eno energy GmbH: Laufzeit der Anleihe soll verlängert werden
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Die Anleger der eno energy GmbH sollen über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre abstimmen. Ursprünglich wäre die Anleihe zum 30. Juni 2016 zur Rückzahlung fällig.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Windpark-Projektierer eno energy GmbH lädt die Anleihegläubiger am 25. Februar zur Gläubigerversammlung ins Ostseebad Rerik ein. Die Anleger sollen über eine Änderung der Anleihebedingungen abstimmen.
Das Unternehmen hatte im Jahr 2011 eine Mittelstandsanleihe (WKN / ISIN A1H3V5 / DE000A1H3V53) begeben. Die Anleihe mit einem Emissionsvolumen von bis zu 25 Millionen Euro ist bei einer Laufzeit von fünf Jahren mit 7,375 Prozent p.a. verzinst. Am 30. Juni 2016 wäre die Anleihe zur Rückzahlung fällig. Nun möchte die eno energy GmbH die Laufzeit um drei Jahre bis 2019 verlängern. Der Zinskupon soll dabei unverändert bleiben. Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung soll es eine zusätzliche Verzinsung in Höhe von bis zu 1 Prozent geben.
Bereits im September 2015 hatte das Unternehmen die Anleger zu einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert. Da dabei das erforderliche Quorum von mindestens 50 Prozent nicht erreicht wurde, kam es zu keinem Beschluss. Nun sollen die Anleger erneut entscheiden.
Bei einer Verlängerung der Laufzeit ist zu beachten, dass sich auch das Risiko für die Anleger erhöht, da sie weitere drei Jahre investiert bleiben und weiter von der wirtschaftlichen Entwicklung der eno energy GmbH abhängig sind. In dieser Situation können sie sich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt beraten und ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen.
In der jüngeren Vergangenheit waren gerade Mittelstandsanleihen immer wieder vom Ausfall bedroht und Anleger mussten dabei erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen. Daher sollte zunächst geprüft werden, wie stabil die wirtschaftliche Situation der eno energy GmbH ist und welche Entwicklungen zu erwarten sind. Sollte es zu keiner Verlängerung der Laufzeit kommen und es Probleme bei der fristgerechten Rückzahlung der Anleihe geben, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
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