Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Düsseldorf – vom 21. Dezember 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Nicht diagnostizierte Morbus Hirschsprung Erkrankung eines Neugeborenen, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 243/13
Chronologie:
Der Kläger wurde im Dezember 2010 in der Klinik der Beklagten zu 1) per Kaiserschnitt zur Welt gebracht. In der Folge traten mehrere Komplikationen ein. Es war u.a. die Resektion von Teilen des Dünn- und Dickdarms erforderlich. Eine Erkrankung an Morbus Hirschsprung ist nicht diagnostiziert worden. Es entstand ein Kurzdarmsyndrom.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat die Behandlung des Neugeborenen gutachterlich verifizieren lassen. Im Ergebnis konstatierte der Gutachter u.a., dass das Befinden des Klägers über einen längeren Zeitraum aufgrund der nicht rechtzeitig gestellten Diagnose sehr beeinträchtigt war. Das Gericht schlug den Parteien daraufhin eine gütliche Einigung über 20.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Vorfeld des Verfahrens musste zunächst das Oberlandesgericht Düsseldorf das zuständige Gericht für den Rechtsstreit bestimmen (Az. I – 5 SA 83/13). Dieses ist immer dann der Fall, wenn mehrere Gerichte für einen Rechtsstreit in Frage kommen, weil z.B. zwei Beklagte an unterschiedlichen Gerichtsständen zu verklagen wären, so wie im vorliegenden Fall, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, heraus.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
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