Lassen Sie sich von uns vertreten!
Was eigentlich ist ein rechtmäßiger Distanzunterricht?
Der angeordnete Distanzunterricht unterliegt der Schulpflicht. Die Teilnahme ist daher für die Schüler ebenso verbindlich wie beim Präsenzunterricht. Davon zu unterscheiden sind Hausunterricht oder Homeschooling, bei dem die Kinder außerhalb einer Schule von den Eltern oder von Privatlehrern unterrichtet werden. In Ländern mit gesetzlicher Regelung der Schulpflicht ist Hausunterricht in der Regel nicht erlaubt.
Distanzunterricht ist eine Form des Schulunterrichts, die sich aus der Beschulungspflicht des Staates ergibt. Zum Distanzunterricht sind die vorhandenen technischen Möglichkeiten zu nutzen, um eine räumliche Distanz aller am Unterricht beteiligten Menschen zu ermöglichen.
Der Distanzunterricht ersetzt damit zeitweilig den Präsenzunterricht.
Die Lernprozesse sind bewusst so zu gestalten, dass sie didaktisch und methodisch nicht einseitig von der Präsenz im Klassenzimmer abhängig sind.
Es ist dabei gerade nicht zulässig, die Beschulung auf die Eltern abzuwälzen.
Es ist daher falsch, den Distanzunterricht nur als „häusliches Lernen“ zu bezeichnen. Der Schwerpunkt des Begriffes liegt hier auf Unterricht.
Selbständiges häusliches Lernen und nur eine Hausaufgabenvergabe, darf nur einen sehr geringen Teil des Distanzunterrichtes ausmachen.
Ist dies jedoch der Schwerpunkt, ist gerade das unzulässig.
Wird dies in unzulässiger Weise als Schwerpunkt gesetzt, erklärt dies häusliche Anspannungen bis hin zum „Burn-Out“! Denn somit wird man dem Auftrag des Gesetzgebers nicht gerecht und verstößt gegen die Schulpflicht.
Um einen größeren Zeitraum zu überbrücken, ist Onlineunterricht (z. B. Zoom) anzustreben.
Aufgrund der Pandemie-Krise des Schuljahres 2019/2020 hatte der Staat hier genügend Zeit, um Erfahrungen zu sammeln und die Voraussetzungen umzusetzen. Lassen Sie sich hier nicht abspeisen, es geht um die Zukunft Ihrer Kinder.
Distanzunterricht darf sich nicht in ein unsystematisches und endloses Hausaufgaben-mit-den-Eltern-daheim umwandeln. Sie haben ein Recht auf Schule und Bildung, derzeit müssen Sie teilweise dafür wieder kämpfen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir zunächst per E-Mail Kontakt zu uns aufzunehmen, sollten Sie eine Beratung wünschen: Rechtsanwaltskanzlei Kienert: recht(at)service-rakienert.de
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