Erbschaftssteuer: Übergangsregelung?

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Das Bundesverfassungsgericht könnte im festgefahrenen Streit um die Erbschaftsteuer-Reform nun selbst Pflöcke einschlagen und womöglich eine eigene Übergangsregelung in Kraft setzen.

BildWeil die von Karlsruhe gesetzte Frist an den Gesetzgeber für eine Neuregelung Ende Juni ergebnislos abgelaufen war, setzt der Erste Senat die Steuer nach der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Das Verfassungsgericht hatte im Dezember 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt und eine Frist für die Neuregelung bis Ende Juni dieses Jahres gesetzt.

Dem damaligen Urteil zufolge dürfen kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftssteuer zwar weiterhin vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Es ist aber demnach unzulässig, größere Unternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftssteuer zu verschonen.

Bundesrat verweist auf Vermittlungsausschuss

In der großen Koalition von Union und SPD sorgt seither die Frage für Streit, wie weit und unter welchen Auflagen der Staat Firmenerben entgegenkommen soll. Ein erst Ende Juni ausgehandelter Kompromiss der Koalition wurde vom Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause Anfang Juli gestoppt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen: Insbesondere den von SPD, Grünen und Linken regierten Ländern gehen die Privilegien für Unternehmer zu weit, die mit dem Schutz von Arbeitsplätzen begründet werden.

Auf die Konsequenzen, dass der Gesetzgeber Vorgaben aus Karlsruhe nicht erfüllt, hatte Verfassungshüter Michael Eichberger auf einem Symposium Anfang des Jahres in Hannover vor Steuerrechtsexperten hingewiesen. Demnach kann das Verfassungsgericht in einem solchen Fall grundsätzlich selbst Übergangsregelungen schaffen und im Wege eines sogenannten Vollstreckungsbeschlusses auch durchsetzen.

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