Gütezeichen belegt unangemeldete Kontrollen
sup.- Schnäppchen helfen nicht unbedingt beim Sparen. Wenn die Ware sich nachträglich als schnell verderblich, mangelhaft oder unvollständig entpuppt, wird aus dem vermeintlich preisgünstigen Einkauf schnell eine ärgerliche Fehlinvestition. Das gilt erst recht, wenn eine Mogelpackung über den wahren Kaufumfang täuscht. Diese Risiken drohen leider auch bei einem der größten Ausgabenposten in jedem Haushalt, den Energiekosten für die Wärmeerzeugung. Vor allem die Nutzer leitungsunabhängiger Brennstoffe wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets, deren Vorratstanks per Lieferfahrzeug befüllt werden, sollten sich deshalb vor minderwertiger Qualität, Fehlabrechnungen oder unkorrekten Mengenangaben schützen. Im Gegensatz zu vielen anderen Produkten sind solche Mängel allerdings bei Brennstoffen nicht leicht zu erkennen. Wie sollen Heizungsbesitzer überprüfen, ob der Umfang und die Produktgüte der gelieferten Wärmeenergie tatsächlich der Bestellung entsprechen? Wer gibt ihnen die Gewissheit, dass ihr Lieferant alle gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards sowie beispielsweise die Normen zu den Inhaltsstoffen und Additiven von Heizöl einhält?
Ein Qualitäts-Check lässt sich nur durchführen, indem Profis hinzugezogen werden. Diese Möglichkeit haben Energieverbraucher in Deutschland schon seit einigen Jahren, ohne dass ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen: Wer seinen Brennstoff bei einem Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel bezieht, kann sich auf eine umfangreiche Überwachung dieses Lieferunternehmens durch neutrale Experten verlassen. Sie inspizieren nach den strengen Prüfbestimmungen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. nicht nur die Seriosität und die Preistransparenz der Händler, sondern auch deren Lager, Fahrzeuge, die Betriebsabläufe sowie die Beratungskompetenz der Mitarbeiter (www.guetezeichen-energiehandel.de). Im Fokus der unangemeldeten Kontrollen stehen besonders die Messgeräte an den Tankwagen, mit denen die Liefermenge erfasst wird. Nur bei einwandfreier Funktionsweise und aktueller Eichung kann das RAL-Gütezeichen vergeben bzw. verlängert werden.
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