Experten geben Tipps, damit die EM ein Fest für alle wird

Nachdem das zweite Spiel der Nationalmannschaft gegen den Titelverteidiger Portugal deutlich besser lief als das Auftaktspiel gegen Frankreich, sind die meisten spätestens jetzt im EM-Fieber. Doch Corona-bedingt sind Gartenpartys, Public Viewings oder auch Live-Besuche im Stadion nur bedingt möglich. Damit Fußball-Fans trotzdem gut und sicher durch das Turnier kommen, haben die ARAG Experten ein paar rechtliche und sportliche Infos zusammengetragen.

Gartenparty oder Balkonfete: Wie lange darf man feiern?
In der Regel muss in Mietshäusern laut Hausordnungen um 22 Uhr Ruhe herrschen. Für die EM-Spiele, die früher beginnen, also kein Problem. Was aber, wenn das Spiel später beginnt oder die Freude über einen Sieg länger anhält? Bedeutet das für die Fans, nur bei geschlossener Balkontür zu jubeln?

Die ARAG Experten raten, während der EM großzügig zu sein, wenn Nachbarn feiern. Sie mussten durch die Pandemie nicht nur ein Jahr länger auf die EM warten, sondern es ist nach vielen distanzreichen Corona-Monaten endlich auch wieder möglich, sich in kleinem Kreis zu treffen. Eine echte Ausnahmesituation also. Allerdings sollte die ausgelassene Party eine halbe Stunde nach Spielende vorbei sein. Sonst kann es sein, dass das Ordnungsamt vor der Tür steht, denn das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) besagt in Paragraph 117: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen“.

Kein Spiel ohne Stadionwurst
Wer zu den EM-Spielen auf den Klassiker nicht verzichten mag und sich eine Wurst auf den Grill legt, sollte darauf achten, dass Nachbarn durch die Rauchentwicklung des Grills nicht gestört werden. Die Vorstellung, dass man mit dem nahezu qualmlosen Elektrogrill immer auf dem Balkon grillen darf, ist leider falsch, da der Elektrogrill juristisch mit einem Holzkohlegrill gleichgesetzt wird. Wie oft, wann und mit welchen Einschränkungen auf Balkon und Terrasse gegrillt werden darf, ist je nach Bundesland und Hausordnung sehr unterschiedlich. Die ARAG Experten geben hier einen Überblick.

Live dabei?
Nachdem der ehemalige Präsident des europäischen Fußballverbands UEFA, Michel Platini, bereits 2012 die Idee hatte, die EM-Spiele auf mehrere Länder in Europa zu verteilen, findet das Turnier dieses Jahr erstmals in elf Ländern statt. Die Anzahl der Zuschauer ist durch das Virus stark begrenzt. Daher wurden Tickets im Mai von der UEFA verlost. Wer durch die Verringerung der Stadionkapazität ein Ticket hatte, aber beim Verlosen leer ausging, hat das Geld erstattet bekommen.

Für alle Spielstätten gelten andere Corona-Maßnahmen. Die sind in der offiziellen UEFA EURO 2020 App zusammengetragen. Für München, den deutschen Austragungsort, hat die bayerische Staatsregierung Anfang Juni festgelegt, dass alle Zuschauer einen negativen Test vorweisen und FFP2-Masken tragen müssen. Die ARAG Experten raten Fußball-Fans, die ein Ticket für ein Stadion im Ausland erworben haben, sich vorher die Einreisebeschränkungen für das jeweilige Land anzusehen.

Public Viewing
Fanmeilen, Autokorsos und Mega-Leinwände wird es bei dieser EM nicht geben. Immerhin sind deutsche Fußballfans besser dran als unsere niederländischen Nachbarn, wo gar nichts geht: Bars und Kneipen in Deutschland dürfen grundsätzlich Fußball zeigen und Gäste bewirten – natürlich immer unter Einhaltung der jeweiligen Corona-Regeln, die im Bundesland vorgeschrieben sind.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
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